Die geplante Zuckersteuer Deutschland sorgt erneut für Streit innerhalb der Bundesregierung. Finanzminister Lars Klingbeil hatte Ende September einen konkreten Gesetzentwurf zur Besteuerung zuckerhaltiger Getränke vorgelegt. Nun wurde dieser Entwurf nach Informationen aus Regierungskreisen vorerst gestoppt, weil er in der vorliegenden Form innerhalb der Regierung keine ausreichende Mehrheit gefunden habe, die monrose.de berichtet mit spiegel.de.
Damit ist die Debatte nicht beendet. Im Gegenteil: Die Frage, ob und in welcher Form eine Zuckergetränkesteuer eingeführt wird, steht wieder am Anfang einer entscheidenden Abstimmungsphase. Der bisherige Entwurf sah einen Start zum 1. Juli 2027 und jährliche Einnahmen von rund einer Milliarde Euro vor.
Für Verbraucher bedeutet die aktuelle Entwicklung vor allem eines: Eine neue Abgabe auf Getränke ist noch keine beschlossene Belastung an der Supermarktkasse.
Warum der Entwurf von Lars Klingbeil gestoppt wurde
Die jüngste Entwicklung kommt nur wenige Tage nach der Vorstellung konkreter Eckdaten. Das Bundesfinanzministerium hatte einen Gesetzentwurf vorbereitet, der die geplante Steuer deutlich genauer als frühere Arbeitspapiere regelte.
Nach Berichten unter Berufung auf Regierungskreise hat das Kanzleramt diesen Vorschlag zunächst gestoppt. Als Grund wird genannt, dass der Entwurf vom zuvor vereinbarten Konzept der Finanzkommission Gesundheit abweiche und in dieser Form innerhalb der Bundesregierung nicht mehrheitsfähig sei.

Damit entsteht eine ungewöhnliche Situation: Die Bundesregierung hält grundsätzlich an dem Vorhaben einer Zuckergetränkesteuer fest, gleichzeitig stößt der konkrete Gesetzentwurf des Finanzministeriums auf Widerstand.
„Der Vorschlag aus dem Finanzministerium weicht davon ab und ist in dieser Form in der Regierung nicht mehrheitsfähig.“
Die Aussage wird Regierungskreisen zugeschrieben. Sie bezieht sich auf die konkrete Ausgestaltung des Entwurfs und bedeutet nicht automatisch, dass das gesamte Vorhaben einer Zuckersteuer aufgegeben wurde. Auch das Finanzministerium erklärte, die Bundesregierung habe die Einführung grundsätzlich beschlossen; derzeit gehe es um die konkrete Umsetzung.
Diese Unterscheidung ist für die aktuelle Debatte entscheidend. Zwischen einer politischen Grundsatzentscheidung und einem fertig abgestimmten Gesetz liegen noch mehrere Schritte.
Was die geplante Zuckersteuer enthalten soll
Der Ende September bekannt gewordene Entwurf ist wesentlich konkreter als frühere Überlegungen aus dem Sommer. Besteuert werden sollen Getränke mit einem Zuckergehalt von mehr als fünf Gramm je 100 Milliliter.
Die geplante Abgabe soll dabei nicht für jedes Getränk gleich hoch sein. Vorgesehen sind mehrere Stufen, die sich am Zuckergehalt orientieren. Nach den bislang bekannten Angaben reicht die Steuer von 26 bis 38 Cent je Liter.
| Zuckergehalt | Geplante Steuer pro Liter |
|---|---|
| ab 5 g je 100 ml | 26 Cent |
| höhere Zuckerstufe | 32 Cent |
| ab 10 g je 100 ml | 38 Cent |
Damit würde ein Getränk mit einem besonders hohen Zuckergehalt stärker belastet als ein Produkt, das knapp über der vorgesehenen Schwelle liegt.
Die konkrete Weitergabe an Verbraucher ist allerdings eine andere Frage. Eine gesetzliche Abgabe für Hersteller bedeutet nicht automatisch, dass exakt derselbe Betrag auf dem Preisschild erscheint. Unternehmen könnten die Mehrkosten vollständig oder teilweise weitergeben oder über ihre Preisgestaltung ausgleichen.
Die Steuer würde deshalb nicht zwingend überall gleich sichtbar werden. Entscheidend wäre, wie Hersteller, Handel und Markt auf die zusätzliche Belastung reagieren.
Welche Getränke betroffen wären
Bei der Auswahl der betroffenen Produkte hat sich der Entwurf im Vergleich zu früheren Überlegungen deutlich verändert. Im August war zeitweise über eine wesentlich breitere Regelung diskutiert worden.
Damals ging es unter anderem um Nektare, Smoothies, Haferdrinks und sogar Getränke, die mit Süßstoffen statt Zucker gesüßt werden. Ein entsprechendes Eckpunktepapier des Finanzministeriums sah eine Besteuerung abhängig vom Zuckergehalt vor.
Der Ende September bekannt gewordene Gesetzentwurf fällt dagegen enger aus.
