Ab 20. November: Neue Regeln für Ratenkauf und Buy now, pay later – was sich für Verbraucher ändert

6 Min lesen
Foto: Shixart1985, CC BY 2.0, Wikimedia Commons

Ab dem 20. November 2026 gilt in Deutschland ein neues Verbraucherkreditrecht: Ratenkauf und „Buy now, pay later“, zinsfreie Finanzierungen und Kleinkredite unter 200 Euro fallen dann weitgehend unter die Regeln für Verbraucherdarlehen. Für Sie heißt das: mehr Pflichtinformationen, eine strengere Prüfung Ihrer Zahlungsfähigkeit vor dem Kauf auf Raten und neue Rechte, wenn das Geld knapp wird.

Grundlage ist das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge vom 12. Mai 2026, verkündet im Bundesgesetzblatt 2026 I Nr. 139. Der Bundestag hatte es am 17. April 2026 beschlossen (Vorgang im Bundestag). Die neuen Regeln sind ab dem 20. November anzuwenden, so auch die IHK Osnabrück.

Was Bis 19. November 2026 Ab 20. November 2026
Kredite unter 200 Euro weitgehend ausgenommen Verbraucherkreditrecht gilt
Zins- und gebührenfreie Finanzierung, „Buy now, pay later“ häufig ausgenommen in vielen Fällen erfasst
Kreditwürdigkeitsprüfung keine „erheblichen Zweifel“ an der Rückzahlung Rückzahlung muss wahrscheinlich sein
Vorab angekreuzte Kästchen im Vertrag – verboten
Höchstfrist für den Widerruf – 12 Monate und 14 Tage (bei ordnungsgemäßer Information)

Welche Zahlarten sind betroffen – und welche nicht?

Bisher fielen viele kleine oder kostenlose Finanzierungen durch das Raster des Verbraucherkreditrechts. Das ändert sich: Erfasst sind künftig auch Darlehen unter 200 Euro, unentgeltliche und kurzfristige Darlehen sowie entsprechende Zahlungsaufschübe. Damit sind typische Buy-now-pay-later-Angebote beim Onlineshopping – etwa „in 30 Tagen bezahlen“ oder „in drei Raten zahlen“ über einen externen Zahlungsdienst – in vielen Fällen eingeschlossen.

Wichtige Ausnahmen bleiben bestehen:

  • Klassischer Rechnungskauf beim Händler selbst: Gewährt der Händler Ihnen selbst einen kostenlosen Zahlungsaufschub von bis zu 50 Tagen, gilt das Verbraucherdarlehensrecht nicht. Für große Online-Anbieter greift diese Ausnahme nur bei einer Zahlungsfrist von höchstens 14 Tagen und wenn kein Dritter die Forderung insgesamt übernimmt.
  • Debitkarten mit Zahlungsaufschub: Ausgenommen, wenn der Betrag binnen 40 Tagen zurückzuzahlen ist, keine Zinsen anfallen und nur geringe Entgelte verlangt werden. Hat die Karte eine Kreditlinie für Überziehungen, gilt das Kreditrecht dagegen.

Für Sie entscheidend ist also, wer den Aufschub gewährt: der Shop selbst oder ein Finanzdienstleister im Hintergrund. Das steht in den Zahlungsbedingungen an der Kasse.

Was ändert sich beim Kauf auf Raten konkret?

Strengere Prüfung: Ein Kredit darf nur vergeben werden, wenn die Rückzahlung wahrscheinlich ist. Bisher genügte, dass keine erheblichen Zweifel bestanden. Bei „Buy now, pay later“ müssen bestehende Verbindlichkeiten berücksichtigt werden. Daten aus sozialen Netzwerken dürfen für die Prüfung nicht genutzt werden. Rechnen Sie daher damit, dass Anbieter künftig häufiger nach Einkommen und laufenden Ratenverpflichtungen fragen – und Anträge auch abgelehnt werden.

Klarere Verträge: Statt der Schriftform genügt die Textform, etwa per E-Mail oder PDF. Vorab angekreuzte Kästchen, mit denen Ihnen Zusatzleistungen untergeschoben werden, sind nicht mehr erlaubt.

Warnhinweis in der Werbung: Kreditwerbung muss deutlich auf die Kosten hinweisen. Die IHK nennt als Beispiel die Formulierung „Achtung! Kreditaufnahme kostet Geld“.

Widerruf: Das Widerrufsrecht erlischt spätestens 12 Monate und 14 Tage nach Vertragsschluss, sofern Sie ordnungsgemäß informiert wurden. Liegen zwischen Vorabinformation und Vertragsschluss weniger als 24 Stunden – typisch für den schnellen Ratenkauf im Shop –, muss Sie der Anbieter 1 bis 7 Tage nach Vertragsschluss noch einmal an Ihr Widerrufsrecht erinnern.

Was gilt beim Dispo und bei Zahlungsproblemen?

Auch beim Girokonto wird nachgeschärft. Eine eingeräumte Überziehungsmöglichkeit können Sie künftig widerrufen. Bei der Prüfung eines Dispositionskredits muss der Anbieter einplanen, dass Sie den Betrag im Kündigungsfall in höchstens zwölf Monatsraten aus Ihrem frei verfügbaren Einkommen zurückzahlen können. Wie teuer ein Dispo im Alltag ist, lesen Sie in unserem Beitrag Dispokredit 2026: Zinsen, Risiken und Alternativen.

Geraten Sie in Zahlungsschwierigkeiten, müssen Kreditgeber vor Zwangsvollstreckungsmaßnahmen angemessene Nachsicht walten lassen, etwa durch Ratenzahlung. Banken sollen Schuldner in finanziellen Schwierigkeiten früh erkennen und an Schuldnerberatungsstellen verweisen.

Die Aufsicht über Anbieter von Absatzfinanzierungen erhält die BaFin. Verstöße können mit Bußgeldern von bis zu 500.000 Euro geahndet werden. Für Registrierungs- und Meldepflichten gelten Übergangsfristen bis November 2027.

Was Sie jetzt tun sollten

  1. Offene Ratenkäufe auflisten: Notieren Sie alle laufenden „Später bezahlen“-Käufe mit Betrag und Fälligkeit. Ab 20. November fließen solche Verbindlichkeiten stärker in die Prüfung neuer Kredite ein.
  2. Schufa-Daten prüfen: Fordern Sie Ihre kostenlose Datenkopie an und lassen Sie falsche Einträge korrigieren – wie das geht, erklärt unser Ratgeber zur kostenlosen Schufa-Auskunft.
  3. An der Kasse genau lesen: Achten Sie darauf, ob der Shop selbst oder ein Zahlungsdienst den Aufschub gewährt, und entfernen Sie Häkchen bei Zusatzleistungen, die Sie nicht wollen.
  4. Vertragsunterlagen speichern: Bewahren Sie Vorabinformationen und Bestätigungen auf – sie sind wichtig, falls Sie widerrufen wollen.
  5. Früh Hilfe holen: Wenn Raten nicht mehr bezahlbar sind, sprechen Sie den Anbieter an und wenden Sie sich an eine anerkannte Schuldnerberatung oder die Verbraucherzentrale. Dieser Artikel ersetzt keine Rechtsberatung.

Foto: Frau mit Kreditkarte beim Online-Einkauf. Shixart1985, CC BY 2.0, Wikimedia Commons.