Zum Jahreswechsel 2026 treten in Deutschland zahlreiche Änderungen in Kraft, die viele Haushalte direkt im Portemonnaie spüren. Betroffen sind Rentnerinnen und Rentner ebenso wie Beschäftigte, Familien und Menschen, die auf staatliche Unterstützung angewiesen sind, die monrose.de berichtet mit mdr.de.
Einige Beträge steigen, zugleich werden Grenzen und Regeln angepasst, was für viele auch höhere Abgaben bedeuten kann. Wichtig ist dabei: Nicht jede Neuerung wirkt sofort, manches greift erst im Sommer oder im Laufe des Jahres. Wer früh versteht, was sich ändert, kann besser planen und unangenehme Überraschungen vermeiden.
Steuerliche Grundbeträge und Schwellenwerte werden neu gezogen
2026 steigt der steuerliche Grundfreibetrag, also der Teil des Einkommens, auf den keine Einkommensteuer anfällt, deutlich an. Gleichzeitig verschiebt sich die Schwelle, ab der der Spitzensteuersatz von 42 Prozent greift, nach oben. Für viele Beschäftigte bedeutet das zwar mehr Spielraum, aber nicht automatisch eine spürbar niedrigere Steuerlast, weil auch Löhne und Preise in Bewegung bleiben. Für gemeinsam veranlagte Ehepaare und Lebenspartner gelten die entsprechenden Grenzwerte jeweils in doppelter Höhe. Wer zum Jahreswechsel Gehaltserhöhungen oder Bonuszahlungen erwartet, sollte die neuen Eckwerte im Blick behalten.
Höhere Beitragsbemessungsgrenzen in Rente und Krankenversicherung
Mit 2026 steigen in Deutschland die Beitragsbemessungsgrenzen in der Rentenversicherung sowie in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung. Das heißt: Ein größerer Anteil höherer Einkommen wird beitragspflichtig, was die monatlichen Abzüge bei gut Verdienenden erhöhen kann. Auch die Versicherungspflichtgrenze wird angehoben, wodurch ein Wechsel in die private Krankenversicherung erst ab einem höheren Bruttojahresgehalt möglich wird. Für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer kann das bedeuten, dass eine bereits geplante PKV-Option neu bewertet werden muss. Unterm Strich wird das System damit stärker an die gestiegenen Einkommen angepasst, ohne dass sich Leistungen automatisch verbessern.

Krankenversicherung 2026: Zusatzbeiträge und Anpassungen im Blick
Für viele privat Krankenversicherte steigen die Beiträge zum Jahresbeginn, teils spürbar. Gleichzeitig kann es auch in der gesetzlichen Krankenversicherung für einige Versicherte teurer werden, weil Krankenkassen ihre Zusatzbeiträge anheben dürfen. Dabei ist wichtig: Ein empfohlener Durchschnittswert ist rechtlich nicht bindend, jede Kasse entscheidet am Ende selbst. Wer gesetzlich versichert ist, sollte deshalb prüfen, ob die eigene Kasse an der Preisschraube dreht und welche Alternativen es gibt. Bei PKV-Versicherten lohnt es sich, die Beitragsmitteilung genau zu lesen und zu verstehen, welche Gründe für die Anpassung genannt werden.
Mehr Rente ab Juli und was das konkret bedeutet
Für Deutschlands Rentnerinnen und Rentner steht im Sommer 2026 die nächste Rentenanpassung an. Aktuell wird ein Plus von etwas über drei Prozent prognostiziert, endgültig festgelegt wird die Höhe aber erst später, abhängig von Konjunktur- und Lohnentwicklung. Das bedeutet: Das Rentenplus ist in Aussicht, die exakte Zahl bleibt jedoch bis zur Entscheidung im Frühjahr offen. Für viele Haushalte ist die Anpassung trotzdem ein wichtiges Signal, weil sie steigende Lebenshaltungskosten zumindest teilweise auffangen kann. Wer Rentenbescheide und Zusatzleistungen erhält, sollte zudem prüfen, ob sich durch das Plus Folgeeffekte bei Abgaben oder Anrechnungen ergeben.