Nach den bisher bekannten Regelungen wären insbesondere zuckerhaltige Limonaden, gesüßte Wässer, bestimmte Fruchtgetränke, Eistees sowie weitere zuckerhaltige Getränke betroffen. Zero-Getränke sollen nicht besteuert werden. Auch alkoholfreies Bier sowie alkoholfreier Wein und Schaumwein sollen ausgenommen sein.
Damit wurde ein Punkt aus den früheren Planungen ausdrücklich verändert. Gerade die mögliche Besteuerung von Zero- und Light-Getränken hatte im August für Kritik und politische Auseinandersetzungen gesorgt.
Warum Zero-Getränke nicht mehr dazugehören sollen
Die Frage nach Zero-Produkten war einer der auffälligsten Streitpunkte der bisherigen Debatte. Ein früheres Arbeitspapier hatte eine deutlich breitere Definition vorgesehen, bei der auch Getränke mit Süßungsmitteln erfasst werden konnten.
Im neuen Entwurf wurde dieser Ansatz wieder zurückgenommen. Getränke ohne Zucker, die ausschließlich mit Süßungsmitteln gesüßt werden, sollen nach den bisher bekannten Plänen nicht unter die neue Zuckergetränkesteuer fallen.
Das verändert die Reichweite der Maßnahme erheblich. Verbraucher, die klassische Cola oder andere stark gezuckerte Softdrinks kaufen, wären grundsätzlich stärker betroffen als Menschen, die auf zuckerfreie Varianten ausweichen.
Gleichzeitig zeigt die Änderung, wie stark die konkrete Ausgestaltung noch politisch umkämpft ist. Innerhalb weniger Wochen wurde der Kreis der möglichen Produkte zunächst erweitert und anschließend wieder deutlich eingeschränkt.
„Die Bundesregierung grenzt den Anwendungsbereich der neuen Zuckergetränkesteuer im Vergleich zu den ursprünglichen Überlegungen deutlich ein.“
So lässt sich die Entwicklung des jüngsten Entwurfs zusammenfassen.
Ab wann soll die Zuckersteuer gelten?
Nach dem aktuellen Entwurf ist der 1. Juli 2027 als Starttermin vorgesehen. Ursprünglich waren auch andere Zeitpunkte im Gespräch. Noch im September konnte das Finanzministerium keinen endgültigen Termin nennen, weil die Abstimmungen innerhalb der Bundesregierung noch liefen.
Mit dem neuen Entwurf wurde der Zeitplan konkreter. Der 1. Juli 2027 soll demnach als Beginn der Besteuerung gelten.

Das bedeutet jedoch nicht, dass Verbraucher ab diesem Datum automatisch mit einer bestimmten Preiserhöhung rechnen müssen. Dafür müsste das Gesetz zunächst das weitere Verfahren durchlaufen und tatsächlich beschlossen werden.
Genau hier liegt der aktuelle Unsicherheitsfaktor: Der konkrete Entwurf wurde vorerst gestoppt. Damit muss zunächst geklärt werden, ob er verändert, neu abgestimmt oder durch eine andere Vorlage ersetzt wird.
Wie viel Geld soll die Zuckersteuer einbringen?
Neben dem gesundheitspolitischen Ziel spielt die Einnahmeseite eine zentrale Rolle. Das Finanzministerium rechnet nach den bisherigen Planungen mit Einnahmen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr.
Für das erste Jahr wurden rund 945 Millionen Euro erwartet. Im zweiten Jahr sollte das Aufkommen auf etwa 1,155 Milliarden Euro steigen. Bis 2031 wurde eine Größenordnung von rund 1,18 Milliarden Euro genannt.
| Zeitraum | Erwartete Einnahmen |
|---|---|
| 2027 | rund 945 Mio. Euro |
| zweites Jahr | rund 1,155 Mrd. Euro |
| 2031 | rund 1,18 Mrd. Euro |
Die tatsächlichen Einnahmen könnten allerdings von der späteren Ausgestaltung abhängen. Wenn Hersteller Rezepturen verändern und den Zuckergehalt ihrer Produkte unter bestimmte Schwellen senken, würde sich auch die Steuerbasis verändern.
Genau diese Reaktion ist politisch gewollt. Die Bundesregierung verbindet mit der Steuer nicht nur zusätzliche Einnahmen, sondern auch einen Anreiz für Hersteller, den Zuckergehalt ihrer Getränke zu reduzieren.
Was soll die Zuckersteuer gesundheitlich bewirken?
Die gesundheitspolitische Begründung steht seit Beginn der Diskussion neben dem finanziellen Aspekt. Die Bundesregierung will mit der Abgabe erreichen, dass Hersteller einen stärkeren Anreiz zur Reformulierung ihrer Getränke haben.
Das Prinzip ist relativ einfach: Je mehr Zucker ein Getränk enthält, desto höher fällt die Abgabe aus. Für Hersteller kann es dadurch wirtschaftlich attraktiver werden, den Zuckeranteil zu reduzieren.
Bundesfinanzminister Lars Klingbeil hatte bereits im Sommer erklärt, dass neben Einnahmen auch gesundheitspolitische Ziele verfolgt würden. In einer Regierungspressekonferenz im September wurde ebenfalls bestätigt, dass sowohl der Einnahmeaspekt als auch gesundheitspolitische Ziele Teil des Vorhabens sind.
