Kündigung schreiben: Vorlage, Fristen und was du beachten musst

Wer kündigung schreiben möchte, braucht vor allem drei Dinge: Schriftform, die richtige kündigungsfrist und ein sauberes Schreiben. Hier findest du zwei Vorlagen zum Kopieren.

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Kündigung schreiben: Vorlage, Fristen und was du beachten musst

Kündigung schreiben klingt erst einmal simpel. In der Praxis passieren aber genau an dieser Stelle die teuersten Fehler: Die Kündigung wird per E-Mail geschickt, die kündigungsfrist falsch berechnet oder das Schreiben landet bei der falschen Person, die  monrose.de berichtet.

Für Arbeitnehmer in Deutschland zählen vor allem drei Dinge: schriftlich kündigen, fristgerecht kündigen und das Schreiben kurz sowie eindeutig formulieren. Genau darum geht es in diesem Ratgeber. Du bekommst hier eine verständliche Übersicht zu den gesetzlichen Fristen, zwei komplette Muster zum Kopieren und eine klare Checkliste, damit deine kündigung arbeitnehmer sauber, wirksam und ohne unnötigen Ärger durchgeht. Die gesetzliche Basis dafür sind vor allem § 622 BGB zur Frist, § 623 BGB zur Schriftform und § 626 BGB für die außerordentliche Kündigung.

Expertenhinweis: Eine gute Kündigung ist nicht emotional, sondern eindeutig. Je klarer das Schreiben, desto geringer das Risiko für Diskussionen über Form, Zugang oder Frist.

Gesetzliche Kündigungsfristen für Arbeitnehmer 2026

Für Arbeitnehmer gilt grundsätzlich die gesetzliche Grundfrist aus § 622 Absatz 1 BGB. Danach kann das Arbeitsverhältnis mit einer Frist von vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden. Diese Grundregel ist für viele Beschäftigte der wichtigste Ausgangspunkt, wenn sie ihren kündigung arbeitsvertrag vorbereiten.

Wichtig ist dabei: Vier Wochen sind nicht automatisch ein Monat. Entscheidend ist immer das konkrete Zugangsdatum deiner Kündigung beim Arbeitgeber. Zusätzlich kann dein Arbeitsvertrag oder ein Tarifvertrag abweichende Regeln enthalten. Für Arbeitnehmer darf die vereinbarte Frist aber grundsätzlich nicht länger sein als für den Arbeitgeber.

In der Probezeit ist die Lage meist einfacher. Wenn eine Probezeit vereinbart wurde, kann das Arbeitsverhältnis nach § 622 Absatz 3 BGB mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden. Diese Frist ist nicht an den Fünfzehnten oder das Monatsende gebunden. Genau deshalb ist die Probezeit oft der Fall, in dem Beschäftigte besonders schnell kündigen wollen. Trotzdem gilt auch hier: Die Kündigung muss schriftlich erfolgen, eigenhändig unterschrieben sein und rechtzeitig zugehen.

Fristentabelle nach Betriebszugehörigkeit

Für Arbeitnehmer selbst bleibt es gesetzlich in der Regel bei der Grundfrist von vier Wochen. Die längeren Fristen nach § 622 Absatz 2 BGB gelten vor allem für Kündigungen durch den Arbeitgeber. Gerade deshalb verwechseln viele Menschen diese Staffelung. Sie lesen die Tabelle im Gesetz und denken, sie müssten selbst nach zehn Jahren sieben Monate einhalten. Das stimmt so nicht. Für die eigene Kündigung gilt meistens weiterhin die Grundfrist, sofern Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag nichts anderes wirksam vorsehen.

BetriebszugehörigkeitGesetzliche Frist für ArbeitnehmerWichtiger Hinweis
Probezeit2 WochenNur wenn Probezeit vereinbart ist
Bis 2 Jahre4 Wochen zum 15. oder MonatsendeGrundfrist nach § 622 Abs. 1 BGB
Ab 2 Jahrenmeist weiter 4 WochenLängere Staffelung betrifft vor allem Arbeitgeber
Tarifvertragkann abweichenVertrag immer zusätzlich prüfen
Arbeitsvertragkann abweichenNicht pauschal auf Internet-Muster verlassen

Wenn du nur einen Punkt aus diesem Abschnitt mitnimmst, dann diesen: Nicht die schönste Vorlage entscheidet, sondern die richtige Frist und der nachweisbare Zugang beim Arbeitgeber.

