Die Winterreifenpflicht 2026 gilt in Deutschland nicht ab einem festen Datum, sondern abhängig von den Straßenverhältnissen. Wer bei Schnee, Schneematsch oder Glatteis mit ungeeigneten Reifen unterwegs ist, riskiert mindestens 60 Euro Bußgeld und einen Punkt in Flensburg. Seit dem 1. Oktober 2024 reicht eine reine M+S-Kennzeichnung nicht mehr aus. Entscheidend ist das Alpine-Symbol mit Berg und Schneeflocke, die monrose.de berichtet.
Für Autofahrer bedeutet das: Nicht der Kalender entscheidet über die erlaubte Bereifung, sondern das Wetter und die Kennzeichnung auf der Reifenflanke. Welche Regeln gelten, wann Ganzjahresreifen ausreichen und welche zusätzlichen Kosten nach einem Verstoß entstehen können, zeigt dieser Ratgeber.
Was bedeutet Winterreifenpflicht 2026?
In Deutschland gilt eine sogenannte situative Winterreifenpflicht. Die gesetzliche Grundlage ist § 2 Absatz 3a der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO). Danach dürfen Kraftfahrzeuge bei bestimmten winterlichen Straßenverhältnissen nur mit geeigneten Reifen gefahren werden, die den gesetzlichen Anforderungen entsprechen.
Die Vorschrift greift bei folgenden Bedingungen:
- Glatteis
- Schneeglätte
- Schneematsch
- Eisglätte
- Reifglätte
Eine allgemeine Pflicht, zwischen Oktober und Ostern Winterreifen zu verwenden, gibt es nicht. Die bekannte Faustregel „von O bis O“ dient lediglich der Orientierung. Wer im November auf trockenen Straßen unterwegs ist, benötigt nicht allein wegen des Monats Winterreifen. Umgekehrt können bereits im Oktober winterliche Bedingungen auftreten, bei denen Sommerreifen nicht mehr zulässig sind.
Entscheidend ist nicht, ob es Winter ist, sondern ob die Fahrbahn winterliche Verhältnisse aufweist.
Die Regel gilt grundsätzlich auch für Fahrzeuge mit ausländischem Kennzeichen, wenn sie in Deutschland unter entsprechenden Straßenverhältnissen unterwegs sind. Bestimmte Fahrzeuggruppen sind gesetzlich ausgenommen, darunter einspurige Kraftfahrzeuge wie Motorräder sowie bestimmte land- und forstwirtschaftliche Nutzfahrzeuge.
„Der Führer eines Kraftfahrzeuges darf dies bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eisglätte oder Reifglätte nur fahren, wenn alle Räder mit Reifen ausgerüstet sind“, die den gesetzlichen Anforderungen entsprechen.
Die vollständige Regelung steht im offiziellen Gesetzestext der Straßenverkehrs-Ordnung.
Alpine-Symbol statt M+S: Welche Reifen sind erlaubt?
Die wichtigste Änderung für die Wintersaison 2026 betrifft ältere Winter- und Ganzjahresreifen. Seit dem 1. Oktober 2024 dürfen Reifen mit ausschließlich M+S-Kennzeichnung bei winterlichen Straßenverhältnissen nicht mehr als gesetzlich geeignete Winterreifen verwendet werden. Die Übergangsfrist für bestimmte ältere Reifen ist abgelaufen.

Das gilt auch für Reifen, die noch ausreichend Profil besitzen oder äußerlich kaum Gebrauchsspuren zeigen.
So erkennst du geeignete Winterreifen
Das Alpine-Symbol, auch 3PMSF genannt, zeigt einen Berg mit drei Gipfeln und einer Schneeflocke. Es kennzeichnet Reifen, die definierte Anforderungen an die Wintertauglichkeit erfüllen.
| Kennzeichnung | Bei winterlichen Straßenverhältnissen 2026 |
|---|---|
| Alpine-Symbol (3PMSF) | Zulässig, sofern die übrigen gesetzlichen Anforderungen erfüllt sind |
| Nur M+S | Nicht ausreichend |
| M+S und Alpine-Symbol | Zulässig, sofern die übrigen gesetzlichen Anforderungen erfüllt sind |
| Ganzjahresreifen mit Alpine-Symbol | Grundsätzlich zulässig |
| Sommerreifen ohne Alpine-Symbol | Nicht zulässig |
Das Alpine-Symbol befindet sich auf der Seitenwand des Reifens. Bei älteren Reifen lohnt sich ein genauer Blick, denn die M+S-Aufschrift allein sagt nicht aus, dass das Modell die vorgeschriebenen Anforderungen erfüllt.
