In Deutschland läuft der verpflichtende Austausch älterer Führerscheine weiter. Nach der Frist für Kartenführerscheine aus den Jahren 1999 bis 2001 rückt nun die nächste Gruppe in den Mittelpunkt. Betroffen sind Dokumente, die zwischen 2002 und 2004 ausgestellt wurden. Sie müssen spätestens bis zum 19. Januar 2027 gegen einen neuen Kartenführerschein getauscht werden, die monrose.de berichtet mit ka-news.de.
Die Regelung betrifft grundsätzlich Pkw- und Motorradführerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden. Bis zum Jahr 2033 soll der Austausch schrittweise abgeschlossen sein. Für viele Autofahrer ist dabei nicht das Geburtsjahr entscheidend, sondern das Ausstellungsdatum, das auf dem Führerschein eingetragen ist.
Für Besitzer eines Kartenführerscheins aus den Jahren 2002, 2003 oder 2004 wird der 19. Januar 2027 zum entscheidenden Datum. Ein Blick auf Feld 4a des Dokuments zeigt, wann der Führerschein ausgestellt wurde. Wer zur betroffenen Gruppe gehört, kann den Austausch bereits deutlich vor Ablauf der Frist beantragen.
Wer den Führerschein bis Januar 2027 umtauschen muss
Beim Führerschein-Umtausch 2027 betrifft die nächste Frist vor allem Inhaber von Kartenführerscheinen, die in den Jahren 2002 bis 2004 ausgestellt wurden. Entscheidend ist dabei das Datum des vorhandenen Dokuments.
Das kann zu Verwechslungen führen. Wer beispielsweise bereits 1988 die Fahrerlaubnis erworben, aber im Jahr 2003 einen neuen Kartenführerschein bekommen hat, fällt grundsätzlich unter die Frist für das Ausstellungsjahr 2003.

Eine Sonderregel gilt für Personen, die vor 1953 geboren wurden. Für sie läuft die Umtauschfrist unabhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheins erst am 19. Januar 2033 ab.
„Entscheidend ist bei den neueren Kartenführerscheinen nicht das Jahr der bestandenen Fahrprüfung, sondern das Ausstellungsdatum des aktuellen Dokuments.“
Wer noch einen Kartenführerschein aus den Jahren 1999 bis 2001 nutzt, hätte diesen bereits bis zum 19. Januar 2026 umtauschen müssen. Diese Frist ist inzwischen abgelaufen.
Führerschein Umtausch Tabelle mit allen Fristen
Die Führerschein Umtausch Tabelle zeigt, wann die einzelnen Kartenführerscheine ersetzt werden müssen. Durch die Staffelung soll verhindert werden, dass Millionen Fahrer gleichzeitig einen neuen Führerschein beantragen.
| Ausstellungsjahr | Späteste Umtauschfrist |
|---|---|
| 1999 bis 2001 | 19. Januar 2026 |
| 2002 bis 2004 | 19. Januar 2027 |
| 2005 bis 2007 | 19. Januar 2028 |
| 2008 | 19. Januar 2029 |
| 2009 | 19. Januar 2030 |
| 2010 | 19. Januar 2031 |
| 2011 | 19. Januar 2032 |
| 2012 bis 18. Januar 2013 | 19. Januar 2033 |
Nach der aktuellen Gruppe folgen also die Führerscheine aus den Jahren 2005 bis 2007. Für diese Dokumente endet die Frist am 19. Januar 2028.
Bei älteren Papierführerscheinen ist die Situation anders. Hier richtete sich die Frist in erster Linie nach dem Geburtsjahr des Führerscheininhabers.
| Geburtsjahr | Umtauschfrist |
|---|---|
| vor 1953 | 19. Januar 2033 |
| 1953 bis 1958 | 19. Juli 2022 |
| 1959 bis 1964 | 19. Januar 2023 |
| 1965 bis 1970 | 19. Januar 2024 |
| 1971 oder später | 19. Januar 2025 |
Für fast alle Besitzer alter Papierführerscheine sind die regulären Termine damit bereits vorbei. Lediglich Menschen, die vor 1953 geboren wurden, haben aufgrund der Sonderregel noch bis Anfang 2033 Zeit.
Warum alte Führerscheine ausgetauscht werden
Wer seinen Führerschein umtauschen muss, verliert dadurch nicht seine Fahrerlaubnis. Ausgetauscht wird lediglich das Dokument.
Hinter dem Verfahren steht das Ziel, innerhalb der Europäischen Union einheitliche und besser gegen Fälschungen geschützte Führerscheine zu verwenden. Alte Papierdokumente und frühe Kartenführerscheine verschwinden deshalb schrittweise.
In Deutschland betrifft das mehrere Millionen Dokumente. Damit die Fahrerlaubnisbehörden nicht innerhalb kurzer Zeit mit Anträgen überlastet werden, gelten unterschiedliche Termine.
Die wichtigsten Regeln lassen sich auf drei Punkte reduzieren:
- Bei Papierführerscheinen bis Ende 1998 war in erster Linie das Geburtsjahr entscheidend.
- Bei Kartenführerscheinen ab 1999 zählt grundsätzlich das Ausstellungsjahr.
- Vor 1953 Geborene müssen ihren alten Führerschein erst bis zum 19. Januar 2033 ersetzen.
Der Pflichtumtausch bedeutet keine neue Fahrprüfung. Auch die bereits erworbenen Fahrerlaubnisklassen werden durch den Austausch nicht automatisch verändert. Für gewöhnliche Pkw- und Motorradführerscheine handelt es sich in erster Linie um einen Verwaltungsprozess.
