Neue Corona-Impfregeln in Deutschland: Was gesetzlich Versicherte jetzt wissen müssen

Seit dem 29. Oktober 2026 gelten in Deutschland neue Vorgaben zur Kostenübernahme der Corona-Impfung durch die gesetzlichen Krankenkassen. Die STIKO hat ihre Empfehlungen angepasst. Gesunde Erwachsene benötigen keine systematische Grundimmunisierung mehr. Für Menschen ab 75 Jahren und weitere Risikogruppen bleiben jährliche Auffrischimpfungen vorgesehen.

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Neue Corona-Impfregeln in Deutschland: Was gesetzlich Versicherte jetzt wissen müssen

Seit dem 29. Oktober 2026 gelten in Deutschland neue Vorgaben zur Kostenübernahme der Corona-Impfung durch die gesetzlichen Krankenkassen. Grundlage ist eine aktualisierte Empfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO), die der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) in die Schutzimpfungs-Richtlinie übernommen hat. Die Änderungen betreffen vor allem gesunde Erwachsene, ältere Menschen und Personen mit einem erhöhten Risiko für einen schweren COVID-19-Verlauf, die monrose.de berichtet mit aerztezeitung.de.

Eine der wichtigsten Neuerungen: Die bisherige Empfehlung, durch mindestens drei Impfungen oder Infektionen eine sogenannte Basisimmunität gegen SARS-CoV-2 aufzubauen, entfällt für Erwachsene. Gleichzeitig wird die Altersgrenze für die reguläre jährliche Auffrischimpfung von 60 auf 75 Jahre angehoben. Für Menschen mit bestimmten Vorerkrankungen und andere Risikogruppen bleibt die Impfung weiterhin vorgesehen.

Für gesetzlich Versicherte bedeutet das eine veränderte Grundlage bei der Kostenübernahme. Nicht mehr die möglichst breite Immunisierung der gesamten erwachsenen Bevölkerung steht im Mittelpunkt. Entscheidend ist künftig stärker das individuelle Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf.

Neue Regelungen zur Corona-Impfung gelten seit dem 29. Oktober 2026

Der Gemeinsame Bundesausschuss hatte die Anpassung der Schutzimpfungs-Richtlinie bereits am 3. September 2026 beschlossen. Nach der Prüfung durch das Bundesgesundheitsministerium wurde die Änderung am 28. Oktober im Bundesanzeiger veröffentlicht. Am 29. Oktober 2026 trat die neue Regelung offiziell in Kraft.

Damit wird die im Juli 2026 aktualisierte COVID-19-Impfempfehlung der STIKO auch für die Versorgung gesetzlich Versicherter umgesetzt. Die Empfehlungen der Impfkommission bilden eine wesentliche Grundlage dafür, welche Schutzimpfungen die gesetzlichen Krankenkassen als reguläre Leistung übernehmen.

Die Neuregelung betrifft insbesondere zwei Bereiche:

  • Den Wegfall der allgemeinen Empfehlung zur Erlangung einer Basisimmunität für Erwachsene ab 18 Jahren.
  • Die Anhebung der Altersgrenze für die reguläre jährliche Corona-Auffrischimpfung von bisher 60 auf 75 Jahre.

Weitere Impfempfehlungen bleiben für Menschen mit bestimmten Grunderkrankungen, Bewohner von Pflegeeinrichtungen und Personen mit erhöhtem beruflichem Infektionsrisiko bestehen.

Neue Corona-Impfregeln in Deutschland: Was gesetzlich Versicherte jetzt wissen müssen
Neue Corona-Impfregeln in Deutschland: Was gesetzlich Versicherte jetzt wissen müssen

„Die Empfehlung der STIKO zum Erlangen einer Basisimmunität durch mindestens drei SARS-CoV-2-Antigenkontakte durch Impfung oder Infektion ist daher nicht länger notwendig.“

Diese Einschätzung basiert auf der veränderten Immunitätslage in der Bevölkerung. Die STIKO sieht inzwischen keinen ausreichenden medizinischen Grund mehr, gesunde Erwachsene unabhängig von ihrem bisherigen Impf- oder Infektionsstatus systematisch zur Herstellung einer Basisimmunität zu impfen.

