Die Berliner Stadtreinigung passt zum 1. Januar 2027 ihre Gebühren für Müllabfuhr und Straßenreinigung an. Durchschnittlich kommen auf einen Haushalt 1,90 Euro zusätzliche Kosten pro Monat zu. Auf das Jahr gerechnet entspricht die Anpassung einem Plus von 4,35 Prozent. Die neuen Preise sind für die Gebührenperiode 2027 und 2028 vorgesehen, die monrose.de berichtet mit t-online.de.
Nicht jede Leistung der BSR wird allerdings teurer. Die Preise für Bioabfall sowie Laub- und Gartentonnen sollen stabil bleiben, auch bei der Sperrmüllabholung ändert sich nichts. Kostenlose Angebote wie Recyclinghöfe, Wertstofftonnen und die Abholung der Weihnachtsbäume bleiben ebenfalls bestehen.
Für Berliner Haushalte fällt die Erhöhung je nach Wohnsituation unterschiedlich aus. Entscheidend sind unter anderem Größe und Art der Müllbehälter sowie die Reinigungsklasse der Straße. Die durchschnittlichen 1,90 Euro pro Monat sind deshalb kein einheitlicher Aufschlag für jeden einzelnen Haushalt.
BSR Gebühren 2027 steigen im Durchschnitt um 4,35 Prozent
Die BSR Gebühren 2027 werden nicht pauschal um denselben Betrag angehoben. Die tatsächliche Mehrbelastung hängt davon ab, welche Leistungen für ein Grundstück oder einen Haushalt abgerechnet werden.
Im Durchschnitt rechnet die Berliner Stadtreinigung mit zusätzlichen Kosten von 1,90 Euro pro Haushalt und Monat. Das entspricht 22,80 Euro pro Jahr. Die Gebührenperiode läuft über zwei Jahre, sodass die neuen Preise nach der Anpassung zum Jahresbeginn 2027 bis Ende 2028 gelten sollen.
BSR-Vorstandsvorsitzende Stephanie Otto verweist darauf, dass zunächst nach internen Einsparmöglichkeiten gesucht worden sei.
„Viele externe Kostensteigerungen konnten wir damit bereits in ihrer Wirkung auf die Gebühren begrenzen.“
Ganz verhindern lasse sich ein Anstieg nach Darstellung des Unternehmens jedoch nicht. Neben höheren laufenden Kosten stehen Investitionen an, die teilweise ebenfalls in die Kalkulation einfließen.
Warum Müllabfuhr und Straßenreinigung teurer werden
Für die höheren Müllgebühren Berlin 2027 nennt die BSR mehrere Ursachen. Ein einzelner Kostenfaktor steht dabei nicht im Mittelpunkt. Vielmehr kommen höhere Ausgaben in verschiedenen Bereichen zusammen.

Zu den genannten Gründen gehören:
- gestiegene Beschaffungskosten,
- höhere Energiepreise,
- zunehmende Personalkosten,
- Belastungen durch das Brennstoffemissionshandelsgesetz,
- Investitionen in Klimaschutz,
- Modernisierung von BSR-Standorten,
- zusätzliche Ausgaben für Digitalisierung.
Für einen kommunalen Betrieb mit mehreren Tausend Beschäftigten wirken sich insbesondere höhere Personalkosten deutlich aus. Gleichzeitig benötigt die Müllabfuhr Fahrzeuge, Technik, Energie und Infrastruktur. Auch die Reinigung des öffentlichen Straßenlands verursacht laufende Kosten.
„Einen gewissen Anstieg können wir aufgrund externer Faktoren nicht vermeiden“, erklärt BSR-Vorstandsvorsitzende Stephanie Otto zur neuen Gebührenperiode.
Investitionen in neue Reinigungstechnik und Klimaschutzmaßnahmen sollen nach Angaben der BSR weiterhin aus eigener Kraft finanziert werden. Zusätzlich darf das Unternehmen auf zuvor erwirtschaftete Mittel zurückgreifen, um einen stärkeren Anstieg der Gebühren abzufedern.
So viel kostet ein 240-Liter-Restmüllbehälter ab 2027
Ein konkretes Beispiel zeigt, wie sich die Gebühren bei der Müllabfuhr verändern. Für einen 240-Liter-Restabfallbehälter mit Leerung alle 14 Tage werden derzeit 50,14 Euro pro Quartal berechnet. Ab 2027 steigt dieser Betrag auf 53,37 Euro.