Die Unterscheidung ist auch beim Gebrauchtwagenkauf relevant. Ein Fahrzeug kann mit Winterreifen ausgestattet sein, deren Profil noch gut aussieht, die aber wegen der fehlenden Kennzeichnung bei winterlichen Verhältnissen nicht mehr verwendet werden dürfen.
Wer neue Reifen kauft, sollte das Alpine-Symbol vor der Montage kontrollieren und nicht allein auf die Verkaufsbezeichnung „Winterreifen“ oder „Allwetterreifen“ vertrauen.
Winterreifenpflicht 2026: Diese Bußgelder drohen
Wer bei winterlichen Straßenverhältnissen mit unzulässiger Bereifung fährt, muss mit einem Bußgeld rechnen. Die Höhe hängt davon ab, ob lediglich ein Verstoß vorliegt oder andere Verkehrsteilnehmer behindert beziehungsweise gefährdet werden.
| Verstoß | Bußgeld | Punkte in Flensburg |
|---|---|---|
| Fahren mit ungeeigneten Reifen bei winterlichen Verhältnissen | 60 € | 1 |
| Andere Verkehrsteilnehmer behindert | 80 € | 1 |
| Andere Verkehrsteilnehmer gefährdet | 100 € | 1 |
| Unfall verursacht | 120 € | 1 |
| Als Halter die Fahrt mit unzulässiger Bereifung angeordnet oder zugelassen | 75 € | 1 |
Die genannten Regelsätze beziehen sich auf die üblichen Tatbestände zur unzureichenden Winterbereifung. Die konkrete rechtliche Bewertung richtet sich nach dem jeweiligen Sachverhalt.
Wer muss das Bußgeld bezahlen?
In erster Linie ist der Fahrer verantwortlich, wenn er ein Fahrzeug bei winterlichen Straßenverhältnissen mit ungeeigneten Reifen bewegt. Daneben kann auch der Fahrzeughalter belangt werden, wenn er eine solche Fahrt anordnet oder zulässt.
Das betrifft beispielsweise Unternehmen mit Firmenwagen und Autovermietungen. Wer ein Fahrzeug zur Verfügung stellt, muss die einschlägigen Anforderungen an die Bereifung beachten.
Bei einem Unfall können außerdem versicherungsrechtliche Folgen entstehen. Die Kaskoversicherung kann Leistungen unter bestimmten Voraussetzungen kürzen, wenn grobe Fahrlässigkeit vorliegt. Bei der Haftpflichtversicherung können je nach Einzelfall weitere rechtliche Fragen entstehen.
Wann müssen Winterreifen aufgezogen werden?
Ein festes Startdatum für die Winterreifenpflicht gibt es nicht. Trotzdem ist es sinnvoll, den Wechsel frühzeitig zu planen, damit das Fahrzeug bei einem plötzlichen Wetterumschwung nicht mit ungeeigneten Reifen unterwegs ist.
Die Faustregel „O bis O“ steht für Oktober bis Ostern. Sie ist kein Gesetz, kann aber als praktische Orientierung dienen. In höheren Lagen oder Regionen mit häufigem Nachtfrost kann ein früherer Wechsel sinnvoll sein als in Gebieten mit mildem Herbstwetter.
Schritt für Schritt zur richtigen Bereifung
- Wetterlage prüfen: Vor allem bei angekündigtem Frost, Schneefall oder überfrierender Nässe sollte der Reifenwechsel rechtzeitig erfolgen.
- Reifenkennzeichnung kontrollieren: Alle vier Reifen müssen bei winterlichen Bedingungen die vorgeschriebenen Anforderungen erfüllen.
- Profiltiefe messen: Die gesetzliche Mindestprofiltiefe beträgt 1,6 Millimeter. Für winterliche Fahrten empfiehlt der ADAC mindestens vier Millimeter.
- Reifenzustand prüfen: Risse, Beulen, ungleichmäßiger Abrieb und ein hohes Reifenalter können die Sicherheit beeinträchtigen.
- Werkstatttermin vereinbaren: In der Hauptsaison können die Termine knapp werden. Eine frühzeitige Planung verhindert unnötigen Zeitdruck.
Die gesetzliche Mindestprofiltiefe ist nicht mit einer Empfehlung für optimale Wintertauglichkeit gleichzusetzen. Gerade bei Schnee und Nässe kann ein deutlich größeres Restprofil die Sicherheitsreserven verbessern.
Ganzjahresreifen im Winter: Reichen sie aus?