Warum die STIKO auf eine allgemeine Grundimmunisierung verzichtet

Während der Corona-Pandemie war der Aufbau einer möglichst breiten Immunität ein zentrales Ziel der Impfstrategie. Die STIKO empfahl deshalb, mindestens drei Kontakte mit SARS-CoV-2-Antigenen zu erreichen. Diese konnten durch Impfungen, Infektionen oder eine Kombination aus beiden entstehen.

Inzwischen hat sich die Ausgangslage deutlich verändert. Nach Angaben des Robert Koch-Instituts verfügen mehr als 95 Prozent der erwachsenen Bevölkerung über eine breite Immunität gegen das Coronavirus. Sie ist durch wiederholte Impfungen und durchgemachte Infektionen entstanden.

Die Kommission berücksichtigt außerdem, dass COVID-19-bedingte Krankenhausaufenthalte und Todesfälle seit dem Ende der Pandemie zurückgegangen sind. Insbesondere bei gesunden Erwachsenen unter 75 Jahren ist das Risiko eines schweren Krankheitsverlaufs insgesamt geringer als in den ersten Jahren der Pandemie.

Die neue Empfehlung bedeutet keine vollständige Abkehr von der Corona-Impfung. Sie verändert vielmehr die medizinische Priorisierung. Menschen mit erhöhtem Gesundheitsrisiko sollen weiterhin gezielt geschützt werden.

Ein weiterer Punkt betrifft die sogenannte hybride Immunität. Sie entsteht, wenn das Immunsystem sowohl durch Impfungen als auch durch eine tatsächliche Infektion mit dem Virus Kontakt hatte. Bei einem großen Teil der erwachsenen Bevölkerung ist diese Immunitätsform inzwischen vorhanden.

Die STIKO bewertet deshalb den zusätzlichen Nutzen einer allgemeinen Grundimmunisierung für gesunde Erwachsene als nicht mehr ausreichend, um eine entsprechende Standardempfehlung aufrechtzuerhalten.

Wer bekommt die Corona-Impfung weiterhin von der Krankenkasse bezahlt?

Trotz der Änderungen bleibt die jährliche Auffrischimpfung für mehrere Personengruppen Bestandteil der empfohlenen medizinischen Versorgung. Im Mittelpunkt stehen Menschen, bei denen aufgrund ihres Alters, einer Erkrankung oder besonderer Lebensumstände ein erhöhtes Risiko für schwere COVID-19-Verläufe besteht.

Die Altersgrenze für die reguläre Standard-Auffrischimpfung liegt jetzt bei 75 Jahren. Bisher galt diese Empfehlung bereits für Menschen ab 60 Jahren.

Zu den Gruppen, für die weiterhin eine jährliche Impfung im Spätsommer oder Frühherbst empfohlen wird, gehören:

  • Menschen ab 75 Jahren, unabhängig davon, ob sie bereits früher gegen COVID-19 geimpft wurden.
  • Personen ab sechs Monaten mit bestimmten Grunderkrankungen, die das Risiko eines schweren Krankheitsverlaufs erhöhen.
  • Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeeinrichtungen.
  • Menschen mit erhöhtem Risiko für schwere Krankheitsverläufe in Einrichtungen der Eingliederungshilfe.
  • Schwangere mit bestimmten gesundheitlichen Risikofaktoren oder schwangerschaftsbedingten Komplikationen.
  • Medizinisches und pflegerisches Personal mit erhöhtem arbeitsbedingtem Infektionsrisiko.
  • Bestimmte enge Kontaktpersonen von Menschen, bei denen nach einer Impfung voraussichtlich keine ausreichende schützende Immunantwort entsteht.

Zu den relevanten Grunderkrankungen können beispielsweise schwere Erkrankungen des Immunsystems, chronische Erkrankungen und andere gesundheitliche Beeinträchtigungen gehören. Auch Long COVID beziehungsweise Post-COVID wird bei der aktualisierten Impfempfehlung als relevante Grunderkrankung berücksichtigt.