Damit erhöht sich die Gebühr für diesen Behälter um 3,11 Euro je Quartal.
| Leistung | Bis Ende 2026 | Ab 2027 | Veränderung |
|---|---|---|---|
| 240-Liter-Restabfallbehälter, 14-tägliche Leerung | 50,14 Euro | 53,37 Euro | +3,11 Euro |
| Grundgebühr je Haushalt und Quartal | 9,09 Euro | 9,54 Euro | +0,45 Euro |
Auch die Grundgebühr Müllabfuhr steigt. Statt bislang 9,09 Euro werden ab 2027 insgesamt 9,54 Euro je Haushalt und Quartal fällig. Das entspricht einer Erhöhung um 45 Cent.
Auf ein komplettes Jahr gerechnet ergeben sich allein bei der Grundgebühr 1,80 Euro zusätzliche Kosten pro Haushalt.
Die Mehrkosten eines Hauses lassen sich nicht einfach durch die Zahl der Mülltonnen bestimmen. Bei Mehrfamilienhäusern verteilen sich verschiedene Gebühren auf mehrere Wohnungen. Deshalb kann der individuelle Betrag auf der Nebenkostenabrechnung deutlich vom Beispiel eines einzelnen Behälters abweichen.
Straßenreinigung wird je nach Reinigungsklasse unterschiedlich teurer
Auch die Straßenreinigung Berlin wird ab Januar 2027 teurer. Wie hoch der Aufschlag ausfällt, richtet sich nach der Reinigungsklasse des Grundstücks.
Die Unterschiede sind erheblich, weil die BSR manche Straßen nur einmal pro Woche säubert, während stark beanspruchte Bereiche wesentlich häufiger gereinigt werden. In der höchsten Reinigungsklasse kann die Reinigung bis zu zehnmal pro Woche erfolgen.
Für ein Grundstück mit einer Fläche von 500 Quadratmetern nennt die BSR folgende Beispiele:
| Reinigung | Mehrkosten ab 2027 |
|---|---|
| Niedrigste Reinigungsklasse, einmal pro Woche | 2,30 Euro pro Quartal |
| Höchste Reinigungsklasse, zehnmal pro Woche | 23,00 Euro pro Quartal |
Bei Grundstücken in höheren Reinigungsklassen befinden sich häufig mehrere Wohnungen oder Gewerbeeinheiten auf derselben Fläche. Die Kosten werden entsprechend auf mehrere Nutzer verteilt.
Ein Aufschlag von 23 Euro pro Quartal bedeutet deshalb nicht zwangsläufig, dass ein einzelner Mieter diesen Betrag vollständig trägt.
Diese BSR-Gebühren bleiben unverändert
Während Restmüll und Straßenreinigung teurer werden, nimmt die BSR einige Bereiche ausdrücklich von der Erhöhung aus. Besonders bei der getrennten Sammlung von Bioabfällen soll kein zusätzlicher finanzieller Anreiz entstehen, diese Abfälle wieder über die Restmülltonne zu entsorgen.
Die Gebühren für Bioabfallbehälter bleiben daher stabil. Gleiches gilt für Laub- und Gartentonnen.
Auch bei der Sperrmüllabholung ändern sich die bestehenden Tarife für die verschiedenen Varianten nicht. Dazu gehören Spar-, Standard- und Expressangebote.
Wer Bioabfälle konsequent trennt, wird durch die neue Gebührenperiode nicht mit höheren Biotonnen-Preisen belastet. Diese Entscheidung soll die getrennte Sammlung weiterhin fördern. Für die BSR ist Abfalltrennung damit auch Teil der langfristigen Gebührenstrategie.
Was in Berlin weiterhin kostenlos bleibt
Neben den unveränderten Gebühren gibt es mehrere kostenlose BSR-Leistungen, bei denen Berliner auch 2027 keine neue Gebühr zahlen müssen.
Dazu zählen insbesondere:
- gelbe beziehungsweise orange Wertstoffbehälter,
- Nutzung der 14 BSR-Recyclinghöfe im vorgesehenen Rahmen,
- jährliche Abholung von Weihnachtsbäumen,
- bestehende kostenlose Angebote im Rahmen der Kieztage.
Die Wertstofftonne bleibt damit weiterhin gebührenfrei. Auch für die reguläre Weihnachtsbaumabholung nach den Feiertagen soll keine zusätzliche Gebühr eingeführt werden.
Für Haushalte ist diese Unterscheidung relevant. Die angekündigte durchschnittliche Erhöhung von 1,90 Euro pro Monat bedeutet nicht, dass sämtliche Dienstleistungen der Berliner Stadtreinigung um 4,35 Prozent teurer werden.