Wer unsicher ist, sollte deshalb zuerst den Arbeitsvertrag lesen und erst danach den Mustertext einsetzen. Das spart später viel Stress. Passend dazu findest du auf Monrose bereits hilfreiche Inhalte rund um Arbeit und Alltag, etwa die Steuererklärung 2026 für Arbeitnehmer Schritt für Schritt oder allgemeine Informationen auf der Startseite von Monrose. Auch die Rubrik Über uns zeigt, dass das Portal Themen aus Arbeit, Karriere und Alltag bereits redaktionell abdeckt.

Kündigung schreiben: Was rein muss — und was nicht

Wenn du ein kündigungsschreiben vorlage suchst, willst du meistens nicht lange nachdenken, sondern schnell ein wirksames Schreiben aufsetzen. Dafür brauchst du keinen Roman. Im Gegenteil: Gute Kündigungen sind knapp, eindeutig und formal sauber. Nach § 623 BGB ist die Schriftform zwingend. Das bedeutet in der Praxis, dass eine Kündigung eigenhändig unterschrieben sein muss. E-Mail, WhatsApp, SMS oder ein mündliches Gespräch reichen für die wirksame Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht aus.

Diese sechs Bestandteile gehören in jedes Kündigungsschreiben:

  • dein vollständiger Name und deine Anschrift
  • der vollständige Empfänger, also Arbeitgeber oder zuständige Stelle
  • das Datum
  • ein klarer Betreff, etwa „Kündigung meines Arbeitsverhältnisses“
  • ein eindeutiger Kündigungssatz mit Datum oder zum nächstmöglichen Termin
  • deine handschriftliche Unterschrift

Mehr braucht es oft gar nicht. Wer möchte, kann zusätzlich um eine schriftliche Bestätigung des Beendigungsdatums bitten. Ebenfalls sinnvoll ist die Bitte um ein qualifiziertes Arbeitszeugnis. Einen Anspruch auf ein schriftliches Zeugnis sichern die gesetzlichen Regeln zum Dienstverhältnis und für Arbeitnehmer insbesondere § 109 GewO.

Was du besser nicht in die Kündigung schreibst, ist fast genauso wichtig. Du musst in der Regel keinen Grund angeben, wenn du selbst ordentlich kündigst. Du solltest auch keine Vorwürfe, keine langen Erklärungen und keine emotionalen Passagen einbauen. Das bringt rechtlich meist nichts und kann das Verhältnis unnötig belasten. Wenn du später noch ein sauberes Arbeitszeugnis, die Resturlaubsabwicklung oder eine geordnete Übergabe brauchst, ist ein nüchterner Ton fast immer die bessere Wahl.

Karriere-Tipp: Eine Kündigung ist kein Abschiedsbrief. Sie ist ein formelles Dokument. Halte sie klar, kurz und professionell.

Kündigungsschreiben Vorlage: Muster zum Kopieren

Viele Arbeitnehmer suchen genau nach diesem Teil. Sie wollen nicht nur verstehen, wie es geht, sondern die ordentliche kündigung direkt formulieren. Deshalb findest du hier zwei komplette Muster, die du anpassen kannst. Achte aber immer darauf, dass Name, Datum, Frist und Zugang wirklich zu deinem Fall passen.

Kündigung schreiben: Vorlage, Fristen und was du beachten musst
Kündigung schreiben: Vorlage, Fristen und was du beachten musst

Vorlage 1: Ordentliche Kündigung mit konkretem Datum

Absender:
[Vorname Nachname]
[Straße und Hausnummer]
[PLZ Ort]

Empfänger:
[Name des Unternehmens]
[z. Hd. Personalabteilung / Ansprechpartner]
[Straße und Hausnummer]
[PLZ Ort]

[Ort], [Datum]

Betreff: Kündigung meines Arbeitsverhältnisses

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit kündige ich mein mit Ihnen bestehendes Arbeitsverhältnis ordentlich und fristgerecht zum [Datum].

Bitte bestätigen Sie mir den Erhalt dieser Kündigung sowie das Beendigungsdatum schriftlich. Außerdem bitte ich um die Ausstellung eines qualifizierten Arbeitszeugnisses.

Mit freundlichen Grüßen

[Handschriftliche Unterschrift]
[Vorname Nachname]

Vorlage 2: Kündigung zum nächstmöglichen Termin

Absender:
[Vorname Nachname]
[Straße und Hausnummer]
[PLZ Ort]

Empfänger:
[Name des Unternehmens]
[z. Hd. Personalabteilung / Ansprechpartner]
[Straße und Hausnummer]
[PLZ Ort]

[Ort], [Datum]

Betreff: Kündigung meines Arbeitsverhältnisses zum nächstmöglichen Termin

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit kündige ich mein Arbeitsverhältnis ordentlich und fristgerecht zum nächstmöglichen Termin.

