Enthält der McRib wirklich Rippenfleisch? McDonald’s muss sich vor Gericht erklären

Ein US-Bundesgericht lässt zentrale Vorwürfe gegen McDonald's im Streit um den McRib weiterlaufen. Kläger argumentieren, Form, Name und Werbung könnten Verbraucher glauben lassen, das Sandwich enthalte Rippenfleisch. McDonald's weist die Anschuldigungen zurück.

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Enthält der McRib wirklich Rippenfleisch? McDonald's muss sich vor Gericht erklären

McDonald’s muss sich in den USA weiter mit einer Verbraucherklage rund um den McRib beschäftigen. Eine Bundesrichterin in Chicago hat den Antrag des Fast-Food-Konzerns abgelehnt, die geplante Sammelklage vollständig aus dem Verfahren zu entfernen. Einige Ansprüche wurden zwar gestrichen, zentrale Teile der Klage dürfen jedoch weiterverfolgt werden, die monrose.de berichtet mit  reuters.com.

Im Kern geht es um eine ungewöhnlich konkrete Frage: Was darf ein durchschnittlicher Kunde erwarten, wenn ein Sandwich „McRib“ heißt, sein Fleischstück an Rippen erinnert und auch in der Werbung entsprechend präsentiert wird? Die Kläger meinen, diese Gestaltung erwecke den Eindruck, das Produkt enthalte tatsächlich Rippenfleisch. McDonald’s hält diese Interpretation für falsch und weist den Vorwurf einer Täuschung zurück.

Das Gericht hat damit nicht entschieden, dass McDonald’s Verbraucher tatsächlich getäuscht hat. Es hat zunächst lediglich festgestellt, dass die Argumentation der Kläger nicht so fernliegend ist, dass sie schon in dieser frühen Phase vollständig verworfen werden müsste. Der Rechtsstreit kann deshalb in wesentlichen Punkten weitergehen.

Warum McDonald’s wegen des McRib verklagt wird

Die Kläger werfen dem Konzern vor, das Fleischstück des Sandwiches gezielt so zu formen, dass die Oberfläche an Schweinerippen erinnert. Die typischen Rillen seien nach ihrer Auffassung nicht nur eine optische Besonderheit, sondern könnten zusammen mit dem Namen des Produkts eine konkrete Erwartung erzeugen.

Damit steht die McRib Klage nicht einfach für eine Auseinandersetzung über Geschmack oder persönliche Vorlieben. Juristisch dreht sich der Fall um die Frage, ob ein vernünftiger Verbraucher aufgrund von Produktname, Form und Werbung annehmen könnte, dass für das Sandwich Fleisch aus dem Rippenbereich verwendet wird.

Nach Darstellung der Kläger komme beim McRib stattdessen günstigeres Schweinefleisch zum Einsatz. In der Klage wurden unter anderem Schulter sowie weitere Bestandteile genannt. McDonald’s widerspricht insbesondere Behauptungen, wonach Herz, Kutteln oder Magen für den McRib verwendet würden.

Enthält der McRib wirklich Rippenfleisch? McDonald's muss sich vor Gericht erklären
Enthält der McRib wirklich Rippenfleisch? McDonald’s muss sich vor Gericht erklären

Die Verbraucher argumentieren zusätzlich mit dem Preis. Sie hätten für das Sandwich mehr bezahlt, weil sie von einer anderen Fleischqualität beziehungsweise einem bestimmten Teilstück ausgegangen seien.

Richterin April Perry machte in ihrer Entscheidung deutlich, dass die Interpretation des Namens „McRib“ durch die Kläger nicht von vornherein unvernünftig oder abwegig sei.

Was die US-Richterin tatsächlich entschieden hat

Die Entscheidung stammt von US-Bundesrichterin April Perry in Chicago, dem Heimatmarkt des McDonald’s-Konzerns. McDonald’s wollte erreichen, dass die Klage bereits in einem frühen Stadium abgewiesen wird.

Das gelang nur teilweise.

Die Richterin verwarf einzelne Forderungen, ließ den wesentlichen Vorwurf einer möglichen Verbrauchertäuschung aber bestehen. Für das weitere Verfahren bedeutet dies, dass die Kläger Gelegenheit erhalten können, ihre Behauptungen mit zusätzlichen Beweisen zu untermauern.

StreitpunktPosition im bisherigen Verfahren
Name „McRib“Kann nach Ansicht der Kläger Rippenfleisch erwarten lassen
Form des FleischstücksRillen erinnern optisch an eine Rippe
WerbungKönnte die Vorstellung von Rippenfleisch zusätzlich verstärken
Tatsächliche ZutatenZwischen Klägern und McDonald’s umstritten
Täuschung bewiesen?Nein, darüber wurde noch nicht abschließend entschieden
Klage beendet?Nein, wesentliche Teile laufen weiter

Besonders relevant ist der Maßstab des „reasonable consumer“, also des vernünftigen Durchschnittsverbrauchers. McDonald’s argumentierte, ein solcher Kunde werde nicht automatisch davon ausgehen, dass im McRib Fleisch von Schweinerippen steckt.