BSR will mehr Papierkörbe und zusätzliche Kieztage anbieten
Mit der neuen Gebührenperiode sollen nicht nur bestehende Leistungen finanziert werden. Die BSR plant zugleich, Angebote in besonders belasteten Teilen Berlins auszubauen.

Dazu gehört eine intensivere Reinigung an Orten, an denen besonders viel Abfall anfällt. Außerdem sollen zusätzliche Papierkörbe aufgestellt werden.
Auch die BSR Kieztage sollen häufiger stattfinden. Sie werden gemeinsam mit den Berliner Bezirken organisiert und ermöglichen es Anwohnern unter anderem, bestimmte Gegenstände wohnortnah abzugeben.
Solche Termine haben sich vor allem für Menschen als praktisch erwiesen, die kein Auto besitzen und größere Gegenstände nicht ohne Weiteres zu einem Recyclinghof transportieren können. Das Angebot soll in der Gebührenperiode 2027/2028 weiter ausgebaut werden.
Die zusätzliche Reinigung besonders belasteter Kieze ist ebenfalls Teil der Planung. Dahinter steht der Ansatz, nicht jede Straße identisch zu behandeln, sondern die Reinigungsintensität stärker am tatsächlichen Bedarf auszurichten.
Was Mieter von der Gebührenerhöhung merken können
Viele Berliner Mieter bezahlen die Leistungen der Stadtreinigung nicht direkt an die BSR. Straßenreinigung und Müllentsorgung tauchen stattdessen über die Betriebskostenabrechnung auf.
Wann die höheren Gebühren im persönlichen Budget sichtbar werden, hängt deshalb vom jeweiligen Abrechnungszeitraum und vom Vermieter beziehungsweise der Hausverwaltung ab. Bei einer Wohnung in einem größeren Mehrfamilienhaus werden die Kosten außerdem auf mehrere Parteien verteilt.
Ein direkter Vergleich mit den genannten Preisen für einzelne Müllbehälter kann daher irreführend sein. Entscheidend ist, welche Tonnen am Haus stehen, wie oft sie geleert werden und nach welchem Schlüssel die Betriebskosten verteilt werden.
Bei Eigentümern ist die Veränderung meist unmittelbarer nachvollziehbar, weil die Gebühren für das Grundstück direkt anfallen.
Warum die tatsächliche Mehrbelastung unterschiedlich ausfällt
Die oft genannte Summe von durchschnittlich 1,90 Euro pro Monat dient vor allem als Orientierungswert. Ein kleiner Haushalt kann weniger betroffen sein, während bei anderen Grundstücken die Belastung höher ausfällt.
Dafür gibt es mehrere Gründe. Die Größe der Restmüllbehälter spielt ebenso eine Rolle wie der Leerungsrhythmus. Bei der Straßenreinigung kommt zusätzlich die jeweilige Reinigungsklasse hinzu. Mehrfamilienhäuser und Gewerbegrundstücke haben wiederum andere Kostenstrukturen als Einfamilienhäuser.
Der einfachste Vergleich ergibt sich deshalb aus der bisherigen Abrechnung und den ab 2027 geltenden Einzelgebühren.
Was sich für Berliner ab Januar 2027 ändert
Ab dem 1. Januar 2027 müssen Berliner bei Müllabfuhr und Straßenreinigung mit höheren Kosten rechnen. Durchschnittlich soll die Belastung pro Haushalt um 1,90 Euro im Monat steigen. Die neuen Gebühren sind für die Jahre 2027 und 2028 vorgesehen.
Besonders konkret wird die Änderung beim 240-Liter-Restmüllbehälter mit 14-täglicher Leerung: Statt 50,14 Euro kostet er künftig 53,37 Euro pro Quartal. Die Grundgebühr steigt gleichzeitig von 9,09 auf 9,54 Euro je Haushalt und Quartal.
Nicht betroffen sind mehrere andere Leistungen. Bioabfall-, Laub- und Gartentonnen bleiben preislich unverändert, ebenso die bestehenden Tarife für die Sperrmüllabholung. Wertstofftonne, Recyclinghöfe im vorgesehenen Nutzungsrahmen und Weihnachtsbaumabholung bleiben kostenlos.
Damit fällt die Gebührenerhöhung nicht überall gleich aus. Wie viel ein einzelner Berliner Haushalt tatsächlich zusätzlich bezahlt, hängt vor allem von Müllvolumen, Leerungsrhythmus, Grundstück, Reinigungsklasse und der Verteilung der Betriebskosten im jeweiligen Gebäude ab.