Welche Unterlagen für den Umtausch benötigt werden
Wer unter die Umtauschfrist Führerschein fällt, sollte den Antrag nicht erst unmittelbar vor dem Stichtag stellen. Gerade in größeren Städten können Termine bei der Fahrerlaubnisbehörde längere Vorlaufzeiten haben.
In der Regel werden für den Antrag mehrere Dokumente benötigt:
- ein gültiger Personalausweis oder Reisepass,
- ein aktuelles biometrisches Passfoto,
- der bisherige Führerschein,
- die vorgeschriebene Bearbeitungsgebühr,
- gegebenenfalls eine Karteikartenabschrift.
Die Karteikartenabschrift spielt vor allem bei alten Führerscheinen eine Rolle. Sie kann notwendig sein, wenn das ursprüngliche Dokument von einer anderen Behörde ausgestellt wurde als jener, die heute für den aktuellen Wohnort zuständig ist.
Für den eigentlichen Austausch fallen üblicherweise Gebühren von rund 25 Euro an. Hinzukommen können Kosten für ein Passfoto oder besondere Versandoptionen.
„Wer 2027 von der nächsten Frist betroffen ist, muss nicht bis Januar warten. Der Antrag kann bereits vorher gestellt werden und reduziert das Risiko, kurz vor dem Stichtag keinen freien Termin zu bekommen.“
Der konkrete Ablauf kann sich je nach Kommune unterscheiden. Neben Fahrerlaubnisbehörden übernehmen in einigen Städten oder Landkreisen auch Bürgerämter bestimmte Aufgaben.
Keine neue Prüfung beim Führerschein-Umtausch
Der EU-Führerschein ersetzt das bisherige Dokument, ohne dass Autofahrer allein wegen des Austauschs erneut eine theoretische oder praktische Fahrprüfung bestehen müssen.
Auch eine allgemeine medizinische Untersuchung gehört beim normalen Umtausch von Pkw- und Motorradführerscheinen nicht zum Standardverfahren. Die Fahrerlaubnis bleibt grundsätzlich bestehen.
Davon zu unterscheiden sind besondere Regelungen für bestimmte Fahrerlaubnisklassen. Bei Lkw- und Busführerscheinen können zusätzliche Befristungen, Untersuchungen und andere Anforderungen gelten. Deshalb darf der allgemeine Pflichtumtausch für Pkw-Führerscheine nicht automatisch auf alle Führerscheinklassen übertragen werden.
Der neu ausgestellte Kartenführerschein ist anschließend 15 Jahre lang gültig. Danach muss das Dokument erneut ausgestellt werden.
Diese Befristung bezieht sich grundsätzlich auf den Führerschein als Dokument. Nach 15 Jahren muss der Kartenführerschein erneuert werden. Eine reguläre neue Fahrprüfung ist allein wegen des Ablaufs der Dokumentengültigkeit nicht vorgesehen.
Was passiert bei einer verpassten Frist
Die Führerschein Frist 2027 endet für Kartenführerscheine aus den Jahren 2002 bis 2004 am 19. Januar 2027. Wer den Austausch versäumt, besitzt danach ein nicht mehr gültiges Führerscheindokument.

Das bedeutet bei einem normalen Pkw- oder Motorradführerschein nicht automatisch, dass die Fahrerlaubnis selbst verloren geht. Bei einer Kontrolle kann jedoch ein Verwarnungsgeld fällig werden. Üblicherweise ist dabei von zehn Euro die Rede.
Zusätzliche Schwierigkeiten können bei Fahrten ins Ausland entstehen. Ein Führerscheindokument, dessen vorgeschriebene Umtauschfrist bereits abgelaufen ist, kann dort schneller zu Problemen bei Kontrollen führen.
Davon zu unterscheiden ist das Fahren ohne entsprechende Fahrerlaubnis. Wer für eine bestimmte Fahrzeugklasse überhaupt keine gültige Fahrerlaubnis besitzt, befindet sich in einer völlig anderen rechtlichen Situation als jemand, der lediglich den Dokumententausch zu spät erledigt hat.
Kann der alte Führerschein behalten werden?
Viele alte Papierführerscheine haben für ihre Besitzer einen persönlichen Wert. Das Dokument stammt häufig aus einer Zeit, in der Führerscheine noch deutlich größer waren und über Jahrzehnte genutzt wurden.
Nach dem Austausch kann der alte Führerschein in vielen Fällen auf Wunsch zurückgegeben werden. Zuvor muss die Behörde ihn allerdings eindeutig ungültig machen. Bei Papierführerscheinen geschieht dies beispielsweise durch eine Stanzung oder eine andere sichtbare Entwertung.
Der alte Führerschein kann anschließend als Erinnerung aufbewahrt werden, darf aber nicht mehr als gültiger Nachweis im Straßenverkehr verwendet werden.
Was jetzt für Autofahrer wichtig ist
Der nächste wichtige Stichtag beim Führerschein-Pflichtumtausch ist der 19. Januar 2027. Im Mittelpunkt stehen Kartenführerscheine mit einem Ausstellungsdatum zwischen 2002 und 2004. Betroffene können den Antrag schon vor Jahresende 2026 stellen und müssen dafür keine neue Fahrprüfung absolvieren.
Danach geht der Austausch ohne Pause weiter. 2028 folgen die Ausstellungsjahre 2005 bis 2007, anschließend werden die verbleibenden Kartenführerscheine schrittweise bis 2033 erfasst. Spätestens am 19. Januar 2033 soll der langfristig geplante Austausch der alten Führerscheindokumente abgeschlossen sein.