Ein aktuelles Urteil gegen Meta sorgt für Aufsehen im Bereich Datenschutz und Verbraucherrechte. Das Oberlandesgericht Dresden hat entschieden, dass der Konzern Nutzerdaten außerhalb von Facebook und Instagram ohne wirksame Einwilligung gesammelt und verarbeitet hat, die monrose.de berichtet mit br.de.
Dieses Vorgehen verstoße gegen die Datenschutzgrundverordnung. Betroffene Nutzer haben nach Ansicht des Gerichts Anspruch auf Schadensersatz. Für Millionen Anwender wirft das neue Fragen zu ihren Rechten auf.
Das Urteil betrifft nicht nur einzelne technische Details, sondern das Grundprinzip, wie digitale Werbung und Nutzertracking funktionieren. Datenschützer sehen darin ein starkes Signal an große Plattformbetreiber.
Wie Meta Daten auch außerhalb der Plattformen sammelt
Viele Nutzer gehen davon aus, dass ihre Aktivitäten nur innerhalb sozialer Netzwerke ausgewertet werden. Tatsächlich nutzt Meta jedoch ein weitreichendes System sogenannter Business Tools. Dabei handelt es sich um Software-Bausteine, die auf unzähligen externen Webseiten und in Apps integriert sind.

Diese kleinen Programmteile, häufig als Pixel bezeichnet, übermitteln Informationen an Meta, sobald Nutzer eine Seite aufrufen, Produkte ansehen oder Formulare ausfüllen. Laut Experten sind solche Tools auf einem großen Teil professionell betriebener Webseiten im Einsatz.
Ein IT-Sicherheitsfachmann erklärt:
„Viele Nutzer merken gar nicht, dass ihr Surfverhalten seitenübergreifend erfasst wird. Die Datensammlung bleibt meist unsichtbar.“
Entscheidung des Oberlandesgerichts Dresden im Detail
Das Gericht entschied Anfang Februar in mehreren parallel geführten Verfahren. Vier Nutzer erhielten jeweils 1.500 Euro Schadensersatz zugesprochen. Darüber hinaus untersagte das Gericht Meta, die über die Business Tools erhobenen Daten dieser Personen weiter zu verarbeiten.
Zentral ist dabei nicht die Frage, ob Datensammlung grundsätzlich erlaubt ist. Entscheidend war vielmehr, dass Meta keine wirksame Einwilligung eingeholt hatte. Eine pauschale Zustimmung bei der Anmeldung reiche nicht aus, um das gesamte Surfverhalten auf externen Seiten zu erfassen.
„Eine allgemeine Einwilligung kann nicht jede Form der Überwachung legitimieren“, heißt es sinngemäß in der Begründung.
Warum die Einwilligung rechtlich entscheidend ist
Nach der Datenschutzgrundverordnung müssen Nutzer informiert, spezifisch und freiwillig zustimmen. Das Gericht stellte klar, dass diese Voraussetzungen bei Metas bisherigem Vorgehen nicht erfüllt seien. Nutzer hätten weder ausreichend verstanden, in welchem Umfang Daten erhoben werden, noch wofür sie konkret verwendet werden.
Eine Datenschutzexpertin kommentiert:
„Transparenz ist der Kern der DSGVO. Wer nicht genau weiß, was mit seinen Daten passiert, kann auch nicht wirksam zustimmen.“
Damit widerspricht das Urteil einer Argumentation, auf die sich Meta seit Jahren beruft.
Was das Urteil für Verbraucher bedeutet
Die Entscheidung ist rechtskräftig, da keine Revision zugelassen wurde. Dennoch bedeutet das Urteil nicht automatisch, dass jeder Nutzer sofort Geld erhält. Andere Gerichte sind nicht unmittelbar an diese Entscheidung gebunden.

Schon jetzt sind jedoch tausende Klagen deutscher Nutzer anhängig. In einem Teil der bisher entschiedenen Fälle erhielten Kläger Schadensersatz, in anderen Fällen entschieden Gerichte zugunsten von Meta.
Eine Übersicht:
- zugesprochener Schadensersatz: 750 bis 1.500 Euro
- laufende Verfahren: mehrere tausend
- Ausgangslage: uneinheitliche Rechtsprechung
Ein Verbraucherrechtler sagt:
„Das Dresdner Urteil stärkt die Position der Nutzer deutlich, auch wenn eine endgültige Klärung noch aussteht.“
Uneinheitliche Rechtsprechung in Deutschland
Nicht alle Gerichte urteilen gleich. In einem ähnlichen Verfahren sprach ein anderes Oberlandesgericht lediglich 750 Euro Schadensersatz zu und ließ eine Revision zu. Damit könnte sich künftig der Bundesgerichtshof mit der Frage befassen.
Diese unterschiedlichen Entscheidungen zeigen, dass die rechtliche Bewertung komplex ist. Für Verbraucher bedeutet das Unsicherheit, aber auch Chancen, ihre Ansprüche prüfen zu lassen.
Folgen für Metas Geschäftsmodell
Das Urteil trifft Meta an einer empfindlichen Stelle. Die zielgenaue Werbung basiert auf möglichst umfassenden Nutzerprofilen. Fällt das Tracking außerhalb der Plattformen weg oder wird eingeschränkt, sinkt der wirtschaftliche Wert der Werbeplätze.
Theoretisch könnte Meta sein System anpassen und eine neue, klarere Einwilligung einholen. Praktisch sehen Experten dabei große Hürden. Je transparenter die Abfrage, desto weniger Nutzer dürften zustimmen, heißt es aus der Branche.
Meta selbst äußerte sich zurückhaltend und betonte, weiterhin gesetzeskonform zu handeln. Konkrete Anpassungen wurden nicht angekündigt.
Bedeutung über den Einzelfall hinaus
Das Meta-Urteil aus Dresden gilt als wichtiger Präzedenzfall für den europäischen Datenschutz. Es zeigt, dass Gerichte bereit sind, große Technologiekonzerne in die Schranken zu weisen. Gleichzeitig macht es deutlich, wie abhängig viele Geschäftsmodelle von umfassender Datensammlung sind.
Zusammengefasst stärkt die Entscheidung die Rechte der Nutzer, wirft neue Fragen zur Zukunft personalisierter Werbung auf und könnte langfristig Auswirkungen auf zahlreiche Online-Dienste haben. Ob es zu einer endgültigen Klärung durch höchste Gerichte kommt, bleibt abzuwarten.