Die Richterin wollte diese Frage jedoch nicht bereits jetzt zugunsten des Unternehmens entscheiden.

Müssen Kunden vor dem Kauf die Zutaten recherchieren?

Ein weiterer Punkt der Entscheidung dürfte für den McDonald’s Rechtsstreit eine größere Bedeutung bekommen. Der Konzern verweist darauf, dass seine Produktinformationen den McRib allgemein als Schweinefleischprodukt beschreiben.

Das Gericht sah darin bislang kein ausreichendes Argument, um die Klage zu beenden. Verbraucher müssten vor dem Kauf eines Fast-Food-Sandwiches für rund sieben Dollar nicht erst umfangreiche Nachforschungen anstellen, um herauszufinden, wie ein Produktname genau zu verstehen sei.

Damit rückt stärker in den Mittelpunkt, welchen Gesamteindruck ein Produkt im Restaurant und in der Werbung hinterlässt.

Eine Zutatenliste und ein Werbebild erfüllen schließlich unterschiedliche Funktionen. Für die Kläger ist gerade die Kombination aus dem Namen McRib, der länglichen Form und den eingearbeiteten Rillen entscheidend.

Ob diese Gestaltung tatsächlich ausreicht, um einen rechtlich relevanten Irrtum hervorzurufen, steht noch nicht fest.

Was die Kläger McDonald’s konkret vorwerfen

Die Vorwürfe lassen sich auf mehrere Punkte reduzieren. Sie greifen ineinander und sollen gemeinsam zeigen, warum Käufer nach Ansicht der Kläger eine andere Vorstellung vom Produkt entwickeln konnten.

  • Der Name „McRib“ enthält das englische Wort für Rippe.
  • Das Fleischstück besitzt deutlich sichtbare Rillen und erinnert optisch an Rippen.
  • Werbebilder stellen diese Form regelmäßig gut sichtbar heraus.
  • Verbraucher könnten deshalb Fleisch aus dem Rippenbereich erwarten.
  • Nach Darstellung der Kläger wird tatsächlich anderes Schweinefleisch verwendet.
  • Die Käufer behaupten, wegen dieser Erwartung einen höheren Preis akzeptiert zu haben.

Der zentrale Vorwurf lautet damit irreführende Werbung beim McRib. Ob dieser Vorwurf vor Gericht Bestand haben wird, hängt jedoch nicht nur von der Gestaltung des Sandwiches ab. Die Kläger müssen im weiteren Verfahren zeigen, dass die beanstandete Darstellung tatsächlich geeignet war, Verbraucher zu täuschen und ihnen einen wirtschaftlichen Nachteil zu verursachen.

Der Anwalt der Kläger, Thiago Coelho, kündigte an, dass seine Mandanten die behauptete irreführende Vermarktung weiter gerichtlich verfolgen wollen.

McDonald’s weist die Anschuldigungen zurück

McDonald’s hält die Klage für unbegründet. Das Unternehmen argumentiert, dass ein unverwechselbarer Produktname nicht automatisch eine verbindliche Beschreibung eines bestimmten Fleischstücks darstelle.

Der Konzern betont zudem, beim McRib von McDonald’s transparent mit den Zutaten umzugehen. Die Behauptung, das Sandwich enthalte Herz, Magen oder Kutteln, wies McDonald’s ausdrücklich zurück.

Nach Darstellung des Unternehmens werde in der Klage aus einer persönlichen Präferenz der Kläger für bestimmte Schweinefleischstücke ein Vorwurf der Verbrauchertäuschung konstruiert. McDonald’s sieht seine Vermarktung weiterhin als sachlich korrekt an.

Das Unternehmen bezeichnet die Klage als eine Verzerrung der tatsächlichen Produktinformationen und hält die erhobenen Ansprüche für unbegründet.

Diese Position wird nun im weiteren Verfahren genauer geprüft werden müssen. Die aktuelle Entscheidung ist deshalb weder ein endgültiger Sieg für die Kläger noch eine Feststellung, dass McDonald’s rechtswidrig gehandelt hat.

Warum die Form des McRib juristisch wichtig werden könnte

Der McRib unterscheidet sich optisch deutlich von einem gewöhnlichen Burger-Patty. Das längliche Fleischstück ist so geformt, dass mehrere parallele Erhebungen entstehen. Genau dieses Design gehört seit Jahrzehnten zum Wiedererkennungswert des Produkts.