Ob eine solche Steuer tatsächlich zu weniger Zuckerkonsum führt, hängt nicht allein vom Steuersatz ab. Auch Rezepturen, Preise, Werbung und das Verhalten der Verbraucher spielen eine Rolle.
Widerstand aus Union und Wirtschaft
Der Streit über die Zuckersteuer beschränkt sich nicht auf die konkrete Höhe der Abgabe. Auch die Frage, ob eine solche Steuer überhaupt der richtige Ansatz ist, wird innerhalb der politischen Lager unterschiedlich bewertet.
Aus der Union kam bereits während der ersten Planungen deutliche Kritik. Unionspolitiker warfen dem Finanzministerium unter anderem vor, mit der Ausweitung der Steuer zu weit zu gehen. Auch aus dem Agrarbereich wurden Bedenken gegen einzelne Bestandteile der ursprünglichen Pläne geäußert.
Auch Vertreter der Getränkeindustrie dürften besonders auf die konkrete Ausgestaltung achten. Für Unternehmen ist entscheidend, welche Produkte unter die Steuer fallen, wie hoch die Sätze ausfallen und ob die Kosten an Handel und Verbraucher weitergegeben werden können.
Die aktuelle Blockade des Entwurfs zeigt, dass diese Fragen innerhalb der Koalition noch nicht abschließend geklärt sind.
Was bedeutet die geplante Steuer für Verbraucher?
Für Verbraucher ist vor allem die Frage relevant, ob Getränke tatsächlich teurer werden. Die geplante Steuer würde zunächst bei den Unternehmen ansetzen. Ob und in welchem Umfang die Mehrkosten anschließend im Verkaufspreis landen, ist eine Marktfrage.
Bei einem Liter eines stark gezuckerten Getränks könnte allein die geplante Abgabe bis zu 38 Cent betragen. Zusätzlich kann sich die Mehrwertsteuer auf den Endpreis auswirken, wenn die Steuer vollständig an die Käufer weitergegeben wird.
Das bedeutet aber nicht, dass jede Flasche automatisch um denselben Betrag teurer wird. Hersteller könnten beispielsweise ihre Rezeptur verändern, kleinere Packungen anbieten oder die Mehrkosten nur teilweise weiterreichen.
Für Haushalte mit regelmäßigem Konsum von Softdrinks könnte die Belastung dennoch spürbar werden, wenn ein großer Teil der Steuer tatsächlich über höhere Preise weitergegeben wird.
Kommt die Zuckersteuer 2027 oder nicht?
Derzeit lässt sich diese Frage nicht endgültig mit Ja oder Nein beantworten. Die Bundesregierung hält grundsätzlich an dem Vorhaben einer Zuckergetränkesteuer fest, der konkrete Entwurf des Finanzministeriums wurde jedoch vorerst gestoppt.
Der geplante Starttermin 1. Juli 2027 steht damit unter dem Vorbehalt weiterer politischer Abstimmungen. Möglich ist, dass der Entwurf verändert wird und anschließend erneut innerhalb der Regierung beraten wird.
Ebenso relevant ist die Frage, ob sich die Koalitionspartner auf eine andere Ausgestaltung verständigen. Gerade die Abweichung vom Konzept der Finanzkommission Gesundheit gilt derzeit als zentraler Streitpunkt.
Für Verbraucher bedeutet das: Die im September bekannt gewordenen Steuersätze und Produktgruppen sind noch kein endgültiges Gesetz.
Was jetzt als Nächstes passiert
Der weitere Weg hängt davon ab, wie die Bundesregierung den gestoppten Entwurf verändert. Erst nach einer politischen Einigung kann ein abgestimmter Gesetzentwurf das reguläre Gesetzgebungsverfahren durchlaufen.
Dabei werden insbesondere vier Punkte im Mittelpunkt stehen:
- der genaue Kreis der betroffenen Getränke
- die Höhe der einzelnen Steuersätze
- der geplante Starttermin
- die erwarteten Einnahmen für den Bundeshaushalt
Auch die Abgrenzung zu Zero-Getränken dürfte weiter beobachtet werden. Nach dem aktuellen Entwurf sollen sie steuerfrei bleiben, während stark zuckerhaltige Getränke mit bis zu 38 Cent je Liter belastet werden könnten.
Die Debatte über die Zuckersteuer ist damit nicht beendet, sondern verschiebt sich auf die konkrete Ausgestaltung. Erst wenn Regierung und Koalitionsfraktionen einen gemeinsamen Entwurf tragen, wird klar sein, ob der 1. Juli 2027 tatsächlich zum Starttermin wird.
Für Verbraucher bleibt deshalb vorerst der Blick auf die nächsten Entscheidungen der Bundesregierung entscheidend. Die politische Grundidee einer Zuckergetränkesteuer besteht weiter, doch der aktuelle Entwurf von Lars Klingbeil muss nach dem Stopp zunächst überarbeitet oder neu abgestimmt werden.