Bitte teilen Sie mir schriftlich mit, zu welchem Datum das Arbeitsverhältnis endet. Zugleich bitte ich um die Ausstellung eines qualifizierten Arbeitszeugnisses.

Mit freundlichen Grüßen

[Handschriftliche Unterschrift]
[Vorname Nachname]

Diese zweite Variante ist besonders nützlich, wenn du dir bei der genauen Frist nicht ganz sicher bist. Trotzdem ersetzt sie keine Fristprüfung. Wer auf Nummer sicher gehen will, rechnet die Frist vorher nach oder lässt sie kurz prüfen. Denn auch die beste kündigungsschreiben vorlage hilft wenig, wenn das falsche Enddatum im Hintergrund steht.

Sonderfälle: Aufhebungsvertrag, fristlose Kündigung und Kündigung in der Probezeit

Nicht jede Beendigung eines Jobs läuft über die klassische ordentliche Kündigung. Ein Aufhebungsvertrag ist etwas anderes. Er beendet das Arbeitsverhältnis einvernehmlich und braucht ebenfalls Schriftform. Genau deshalb solltest du ihn nie spontan unterschreiben, ohne Ruhe in die Details zu bringen. Denn Themen wie Abfindung, Resturlaub, Freistellung, Wettbewerbsverbote oder mögliche Nachteile beim Arbeitslosengeld spielen dort oft eine große Rolle. Auch für Aufhebungsverträge gilt nach § 623 BGB die Schriftform.

Die fristlose kündigung ist der drastischere Sonderfall. Sie setzt grundsätzlich einen wichtigen Grund voraus. Das regelt § 626 BGB. Für Arbeitnehmer kann das etwa dann relevant sein, wenn schwere Pflichtverletzungen des Arbeitgebers vorliegen. Das ist aber kein Standardfall für ein Internet-Muster. Hier sollte man besonders vorsichtig sein, weil die Schwelle hoch liegt und der Einzelfall entscheidend ist. Wer eine fristlose Kündigung ernsthaft erwägt, sollte sich vorher individuell beraten lassen.

Die Kündigung in der Probezeit ist dagegen oft unkomplizierter. Wie oben beschrieben, beträgt die Frist hier regelmäßig zwei Wochen. Gerade in der Probezeit ist es für Arbeitnehmer wichtig, nicht aus dem Affekt zu handeln, sondern trotz kurzer Frist sauber zu kündigen. Das Schreiben bleibt auch hier formal knapp. Die Grundregeln ändern sich nicht: schriftlich, unterschrieben, nachweisbar zugestellt.

5 häufige Fehler beim Kündigen — und wie du sie vermeidest

Der erste und häufigste Fehler: per E-Mail oder nur mündlich kündigen. Das ist nach § 623 BGB für die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses nicht wirksam. Wer nur eine Mail schickt, hat im Zweifel gar nicht gekündigt. Das ist kein Detail, sondern einer der klassischen Praxisfehler.

Der zweite Fehler: die Frist falsch berechnen. Viele verwechseln vier Wochen mit einem Monat oder orientieren sich an den Arbeitgeberfristen aus § 622 Absatz 2 BGB, obwohl sie selbst als Arbeitnehmer kündigen. Auch hier gilt: erst Vertrag prüfen, dann Datum festlegen.

Der dritte Fehler: an die falsche Person adressieren oder den Zugang nicht sichern. Wenn deine Kündigung zwar geschrieben, aber nie nachweisbar zugegangen ist, beginnt der Streit oft erst richtig. Sichere daher den Zugang sauber, etwa durch persönliche Übergabe mit Zeugen oder Einwurf-Einschreiben.

Der vierte Fehler: Resturlaub, Überstunden und Freistellung gar nicht ansprechen. Diese Punkte müssen nicht zwingend in das Kündigungsschreiben selbst. Sie sollten aber direkt danach geklärt werden. Sonst bleibt am Ende unnötig viel offen.

Der fünfte Fehler: kein Arbeitszeugnis anfordern. Viele merken erst kurz vor dem Jobwechsel, dass ihnen das Zeugnis fehlt. Wer es direkt im Kündigungsschreiben mit anfordert, spart oft eine weitere Schleife. Einen gesetzlichen Zeugnisanspruch gibt es grundsätzlich bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses.

Die Kündigung selbst ist oft nur eine halbe Seite lang. Die echten Probleme entstehen meist danach — wenn Fristen, Zeugnis, Urlaub und Meldungen nicht sauber vorbereitet sind.

