Großer Rückruf bei Nestlé: Babynahrung wegen möglicher Keime vom Markt genommen

Wegen eines möglichen bakteriellen Toxins ruft Nestlé vorsorglich Säuglingsnahrung der Marken Beba und Alfamino zurück.

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Ein aktueller Rückruf von Nestlé Deutschland sorgt bei vielen Eltern für Verunsicherung. Mehrere Säuglingsnahrungen der Marken Beba und Alfamino werden vorsorglich aus dem Verkehr gezogen. Grund dafür ist der Verdacht auf ein bakterielles Toxin in einer Zutat eines Zulieferers. Nach Angaben des Unternehmens handelt es sich um eine reine Vorsichtsmaßnahme. Bisher sind keine Krankheitsfälle bekannt geworden, die monrose.de berichtet.

Welche Produkte vom Rückruf betroffen sind

Der Rückruf betrifft verschiedene Produkte aus mehreren Beba-Produktlinien sowie Spezialnahrungen von Alfamino. Dazu zählen unter anderem Beba Pre, Beba 1, Beba Expert HA, Beba Comfort+, Beba AR und Beba Supreme. Auch Alfamino und Alfamino Junior gehören zu den betroffenen Artikeln. Entscheidend sind dabei bestimmte Chargennummern und Mindesthaltbarkeitsdaten. Andere Chargen derselben Produkte sind laut Nestlé nicht betroffen.

Die Chargennummern und Mindesthaltbarkeitsdaten befinden sich bei Dosen und Faltschachteln am Boden der Verpackung. Bei Flaschen und Tetrapaks sind die Angaben ebenfalls gut sichtbar aufgedruckt. Nur Produkte mit den konkret genannten Daten fallen unter den Rückruf. Eltern werden dringend gebeten, die Verpackungen genau zu prüfen. Nestlé hat eine vollständige Übersicht der betroffenen Chargen bereitgestellt.

Möglicher Rückruf-Grund: Bakterielles Toxin

Auslöser des Rückrufs ist der mögliche Nachweis des Toxins Cereulid in einer Zutat. Cereulid wird vom Bakterium Bacillus cereus gebildet, das in Lebensmitteln mit Milchbestandteilen vorkommen kann. Das Toxin ist hitzestabil und kann durch normales Erhitzen nicht zerstört werden. Beim Menschen kann es unter anderem Übelkeit und Erbrechen verursachen. Besonders Säuglinge gelten als empfindliche Risikogruppe.

Nestlé betont, dass der Rückruf in enger Abstimmung mit den zuständigen deutschen Behörden erfolgt. Auch wenn bislang keine Erkrankungen gemeldet wurden, will das Unternehmen kein gesundheitliches Risiko eingehen. Gerade bei Säuglingsnahrung gelten besonders strenge Sicherheitsanforderungen. Der Konzern verweist darauf, dass die eigenen Qualitätsstandards über die gesetzlichen Vorgaben hinausgehen. Ziel sei es, Verbraucher frühzeitig zu schützen.

Eltern, die eines der betroffenen Produkte gekauft haben, sollen dieses keinesfalls weiterverwenden. Die Babynahrung kann in der jeweiligen Verkaufsstelle zurückgegeben werden. Ein Kassenbon ist dafür nicht erforderlich. Der Kaufpreis wird vollständig erstattet. Nestlé empfiehlt zudem, im Zweifel lieber auf alternative, nicht betroffene Produkte zurückzugreifen.

Keine Entwarnung, aber auch kein bestätigter Schaden

Nach aktuellem Stand gibt es keine Hinweise auf konkrete Gesundheitsfälle im Zusammenhang mit den betroffenen Produkten. Dennoch bleibt das Thema sensibel, da es sich um Nahrung für Säuglinge handelt. Verbraucherschützer begrüßen daher den vorsorglichen Rückruf. Er zeigt, wie wichtig schnelle Reaktionen in der Lebensmittelindustrie sind. Für Eltern bleibt vorerst erhöhte Aufmerksamkeit geboten.

Der Fall verdeutlicht, wie komplex die Lieferketten bei Lebensmitteln sind. Auch wenn Hersteller strenge Kontrollen durchführen, können Risiken nie vollständig ausgeschlossen werden. Rückrufe sind daher ein wichtiges Instrument des Verbraucherschutzes. Sie ermöglichen es, potenzielle Gefahren frühzeitig zu minimieren. Für viele Eltern ist Transparenz in solchen Fällen entscheidend.

Nestlé weist darauf hin, dass der hauseigene Verbraucherservice für Rückfragen zur Verfügung steht. Eltern können sich dort zu betroffenen Produkten und zur Rückgabe informieren. Der Service ist an mehreren Tagen in der Woche erreichbar. Das Unternehmen rät, bei Unsicherheiten lieber nachzufragen. So soll gewährleistet werden, dass betroffene Familien schnell und unkompliziert Hilfe erhalten.