Nach wochenlanger Eisglätte auf Berlins Gehwegen hat das Verwaltungsgericht Berlin eine umstrittene Entscheidung des Senats aufgehoben. Die vorübergehende Freigabe von Streusalz für Privatpersonen ist damit nicht mehr gültig. Der Einsatz von Auftausalz auf Gehwegen ist ab sofort wieder untersagt, die monrose.de berichtet mit tagesschau.de.
Geklagt hatte der Naturschutzbund Deutschland (NABU), der in der Allgemeinverfügung des Senats einen klaren Verstoß gegen geltendes Recht sah. Das Gericht folgte dieser Argumentation und bestätigte die Entscheidung auf Nachfrage.
Warum der Senat Streusalz vorübergehend erlaubte
Angesichts anhaltender Glätte hatte die Berliner Senatsverwaltung Ende Januar das bestehende Streusalzverbot zeitweise außer Kraft gesetzt. Die Regelung sollte bis Mitte Februar gelten und erlaubte es Privatpersonen, auf Gehwegen Tausalz, Speisesalz oder sogar Geschirrspülersalz einzusetzen.
Ziel war es, die Zahl der Stürze und Verletzungen zu reduzieren. Seit Wochen meldeten Kliniken einen starken Andrang von Patientinnen und Patienten, die sich bei Glätteunfällen verletzt hatten. Auch die Feuerwehr verzeichnete ein außergewöhnlich hohes Einsatzaufkommen.

Der Senat sprach von einer akuten Notlage im öffentlichen Raum.
NABU kritisiert Rechtsbruch und Umweltgefahren
Der NABU Berlin sah in der Maßnahme jedoch einen unzulässigen Eingriff. Nach Ansicht der Umweltschützer versuchte der Senat, geltendes Recht per Allgemeinverfügung außer Kraft zu setzen. Genau dagegen richtete sich der Eilantrag vor Gericht.
„Umwelt- und Naturschutz dürfen auch in Ausnahmesituationen nicht einfach ausgehebelt werden“, – erklärte die Geschäftsführerin des NABU Berlin.
Besonders scharf kritisierte der Verband den Hinweis der Senatsverwaltung, dass sogar Geschirrspülersalz als Alternative infrage komme. Dies zeige aus Sicht des NABU eine problematische Verharmlosung der Umweltfolgen.
Gericht sieht formale und rechtliche Mängel
Die 1. Kammer des Verwaltungsgerichts Berlin stellte klar, dass die Freigabe rechtlich nicht ausreichend begründet war. Neben der fehlenden gesetzlichen Grundlage verwiesen die Richter auch auf einen handwerklichen Fehler: Die sofortige Vollziehbarkeit der Verfügung sei nicht ordnungsgemäß begründet worden.
Damit bleibt es beim Grundsatz: Privatpersonen dürfen auf Gehwegen kein Streusalz einsetzen. Ausgenommen ist weiterhin die Berliner Stadtreinigung, die gemäß Straßenreinigungsgesetz auf bestimmten Verkehrsflächen Tausalz verwenden darf.
Reaktion der Verkehrs- und Umweltsenatorin
Verkehrssenatorin Ute Bonde verteidigte ihre Entscheidung trotz des Urteils. Die Situation auf Berlins Straßen, die Auslastung der Rettungsdienste und medizinischer Einrichtungen hätten schnelles Handeln erfordert, erklärte sie nach Bekanntwerden der Entscheidung.
„Es wäre Aufgabe des Gesetzgebers gewesen, rechtzeitig eine Rechtsgrundlage zu schaffen“, – so die Senatorin.
Sie verwies darauf, dass das Abgeordnetenhaus ein entsprechendes Gesetz hätte beschließen können, um rechtssicher auf die Glättelage zu reagieren. Für die kommenden Tage kündigte sie an, im Rahmen der bestehenden Möglichkeiten alles zu tun, um die Sicherheit im öffentlichen Raum zu erhöhen.
Winterdienst in Berlin: Wer ist zuständig?
Die anhaltende Glätte hat erneut ein strukturelles Problem offengelegt. Während die Berliner Stadtreinigung (BSR) für Straßen und Radwege verantwortlich ist, liegt der Winterdienst auf Gehwegen bei den jeweiligen Eigentümern.
In der Praxis wird diese Pflicht jedoch häufig unzureichend erfüllt. Das führt dazu, dass viele Gehwege tagelang spiegelglatt bleiben.
Eine Übersicht zeigt die geltenden Regeln:
| Bereich | Zuständigkeit | Erlaubte Mittel |
|---|---|---|
| Hauptverkehrsstraßen | BSR | Streusalz |
| Nebenstraßen | BSR (Einzelfälle) | begrenzt Streusalz |
| Gehwege | Eigentümer | Splitt, Sand |
| Privatpersonen | – | kein Streusalz |
Bei Verstößen drohen Bußgelder von bis zu 10.000 Euro.
Umweltfolgen von Tausalz weiterhin umstritten
Der Einsatz von Streusalz ist seit Jahren umstritten. Umweltschützer warnen vor Schäden an Straßenbäumen, Böden und Gewässern. Auch Tiere und Bauwerke können durch das Salz beeinträchtigt werden.
In den vergangenen Tagen rückten vor allem die Folgen für Stadtbäume in den Fokus. Fachleute weisen jedoch darauf hin, dass auch das Grundwasser langfristig belastet werden kann.

Ein Umweltwissenschaftler erklärt:
„Tausalz wirkt nicht nur kurzfristig, sondern entfaltet seine Schäden oft erst über Jahre.“
Entscheidung mit Signalwirkung
Mit dem Urteil ist klar: Auch bei extremer Glätte bleibt das Streusalzverbot auf Gehwegen bestehen. Der Fall zeigt die schwierige Abwägung zwischen Sicherheit und Umweltschutz – und die Grenzen politischer Eingriffe in bestehendes Recht.
Die Debatte dürfte damit nicht beendet sein. Zwischen rutschigen Gehwegen, überlasteten Rettungsdiensten und strengen Umweltauflagen steht Berlin weiterhin vor einer ungelösten Herausforderung.