Die jährliche Auffrischimpfung richtet sich nach der STIKO-Empfehlung vor allem an Menschen, deren persönliches Gesundheitsrisiko einen zusätzlichen Impfschutz medizinisch sinnvoll macht.

Für die betroffenen Versicherten bleibt die Kostenübernahme im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung bestehen, sofern die jeweiligen Voraussetzungen der Schutzimpfungs-Richtlinie erfüllt sind.

Was ändert sich für gesunde Erwachsene unter 75 Jahren?

Besonders deutlich fallen die Änderungen für gesunde Erwachsene aus, die bisher grundsätzlich unter die allgemeine Impfempfehlung zur Herstellung einer Basisimmunität fielen.

Für diese Gruppe gibt es künftig keine allgemeine Empfehlung mehr, eine Basisimmunität durch mindestens drei Antigenkontakte aufzubauen. Auch eine jährliche Auffrischimpfung ist für gesunde Erwachsene unter 75 Jahren ohne besondere Risikofaktoren nicht mehr regulär vorgesehen.

Das bedeutet jedoch nicht, dass jede weitere Corona-Impfung für diese Personen ausgeschlossen ist. Eine individuelle medizinische Indikation kann weiterhin eine Rolle spielen. Entscheidend ist, ob besondere gesundheitliche Umstände vorliegen, die eine Impfung begründen.

Die wichtigsten Unterschiede lassen sich folgendermaßen zusammenfassen:

PersonengruppeNeue STIKO-Empfehlung
Gesunde Erwachsene unter 75 JahrenKeine allgemeine Grundimmunisierung und keine reguläre jährliche Auffrischimpfung
Gesunde Erwachsene ab 75 JahrenJährliche Auffrischimpfung empfohlen
Personen mit bestimmten GrunderkrankungenJährliche Impfung bei entsprechender Indikation
Bewohner von PflegeeinrichtungenJährliche Auffrischimpfung empfohlen
Schwangere mit bestimmten RisikofaktorenImpfung nach medizinischer Indikation
Medizinisches und pflegerisches Personal mit erhöhtem InfektionsrisikoJährliche Impfung empfohlen

Die neue Altersgrenze verändert damit die bisherige Standardversorgung erheblich. Wer gesund ist und das 75. Lebensjahr noch nicht erreicht hat, gehört nicht mehr automatisch zur Gruppe mit einer regulären jährlichen Impfempfehlung. Bei bestehenden Risikofaktoren kann die Situation allerdings anders aussehen.

Welche Rolle spielen Vorerkrankungen und das individuelle Gesundheitsrisiko?

Die neue Impfstrategie berücksichtigt stärker, dass das Risiko einer schweren COVID-19-Erkrankung nicht bei allen Menschen gleich hoch ist. Neben dem Lebensalter spielen chronische Erkrankungen, der Zustand des Immunsystems und bestimmte medizinische Behandlungen eine Rolle.

Bei Personen mit Immundefizienz kann die Impfplanung beispielsweise deutlich von den allgemeinen Empfehlungen abweichen. Je nach Ausprägung der Immunschwäche können zusätzliche Impfstoffdosen erforderlich sein. Auch der zeitliche Abstand zwischen einzelnen Impfungen muss unter Umständen individuell festgelegt werden.

Eine besondere Regelung gilt für Schwangere. Eine jährliche Auffrischimpfung wird nicht mehr pauschal für alle Schwangeren empfohlen. Sie kommt insbesondere dann infrage, wenn eine erhöhte gesundheitliche Gefährdung durch Grunderkrankungen oder schwangerschaftsbedingte Komplikationen besteht.

Dazu können beispielsweise Gestationsdiabetes oder Bluthochdruck während der Schwangerschaft gehören. Bei entsprechender Indikation soll die Impfung möglichst ab dem zweiten Schwangerschaftsdrittel erfolgen.

Nicht allein das Alter entscheidet über die Impfempfehlung. Auch Vorerkrankungen, eine geschwächte Immunabwehr und besondere berufliche oder gesundheitliche Belastungen können einen Anspruch auf eine empfohlene Schutzimpfung begründen.