McDonald’s verkauft den McRib in den USA bereits seit 1981, allerdings nicht dauerhaft. Das Sandwich wird immer wieder zeitlich begrenzt angeboten und ist dadurch zu einem der bekanntesten saisonalen Produkte der Kette geworden.

Nun könnte ausgerechnet seine charakteristische Gestaltung juristisch relevant werden. Die Richterin hielt es zumindest für möglich, dass Werbung, die die rippenähnliche Form besonders hervorhebt, bei der Beurteilung einer möglichen Täuschungsabsicht eine Rolle spielen kann.

Dafür reichen die bisherigen Behauptungen allein allerdings nicht aus. Die Kläger benötigen im weiteren Verlauf zusätzliche Belege.

McRib-Zutaten und Erwartungen der Verbraucher

Bei der Auseinandersetzung treffen zwei unterschiedliche Sichtweisen aufeinander. McDonald’s betrachtet „McRib“ als Produktnamen für ein Schweinefleisch-Sandwich. Die Kläger verstehen die Bezeichnung zusammen mit der Form deutlich konkreter.

Die McRib Zutaten werden dadurch zum Gegenstand eines größeren Problems im Verbraucherrecht: Wann ist eine Produktdarstellung nur Werbung, und ab welchem Punkt entsteht daraus eine Erwartung, auf die sich Käufer verlassen dürfen?

Der Streit lässt sich vereinfacht so darstellen:

Sicht der KlägerSicht von McDonald’s
„Rib“ lässt Rippenfleisch erwartenMcRib ist ein eigenständiger Produktname
Form verstärkt diesen EindruckDie Form beschreibt kein konkretes Teilstück
Kunden zahlen wegen dieser Erwartung mehrDie Vermarktung sei transparent
Verwendetes Fleisch entspreche nicht der ErwartungVorwürfe über bestimmte Innereien seien falsch

Das Gericht hat diese Gegensätze nicht aufgelöst. Es hat lediglich entschieden, dass die Seite der Kläger ausreichend plausibel vorgetragen wurde, damit zumindest ein Teil des Falls weiter untersucht werden kann.

Fast-Food-Werbung beschäftigt US-Gerichte immer wieder

Der Streit um den McRib ist kein völlig isolierter Fall. In den USA wurden Fast-Food-Unternehmen bereits mehrfach wegen der Darstellung ihrer Produkte auf Werbefotos und Menütafeln verklagt.

Dabei ging es unter anderem um den Vorwurf, Burger würden in der Werbung deutlich größer oder üppiger erscheinen als die tatsächlich verkauften Produkte. Betroffen waren in verschiedenen Verfahren große Ketten wie McDonald’s, Burger King und Wendy’s.

Solche Prozesse zeigen, wie schwierig die Grenze zwischen werblicher Inszenierung und rechtlich problematischer Darstellung sein kann. Hochwertige Produktfotos allein bedeuten noch keine Verbrauchertäuschung. Entscheidend wird häufig, welche konkrete Aussage Käufer daraus vernünftigerweise ableiten dürfen.

Enthält der McRib wirklich Rippenfleisch? McDonald's muss sich vor Gericht erklären
Enthält der McRib wirklich Rippenfleisch? McDonald’s muss sich vor Gericht erklären

Beim McRib geht es deshalb um mehr als die Frage, aus welchem Teil des Schweins das Fleisch stammt. Auch Produktname, Gestaltung, Werbung und Kaufentscheidung müssen rechtlich zusammen betrachtet werden. Erst das weitere Verfahren kann zeigen, welche dieser Argumente tatsächlich Bestand haben.

Was für McDonald’s jetzt auf dem Spiel steht

Die Entscheidung vom 30. Oktober 2026 bedeutet zunächst, dass McDonald’s die Sammelklage wegen McRib nicht mit seinem frühen Antrag vollständig stoppen konnte. Der Konzern muss sich mit wesentlichen Vorwürfen weiter auseinandersetzen.

Für die Kläger ist das ein Zwischenerfolg, aber noch kein Nachweis ihrer Anschuldigungen. Sie müssen unter anderem überzeugend darlegen, dass die Vermarktung eine relevante Zahl vernünftiger Verbraucher tatsächlich in die Irre führen konnte. Auch die behaupteten Zutaten, der wirtschaftliche Schaden und die Bedeutung der Produktdarstellung dürften im weiteren Verlauf genauer untersucht werden.

McDonald’s wiederum kann weiterhin versuchen zu zeigen, dass „McRib“ als Marken- und Produktbezeichnung nicht das Versprechen enthält, echtes Rippenfleisch zu verwenden. Damit bleibt der Kern des Streits offen: Ob Kunden bei einem McRib lediglich ein Schweinefleisch-Sandwich erwarten dürfen oder ob Name und Optik eine viel konkretere Botschaft vermitteln.