Ja, Ganzjahresreifen können die Winterreifenpflicht erfüllen, sofern sie das Alpine-Symbol tragen und die übrigen gesetzlichen Anforderungen einhalten. Ein zusätzlicher Satz klassischer Winterreifen ist dann nicht allein wegen der Jahreszeit vorgeschrieben.
Die rechtliche Zulässigkeit sagt allerdings nicht automatisch aus, dass ein Reifen für jede winterliche Situation gleich gut geeignet ist. Bei starkem Schneefall, Eis oder anspruchsvollen Bergstrecken können die tatsächlichen Fahreigenschaften zwischen verschiedenen Modellen erheblich variieren.
Wer hauptsächlich in der Stadt fährt, nur wenige Kilometer zurücklegt und bei extremem Wetter auf das Auto verzichten kann, kommt häufig mit guten Ganzjahresreifen aus. Bei hohen Jahresfahrleistungen, regelmäßigen Fahrten in schneereiche Regionen oder häufigen Autobahnfahrten können getrennte Sommer- und Winterreifen die passendere Wahl sein.
Weitere Informationen zur Auswahl bietet der Monrose-Ratgeber Sommerreifen oder Ganzjahresreifen 2026.
Häufige Fehler bei der Winterreifenpflicht
Viele Verstöße entstehen nicht durch absichtliches Missachten der Regeln, sondern durch falsche Annahmen über die Bereifung.
Diese Fehler sollten vermieden werden:
- Nur auf M+S vertrauen: Ohne Alpine-Symbol erfüllt ein solcher Reifen die Anforderungen bei winterlichen Verhältnissen nicht.
- Auf einen festen Stichtag warten: Ein früher Wintereinbruch kann bereits im Oktober den Wechsel erforderlich machen.
- Nur zwei Winterreifen montieren: Grundsätzlich müssen bei Pkw alle vier Räder entsprechend bereift sein.
- Mindestprofiltiefe mit guter Wintertauglichkeit verwechseln: Die gesetzlichen 1,6 Millimeter sind keine Garantie für ausreichende Sicherheitsreserven.
- Ganzjahresreifen ungeprüft weiterfahren: Auch diese Reifen müssen das Alpine-Symbol tragen und in einem geeigneten Zustand sein.
Die sicherste Entscheidung entsteht aus drei Faktoren: passender Kennzeichnung, ausreichendem Profil und einer Bereifung, die zur tatsächlichen Nutzung des Fahrzeugs passt.
Wer ohnehin einen Werkstattbesuch plant, kann den Termin mit der Hauptuntersuchung verbinden. Informationen zu Fristen, Gebühren und Vorbereitung stehen im Ratgeber TÜV 2026: Kosten und Termine.

Häufige Fragen zur Winterreifenpflicht 2026
Gibt es 2026 eine Winterreifenpflicht ab Oktober?
Nein. In Deutschland gilt keine starre Winterreifenpflicht ab Oktober. Die Vorschrift greift bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eisglätte oder Reifglätte.
Reichen M+S-Reifen im Winter 2026 aus?
Nein. Seit dem 1. Oktober 2024 ist eine reine M+S-Kennzeichnung nicht mehr ausreichend. Bei winterlichen Straßenverhältnissen ist das Alpine-Symbol erforderlich.
Wie hoch ist das Bußgeld ohne Winterreifen?
Der übliche Regelsatz beträgt 60 Euro und einen Punkt in Flensburg. Bei Behinderung anderer sind 80 Euro, bei Gefährdung 100 Euro und bei einem entsprechenden Unfall 120 Euro vorgesehen.
Sind Ganzjahresreifen erlaubt?
Ja, wenn sie das Alpine-Symbol tragen und die übrigen Anforderungen erfüllen. Reifen mit ausschließlich M+S-Kennzeichnung reichen nicht aus.
Welche Profiltiefe ist vorgeschrieben?
Gesetzlich sind mindestens 1,6 Millimeter vorgeschrieben. Für Winterreifen empfiehlt der ADAC mindestens vier Millimeter, um größere Sicherheitsreserven zu erhalten.
Muss ich im Sommer Winterreifen wechseln?
Ein generelles Verbot, Winterreifen im Sommer zu fahren, gibt es nicht. Aus Sicherheits- und Verschleißgründen sind Sommerreifen bei warmen Temperaturen jedoch meist die bessere Wahl.
Wer im Herbst 2026 auf Nummer sicher gehen will, prüft die Reifenkennzeichnung und das Profil vor dem ersten Wintereinbruch. Bei anstehenden Wartungsarbeiten hilft eine rechtzeitige Terminplanung, unnötige Kosten und kurzfristige Werkstattbesuche zu vermeiden.