Für die praktische Umsetzung bleibt deshalb die ärztliche Beurteilung wichtig. Gerade bei chronisch kranken Menschen sollte die Entscheidung nicht allein anhand der Altersgrenze getroffen werden.

Wann sollte die Corona-Auffrischimpfung 2026/2027 erfolgen?

Die STIKO empfiehlt die jährliche Corona-Auffrischimpfung für die entsprechenden Risikogruppen bevorzugt im Spätsommer oder Frühherbst. Damit soll der Impfschutz möglichst zu Beginn der erwarteten Infektionssaison aufgebaut werden.

Für die Saison 2026/2027 sollen zugelassene mRNA-Impfstoffe und proteinbasierte Impfstoffe mit einer aktuellen, von den zuständigen Fachinstitutionen empfohlenen Variantenanpassung eingesetzt werden.

Zwischen einer nachgewiesenen SARS-CoV-2-Infektion beziehungsweise der letzten COVID-19-Impfung und einer erneuten Auffrischimpfung sollte möglichst ein Abstand von mindestens sechs Monaten liegen.

Wer die empfohlene Impfung zum Saisonbeginn nicht erhalten hat, kann sie grundsätzlich auch im weiteren Verlauf der Saison nachholen, sofern eine entsprechende Indikation besteht.

Für Kinder und Jugendliche gelten gesonderte Vorgaben. Gesunde Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren benötigen nach der aktuellen STIKO-Empfehlung grundsätzlich keine Corona-Impfung. Bei bestimmten Grunderkrankungen, Immundefizienz oder besonderen Infektionsrisiken kann jedoch weiterhin eine Impfung angezeigt sein.

Bei Kindern zwischen sechs Monaten und einschließlich vier Jahren mit entsprechender Impfindikation gelten für die erstmalige Impfung besondere Vorgaben. Die Grundimmunisierung richtet sich dabei nach der Fachinformation des verwendeten Impfstoffs.

Neue Corona-Impfregeln in Deutschland: Was gesetzlich Versicherte jetzt wissen müssen
Neue Corona-Impfregeln in Deutschland: Was gesetzlich Versicherte jetzt wissen müssen

Was gesetzlich Versicherte jetzt beachten müssen

Mit dem Inkrafttreten der geänderten Schutzimpfungs-Richtlinie am 29. Oktober 2026 gelten die neuen Voraussetzungen für die reguläre Kostenübernahme der Corona-Impfung. Die gesetzlichen Krankenkassen orientieren sich dabei an den aktualisierten STIKO-Empfehlungen.

Für Versicherte ergeben sich daraus mehrere praktische Konsequenzen. Gesunde Erwachsene unter 75 Jahren erhalten keine allgemeine Empfehlung mehr für eine systematische Grundimmunisierung oder eine jährliche Auffrischung. Menschen ab 75 Jahren und Personen mit bestimmten Risikofaktoren können dagegen weiterhin eine empfohlene Corona-Impfung auf Kosten der gesetzlichen Krankenversicherung erhalten.

Vor einer Impfung sollte geklärt werden, ob eine entsprechende Indikation vorliegt und welcher Impfstoff für die jeweilige Person geeignet ist. Bei chronischen Erkrankungen, Immundefizienz oder besonderen gesundheitlichen Umständen ist eine individuelle ärztliche Beratung besonders relevant.

Die Neuregelung verändert nicht nur die Altersgrenze für die Auffrischimpfung. Sie markiert auch einen Wechsel in der deutschen Impfpolitik: weg von einer allgemeinen Immunisierungsstrategie für gesunde Erwachsene, hin zu einem gezielten Schutz der besonders gefährdeten Bevölkerungsgruppen.

Seit dem 29. Oktober 2026 ist diese neue Ausrichtung auch in der Schutzimpfungs-Richtlinie verbindlich verankert. Für gesetzlich Versicherte entscheidet damit künftig stärker die persönliche Risikosituation darüber, ob eine Corona-Impfung als reguläre Leistung der Krankenkasse vorgesehen ist.