Aktivrente: Steuerbonus für Arbeit nach Erreichen der Regelaltersgrenze
Neu ist das Konzept der Aktivrente, das nicht als Rentenleistung, sondern als steuerlicher Bonus gedacht ist. Wer die Regelaltersgrenze erreicht hat und freiwillig weiterarbeitet, kann bis zu 2.000 Euro im Monat steuerfrei hinzuverdienen. Alles darüber hinaus wird regulär versteuert, und bei Kranken- sowie Pflegeversicherung zählt der gesamte Zuverdienst für die Beitragsberechnung. Damit soll Arbeit im Ruhestand attraktiver werden, zugleich sollen soziale Kassen stabilisiert und der Fachkräftemangel abgefedert werden. Gleichzeitig gilt die Regelung nicht für alle Gruppen, was in der Praxis für Nachfragen sorgen dürfte.

Mindestlohn steigt, Minijob-Grenze zieht nach und Azubi-Mindestvergütung wächst
Zum 1. Januar 2026 steigt der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland auf 13,90 Euro brutto pro Stunde. Damit erhöht sich auch die Verdienstgrenze beim Minijob, sodass die wöchentliche Arbeitszeit nicht automatisch sinken muss, nur weil der Stundenlohn steigt. Parallel werden in mehreren Branchen die branchenspezifischen Mindestlöhne angehoben, was vor allem Beschäftigte in Handwerk und Dienstleistungen betrifft. Auch die Mindestausbildungsvergütung steigt 2026, wobei für höhere Ausbildungsjahre fest definierte prozentuale Aufschläge gelten. Gleichzeitig bleibt wichtig: Tarifverträge haben Vorrang, selbst wenn sie im Einzelfall niedrigere Vergütungen vorsehen.
Mehr Kindergeld und neue Werte beim Kindesunterhalt
Familien können 2026 mit einem höheren Kindergeld rechnen, das zum Jahreswechsel pro Kind und Monat angehoben wird. Zusätzlich steigen auch die Freibeträge rund um Kinder, wobei das Finanzamt bei der Steuer automatisch prüft, ob Kindergeld oder Freibeträge günstiger sind, sobald die entsprechenden Angaben gemacht werden. Beim Kindesunterhalt ändern sich die Mindestbeträge nach der neuen Düsseldorfer Tabelle nur leicht, es geht um kleine monatliche Anpassungen in allen Altersstufen. Für volljährige Kinder steigen die Mindestwerte ebenfalls, während bestimmte Bedarfssätze unverändert bleiben. Für getrennte Eltern lohnt es sich, die neuen Zahlen frühzeitig in die eigene Planung einzubauen.
Ganztagsbetreuung in der Grundschule startet, Bürgergeld soll umbenannt und verschärft werden
Ab August 2026 startet der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung zunächst für Erstklässler, später soll er stufenweise auf weitere Klassen ausgedehnt werden. Ziel ist, Familien zu entlasten, Teilzeitfallen zu reduzieren und langfristig die Erwerbsbeteiligung zu stützen. Parallel wird politisch die Abschaffung des Bürgergelds in seiner bisherigen Form vorbereitet, es soll wieder als Grundsicherung geführt werden und strengere Regeln enthalten. Vorgesehen sind härtere Sanktionen bei Pflichtverletzungen und eine veränderte Behandlung von Schonvermögen, das künftig stärker am Alter ausgerichtet werden soll. Ob und ab wann die Änderungen exakt greifen, hängt vom Gesetzgebungsprozess ab, geplant ist eine Umsetzung zur Jahresmitte.
Zum 1. Juli werden in Deutschland die Pfändungsfreigrenzen erneut angepasst, um Schuldnerinnen und Schuldnern ein Existenzminimum zu sichern. Wer Unterhalt leisten muss, profitiert dabei von höheren Freibeträgen, während technische Rundungsregeln etwa für das P-Konto weiterhin eine Rolle spielen. Für Ehrenamtliche steigen steuerliche Pauschalen, wodurch mehr nebenberufliches Engagement ohne Abgaben möglich wird. Zudem tritt ein neues Wehrdienstmodell in Kraft, bei dem junge Menschen einen Fragebogen erhalten und Männer ihn verpflichtend ausfüllen müssen, während Frauen dies freiwillig tun können. Die Musterung wird für Männer verpflichtend, der Dienst selbst bleibt freiwillig, mit der Option, bei Bedarf später eine Pflicht zu aktivieren.