Der jahrelange Rechtsstreit zwischen dem Rapper Bushido und seinem früheren Manager Arafat Abou-Chaker ist endgültig entschieden. Das Kammergericht Berlin hat die Berufung des Clanchefs zurückgewiesen und damit ein früheres Urteil bestätigt. Abou-Chaker muss dem Musiker 1,78 Millionen Euro zuzüglich Zinsen zurückzahlen. Damit endet ein Konflikt, der die Berliner Justiz über Jahre beschäftigt hat, die monrose.de berichtet mit tagesspiegel.de.
Die Entscheidung sorgt nicht nur in der Musikbranche für Aufmerksamkeit. Sie wirft auch grundsätzliche Fragen zur Vertragsfreiheit und zu Machtverhältnissen im Showgeschäft auf. Im Kern ging es darum, ob zwischen den beiden jemals ein wirksamer Managementvertrag bestand. Das Gericht verneinte dies nun endgültig.
Warum das Gericht keinen Managementvertrag anerkannte
Nach Auffassung des Gerichts gab es keinen rechtsgültigen Vertrag, der Abou-Chaker eine Beteiligung an den Einnahmen Bushidos zugesichert hätte. Ein vorgelegtes Dokument, das eine Beteiligung von 30 Prozent vorsah, wurde als sittenwidrig eingestuft. Die Richter sprachen von einer unzulässigen Knebelung, die den Künstler wirtschaftlich und kreativ massiv eingeschränkt hätte. Gleichzeitig habe der Manager kaum eigenes Risiko getragen.

Diese Bewertung war entscheidend für das Urteil. Denn ohne wirksamen Vertrag bestand keine Grundlage für die geforderten Zahlungen. Der Rapper hätte die Honorare demnach nie leisten müssen.
Wie es zur Rückzahlung von 1,78 Millionen Euro kam
Die nun fällige Summe entspricht den Managerhonoraren, die Abou-Chaker in der Vergangenheit erhalten hatte. Zusätzlich kommen Zinsen hinzu, deren Höhe sich nach dem jeweiligen Zeitraum richtet. Auch die Kosten des gesamten Verfahrens muss der unterlegene Ex-Manager tragen. Der Streitwert für das Berufungsverfahren wurde auf etwas über drei Millionen Euro festgesetzt.
Juristen sehen darin ein deutliches Signal, dass Gerichte bei einseitigen Vertragskonstruktionen genau hinschauen. Besonders in Branchen mit starken Abhängigkeitsverhältnissen könne dies eine abschreckende Wirkung haben.
Keine gemeinsame Gesellschaft festgestellt
Ein zentrales Argument der Verteidigung war die Behauptung, beide Seiten hätten gemeinsam eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts betrieben. Abou-Chaker argumentierte zudem, er habe als sogenannter „Rücken“ fungiert und den Künstler geschützt. Das Kammergericht folgte dieser Darstellung nicht. Nähe oder informelle Zusammenarbeit reichten nicht aus, um eine gleichberechtigte Partnerschaft zu begründen.
Die Richter stellten klar, dass es weder eine gemeinsame Gesellschaft noch eine partnerschaftliche Gleichordnung gegeben habe. Damit fiel eine weitere Säule der Argumentation weg. Für das Gericht blieb allein maßgeblich, dass Bushido wirtschaftlich abhängig gemacht worden wäre.

Der Weg durch die Instanzen
Bereits das Landgericht Berlin hatte im Jahr 2023 zugunsten des Rappers entschieden. Abou-Chaker ging daraufhin in Berufung, blieb jedoch erfolglos. Bushido hatte sich mit einer Widerklage gegen Forderungen seines ehemaligen Geschäftspartners gewehrt. Mehrere Rechnungen, mit denen Abou-Chaker Anteile an den Einnahmen verlangte, wurden nicht anerkannt.
Der Musiker setzte sich damit in allen entscheidenden Punkten durch. Der Fall gilt nun als rechtskräftig abgeschlossen. Für weitere Forderungen gibt es nach Einschätzung von Beobachtern kaum Spielraum.
Einordnung durch Rechtsexperten
Ein auf Vertragsrecht spezialisierter Anwalt ordnet das Urteil so ein:
„Das Gericht hat deutlich gemacht, dass extreme Gewinnbeteiligungen ohne Gegenleistung nicht haltbar sind.“
Auch für andere Künstler könne das Urteil wegweisend sein. Es zeige, dass selbst langjährige Abhängigkeiten nicht automatisch rechtlich Bestand haben. Besonders wichtig sei die klare Trennung zwischen Schutzbehauptungen und tatsächlichen vertraglichen Verpflichtungen.
Reaktionen aus dem Umfeld
In Fan-Kreisen wurde das Urteil überwiegend positiv aufgenommen. Viele sehen darin eine späte Bestätigung für Bushidos Darstellung der Ereignisse. Kritische Stimmen verweisen jedoch darauf, dass der Konflikt auch jenseits der Zivilgerichte Spuren hinterlassen habe. Der Fall habe das Verhältnis zwischen Musik, Milieu und Justiz öffentlich gemacht.
Ein langjähriger Beobachter der Szene kommentiert:
„Unabhängig vom Ausgang zeigt der Prozess, wie komplex solche Verflechtungen werden können.“
Bedeutung für die Zukunft
Mit der Entscheidung des Kammergerichts ist der Rechtsstreit endgültig beendet. Für Bushido bedeutet das nicht nur eine hohe Rückzahlung, sondern auch rechtliche Klarheit. Für die Branche insgesamt setzt das Urteil Maßstäbe im Umgang mit Macht und Verträgen. Es unterstreicht, dass wirtschaftliche Abhängigkeit nicht grenzenlos ausgenutzt werden darf.
Der Fall wird daher noch lange als Referenz dienen. Vor allem junge Künstler dürften genauer hinschauen, welche Vereinbarungen sie unterschreiben. Das Urteil zeigt, warum Transparenz und faire Bedingungen entscheidend sind.