Nach der Kündigung: Checkliste der nächsten Schritte

Nach dem Absenden deiner Kündigung ist das Thema nicht erledigt. Gerade jetzt beginnen die Punkte, die Arbeitnehmer gern unterschätzen. Wenn dein Arbeitsverhältnis endet und du nicht nahtlos einen neuen Job beginnst, solltest du dich rechtzeitig bei der Agentur für Arbeit arbeitsuchend melden. Die Bundesagentur für Arbeit empfiehlt, das sofort zu tun, spätestens aber drei Monate vor dem Ende des Arbeitsverhältnisses. Erfährst du vom Ende später, musst du dich innerhalb von drei Tagen melden. Die Arbeitslosmeldung selbst ersetzt das nicht und muss gesondert erfolgen, spätestens am ersten Tag ohne Beschäftigung.

Diese Checkliste hilft dir für die nächsten Schritte:

  • Eingangsbestätigung der Kündigung anfordern
  • Enddatum des Arbeitsverhältnisses schriftlich prüfen
  • Resturlaub und offene Überstunden klären
  • qualifiziertes Arbeitszeugnis anfordern
  • Unterlagen für die Übergabe sammeln
  • betriebliche Altersvorsorge oder Benefits prüfen
  • Arbeitsagentur-Fristen beachten
  • mögliche Sperrzeit beim ALG I mitdenken, wenn du selbst kündigst

Gerade der letzte Punkt ist wichtig. Wer selbst kündigt, kann beim Arbeitslosengeld eine Sperrzeit riskieren. Das ist kein Automatismus für jede Lebenslage, aber ein reales Thema, das früh mitbedacht werden sollte. Die Bundesagentur für Arbeit weist ausdrücklich auf die rechtzeitige Arbeitsuchendmeldung hin, um finanzielle Nachteile zu vermeiden.

Passend zum Karriere- und Alltagsschwerpunkt von Monrose können Leser außerdem in angrenzende Themen springen, etwa zur Steuererklärung 2026 für Arbeitnehmer oder zu allgemeinen Änderungen bei Sozialleistungen in Deutschland in diesem Monrose-Ratgeber zur Grundsicherung. Das ist besonders dann sinnvoll, wenn der Jobwechsel auch finanzielle Folgen hat.

Häufig gestellte Fragen zur Kündigung

Muss ich einen Grund für die Kündigung angeben?

In der normalen Arbeitnehmerkündigung in Deutschland ist ein Grund in der Regel nicht erforderlich. Die Kündigung muss klar, schriftlich und fristgerecht sein. Ein zusätzlicher Grund ist meistens eher Ballast als Vorteil. Maßgeblich sind die Formvorgaben und die Frist.

Kann ich per E-Mail kündigen?

Nein, für die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses reicht eine E-Mail nicht aus. § 623 BGB verlangt Schriftform. Das bedeutet eine eigenhändige Unterschrift auf dem Kündigungsschreiben.

Was ist der Unterschied zwischen ordentlicher und fristloser Kündigung?

Die ordentliche kündigung beendet das Arbeitsverhältnis unter Einhaltung einer Kündigungsfrist. Die fristlose kündigung beendet es sofort, setzt aber einen wichtigen Grund voraus. Dafür gilt § 626 BGB.

Kündigung schreiben: Vorlage, Fristen und was du beachten musst
Kündigung schreiben: Vorlage, Fristen und was du beachten musst

Bekomme ich Arbeitslosengeld nach eigener Kündigung?

Das kann kompliziert sein. Eine eigene Kündigung kann eine Sperrzeit beim ALG I auslösen. Gleichzeitig gilt unabhängig davon die Pflicht, sich rechtzeitig arbeitsuchend zu melden und später arbeitslos zu melden, wenn kein neuer Job anschließt.

Muss der Arbeitgeber die Kündigung bestätigen?

Eine gesetzliche Pflicht zur separaten Bestätigung ist nicht der zentrale Wirksamkeitspunkt. In der Praxis ist eine schriftliche Bestätigung des Beendigungsdatums aber sehr sinnvoll. So lassen sich spätere Missverständnisse vermeiden, vor allem bei Urlaub, Freistellung oder Zeugnis.

Was du am Ende wirklich mitnehmen solltest

Wer kündigung schreiben richtig angeht, braucht keine komplizierte Sprache und kein juristisches Theater. Entscheidend sind eine wirksame Schriftform, die passende kündigungsfrist, ein klarer Satz zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses und ein sicherer Zugang beim Arbeitgeber. Danach geht es sofort weiter mit Zeugnis, Resturlaub, Überstunden und den Meldungen bei der Arbeitsagentur.

Wenn du diese Punkte sauber abhakst, wird aus einem unangenehmen Schritt ein geordneter Wechsel. Genau darum sollte ein gutes Kündigungsschreiben nicht nur korrekt sein, sondern dir auch den Kopf freimachen für den nächsten Job.