Wer einen Riester-Vertrag hat, muss wegen der Reform nichts überstürzen: Verträge, die vor dem 1. Januar 2027 abgeschlossen werden, genießen Bestandsschutz und laufen zu den bisherigen Bedingungen weiter. Neu ist die Wahl: alte Förderung behalten, in die neue Förderung wechseln oder das Guthaben in ein Altersvorsorgedepot übertragen. Welcher Weg sich lohnt, hängt vor allem von Einkommen und Kinderzahl ab.
Grundlage ist das Altersvorsorgereformgesetz, dem der Bundesrat am 8. Mai 2026 zugestimmt hat. Die Deutsche Rentenversicherung fasst die Eckpunkte zusammen: Die neuen geförderten Produkte gelten ab Januar 2027 und lösen Riester für Neuverträge ab. Banken, Neobroker und Versicherer stellen derzeit ihre Depot-Angebote vor – entsprechend groß ist die Werbung, die Riester-Sparer gerade erreicht.
Drei Wege für bestehende Riester-Verträge
| Option | Was passiert | Worauf Sie achten sollten |
|---|---|---|
| Weiterführen wie bisher | Vertrag läuft zu den alten Bedingungen, Zulagen nach altem Riester-Recht | Kosten und Rendite des Vertrags kritisch prüfen |
| In die neue Förderung wechseln | Per Erklärung gelten die neuen Zulagenregeln | Kann für Geringverdienende mit Kindern weniger Geld bedeuten |
| Guthaben ins Altersvorsorgedepot übertragen | Kapital wandert in einen neuen Vertrag, bereits erhaltene Zulagen müssen laut DRV nicht zurückgezahlt werden | Nicht umkehrbar, mögliche Abschluss- und Wechselkosten |
Daneben lässt sich ein Vertrag beitragsfrei stellen: Er ruht, es fließen keine Sparraten mehr – und auch keine Förderung. Eine Kündigung in der Sparphase ist dagegen meist die schlechteste Lösung, denn dann müssen die erhaltenen Zulagen zurückgezahlt werden, wie die Verbraucherzentrale NRW gegenüber ZDFheute erläutert.
Eine Falle nennt die Rentenversicherung ausdrücklich: Wer neben einem bestehenden Riester-Vertrag einen neuen geförderten Vertrag abschließt, für den gelten automatisch auch beim alten Vertrag die neuen Regeln. Ein schnell eröffnetes Gratis-Depot kann also die alte Förderung kosten.
Wie die neue Förderung rechnet
- Grundzulage: 50 Cent je Euro auf die ersten 360 Euro Eigenbeitrag, 25 Cent je Euro für weitere Beiträge bis 1.800 Euro – zusammen höchstens 540 Euro im Jahr.
- Kinderzulage: 1 Euro je eingezahltem Euro, höchstens 300 Euro pro Kind und Jahr.
- Kosten: Beim Standardprodukt sind die Effektivkosten auf 1,0 Prozent gedeckelt.
- Auszahlung: Auch befristete Auszahlpläne sind möglich, etwa ab 65 über 20 Jahre bis zum 85. Lebensjahr.
- Mehr Berechtigte: Ab 2027 können auch Selbstständige gefördert werden.
Der entscheidende Unterschied: Die Zulage hängt nicht mehr davon ab, ob Sie vier Prozent Ihres Vorjahreseinkommens einzahlen, sondern nur noch von Ihrem Eigenbeitrag. Bei Riester gab es höchstens 175 Euro Grundzulage. Wer ohne Kinder 1.800 Euro im Jahr spart, kommt im neuen System auf bis zu 540 Euro. Mehr zu den Stärken und Schwächen des neuen Modells lesen Sie in unserem Überblick zum Altersvorsorgedepot.
Für wen der Wechsel teuer werden kann
Anders sieht es bei kleinen Einkommen mit Kindern aus. Die Verbraucherzentrale NRW rechnet vor: Eine Sparerin mit rund 23.000 Euro Vorjahresbrutto und zwei Kindern erhält bei Riester für 145 Euro Eigenbeitrag im Jahr 775 Euro Zulagen. Im neuen System wären es für denselben Betrag nur 362,50 Euro – 72,50 Euro Grundzulage plus zweimal 145 Euro Kinderzulage. Ihr Rat: „Wer überlegt zu wechseln, sollte sich mit der Entscheidung noch Zeit lassen“, sagt Finanzreferent Thomas Hentschel.
Ob sich Ihr bestehender Vertrag überhaupt noch rechnet, hängt stark von Abschluss- und Verwaltungskosten ab. Worauf es dabei ankommt, haben wir in Riester-Rente 2026: Lohnt sich das überhaupt noch? zusammengestellt.
Was Sie jetzt tun sollten
- Kündigen Sie Ihren Riester-Vertrag nicht vorschnell – sonst drohen Rückforderungen der Zulagen.
- Legen Sie die letzte Standmitteilung bereit: Zulagen, Guthaben, Kosten und Garantie.
- Rechnen Sie Ihre Zulagen alt gegen neu – mit Ihrer tatsächlichen Kinderzahl und Ihrem Eigenbeitrag.
- Schließen Sie keinen zusätzlichen geförderten Vertrag ab, bevor Sie die Folgen für den alten Vertrag kennen.
- Vergleichen Sie ab 2027 konkrete Angebote: Effektivkosten, Wechselkosten, Auszahlungsregeln.
- Lassen Sie sich im Zweifel unabhängig beraten, etwa bei der Verbraucherzentrale. Dieser Beitrag ersetzt keine individuelle Finanzberatung.
Foto: Euro-Münzen und Euro-Banknoten. Christoph Scholz, CC BY-SA 2.0, Wikimedia Commons.