Ab dem Jahr 2026 tritt in Deutschland eine Steuerumstellung in Kraft, die praktisch alle Steuerzahler betrifft. Die Änderung basiert auf einem Gesetz, das bereits im Herbst 2024 verabschiedet wurde und die Digitalisierung des Besteuerungsverfahrens beschleunigen soll. Künftig ist nicht mehr die Zustimmung der Bürger entscheidend, sondern ihr aktiver Widerspruch. Wer untätig bleibt, akzeptiert automatisch das neue Verfahren. Genau darin liegt für viele ein finanzielles Risiko, die monrose.de berichtet mit inside-digital.de.
Die Neuregelung betrifft vor allem die Art und Weise, wie Steuerbescheide zugestellt werden. Statt klassischer Briefe setzt der Staat zunehmend auf digitale Lösungen. Ziel ist es, Prozesse zu vereinfachen und Verwaltungsaufwand zu reduzieren. Für Steuerzahler bedeutet das jedoch, dass sie sich aktiv mit der Umstellung befassen müssen.
Digitale Steuerbescheide werden zum Standard
Bislang erhielten die meisten Bürger ihren Steuerbescheid per Post. Wer den Bescheid ausschließlich digital bekommen wollte, musste dem ausdrücklich zustimmen. Dieses Prinzip kehrt sich nun um. Durch das sogenannte Bürokratieentlastungsgesetz IV hat der Deutscher Bundestag die rechtliche Grundlage für einen automatischen digitalen Abruf geschaffen.
Konkret erlaubt die Neufassung von § 122a der Abgabenordnung den Finanzbehörden, Verwaltungsakte elektronisch bereitzustellen. Steuerbescheide, die auf elektronisch eingereichten Steuererklärungen basieren, werden damit standardmäßig online abrufbar sein. Eine vorherige Einwilligung der Steuerzahler ist nicht mehr erforderlich. Das neue System gilt grundsätzlich für alle Betroffenen.

Vorteile der Digitalisierung – mit Schattenseiten
Digitale Steuerbescheide bringen auf den ersten Blick klare Vorteile. Die Bearbeitung kann schneller erfolgen, Papier und Transportwege werden eingespart, und auch aus ökologischer Sicht ist die Umstellung sinnvoll. Zudem haben Bürger jederzeit Zugriff auf ihre Unterlagen. Für viele ist das ein Schritt in Richtung moderner Verwaltung.
Gleichzeitig entsteht jedoch ein erhebliches Risiko. Wird die elektronische Benachrichtigung über einen neuen Steuerbescheid übersehen, können wichtige Fristen verstreichen. E-Mails landen im Spam-Ordner oder werden im Alltag schlicht ignoriert. Anders als beim klassischen Brief gibt es keinen sichtbaren Hinweis im Briefkasten.
Säumniszuschläge können schnell teuer werden
Besonders kritisch sind die finanziellen Folgen bei Fristversäumnissen. Zwar gilt bei Steuerzahlungen eine kurze Zahlungsschonfrist von drei Tagen. Wird diese überschritten, können Säumniszuschläge anfallen. Diese betragen ein Prozent der offenen Steuerschuld für jeden angefangenen Monat.
Wer den Steuerbescheid gar nicht wahrnimmt, weil er nur digital bereitgestellt wurde, riskiert empfindliche Zusatzkosten. Je höher die festgesetzte Steuer, desto größer fällt der Zuschlag aus. Für viele Haushalte kann das schnell zu einer spürbaren finanziellen Belastung werden. Experten raten daher zu erhöhter Aufmerksamkeit bei digitalen Mitteilungen des Finanzamts.
Widerspruch gegen digitale Zustellung möglich
Steuerzahler, die weiterhin einen Papierbescheid erhalten möchten, haben eine Möglichkeit zum Widerspruch. Darauf weist auch der Deutscher Steuerberaterverband hin. Bürger können der elektronischen Bekanntgabe einmalig oder dauerhaft widersprechen. Der Antrag ist formlos und muss nicht begründet werden.
Wichtig ist jedoch: Der Widerspruch gilt nur für zukünftige Steuerbescheide. Bereits digital bereitgestellte Dokumente bleiben davon unberührt. Wer den klassischen Postweg bevorzugt, sollte daher rechtzeitig aktiv werden. Andernfalls greift ab 2026 automatisch das digitale Verfahren – mit allen damit verbundenen Pflichten und Risiken.