Das Acer Asus Verkaufsverbot Deutschland 2026 sorgt für erhebliche Turbulenzen auf dem Hardware-Markt. Nach einem Urteil des Landgerichts München I dürfen die taiwanischen Hersteller vorerst keine Laptops und Desktop-PCs mehr über ihre deutschen Online-Shops vertreiben. Hintergrund ist ein Patentstreit mit Nokia um die Nutzung von Technologien zur Videocodierung, die monrose.de berichtet mit winfuture.de.
Für Verbraucher, die aktuell neue Computerhardware kaufen möchten, bedeutet das spürbare Einschränkungen. Die offiziellen Webshops zeigen derzeit nur Wartungshinweise oder ein deutlich reduziertes Sortiment.
Warum das Gericht den Verkauf untersagt hat
Im Mittelpunkt steht ein sogenanntes standardessenzielles Patent (SEP). Konkret geht es um das Patent EP2661892, das Methoden im Zusammenhang mit dem H.265-Standard (HEVC) beschreibt. Dieser Standard ist essenziell für die effiziente Komprimierung hochauflösender Videodaten – etwa beim Streaming von 4K-Inhalten.

Nokia wirft Acer, Asus und Hisense vor, diese Technologie genutzt zu haben, ohne angemessene Lizenzgebühren zu zahlen. Während sich Hisense offenbar auf einen Lizenzvertrag einigte, kam es bei Acer und Asus nicht zu einer Einigung.
„Wer ein standardessenzielles Patent nutzt, muss grundsätzlich Lizenzgebühren entrichten“, erklärt ein Patentrechtsexperte aus München.
Das Urteil ist eindeutig. Die Auswirkungen sind unmittelbar. Der Markt reagiert sensibel.
Welche Produkte sind vom Verkaufsverbot betroffen?
Nach dem Urteil dürfen Geräte mit H.265-Funktionalität nicht mehr neu in Deutschland in Verkehr gebracht werden. Das betrifft vor allem:
- Laptops Acer Deutschland
- Asus Notebooks Verkaufsstopp
- Desktop-PC-Systeme
- Tablets mit entsprechender Videocodierung
Nicht betroffen sind hingegen Produkte ohne Bezug zum Patent.
| Weiterhin erhältlich | Vorerst gestoppt |
|---|---|
| Monitore | Laptops |
| Projektoren | Desktop-PCs |
| Router & Netzwerkzubehör | Tablets |
| E-Scooter & Peripheriegeräte | PC-Komplettsysteme |
Drittanbieter wie Elektronikhändler dürfen vorhandene Lagerbestände in der Regel noch abverkaufen. Neue Lieferungen durch die Hersteller sind jedoch untersagt.
Was droht bei Missachtung des Urteils?
Das Gericht erließ eine Unterlassungsverfügung am 22. Januar 2026. Sollte gegen diese Anordnung verstoßen werden, drohen empfindliche Ordnungsgelder oder sogar Ordnungshaft für Verantwortliche.
Ein Jurist kommentiert:
„Die Patentkammern in München gelten als besonders konsequent. Verstöße werden nicht toleriert.“
Suchanfragen wie „Acer Verkaufsverbot Deutschland“, „Asus Urteil München 2026“, „H.265 Patentstreit Nokia“ oder „PC Kaufverbot Deutschland“ zeigen, wie groß das öffentliche Interesse an dem Thema ist.
Acer geht juristisch in die Offensive
Acer kündigte an, rechtliche Schritte zu prüfen und möglicherweise Gegenklage einzureichen. In einer Stellungnahme betonte das Unternehmen, geistiges Eigentum grundsätzlich zu respektieren, strebe jedoch eine faire Lösung an.

Asus hingegen setzt den Rechtsstreit offenbar fort.
Der Konflikt ist noch nicht beendet. Die Fronten bleiben verhärtet. Eine Einigung ist derzeit nicht absehbar.
Marktauswirkungen für Deutschland
Die Konsequenzen für den PC-Markt Deutschland 2026 sind deutlich spürbar. Gerade im Bereich der Mittelklasse-Notebooks gehören Acer und Asus zu den wichtigsten Anbietern.
Ein Branchenanalyst erklärt:
„Ein längerer Verkaufsstopp könnte zu Preisanstiegen bei vergleichbaren Modellen führen.“
Nokia verfolgt seit Jahren eine Strategie zur Monetarisierung seines umfangreichen Patentportfolios. Bereits in der Vergangenheit kam es zu Verkaufsverboten gegen andere Technologieunternehmen.
Typische Google-Suchanfragen wie „Nokia klagt gegen Hersteller“, „Landgericht München Patentfreundlich“ oder „HEVC Lizenzgebühren Streit“ verdeutlichen die Relevanz solcher Verfahren.
Rolle Münchens als Patentstandort
München gilt als einer der wichtigsten Standorte für Patentverfahren in Europa. Die zuständigen Kammern sind für ihre schnelle Verfahrensführung bekannt.
Das Urteil reiht sich in eine Serie von Entscheidungen ein, bei denen internationale Konzerne wegen der Nutzung geschützter Technologien belangt wurden.
Die Entscheidung des Landgerichts München I hat unmittelbare Folgen für Verbraucher und Händler. Acer und Asus dürfen vorerst keine betroffenen PCs in Deutschland vertreiben. Der Streit um das H.265-Patent von Nokia könnte sich jedoch weiter zuspitzen, falls keine Einigung erzielt wird. Für den deutschen Markt bedeutet das eine Phase der Unsicherheit – sowohl für Kunden als auch für Anbieter.