Die Frühstart-Rente kommt: Kinder mit erstem Wohnsitz in Deutschland sollen vom 6. bis zum 18. Geburtstag zehn Euro pro Monat vom Staat für ihre Altersvorsorge erhalten, insgesamt 1.440 Euro. Zuerst profitieren nur die Geburtsjahrgänge 2020 und 2021, ein Antrag ist nicht nötig. Ausgezahlt wird das Geld grundsätzlich erst ab 65.
Der Bundestag hat das Gesetz am 16. Oktober 2026 mit den Stimmen von CDU/CSU und SPD beschlossen, Grüne und Linke stimmten dagegen, die AfD enthielt sich. Das meldet der Deutsche Bundestag. Die Deutsche Rentenversicherung weist mit Stand 19. Oktober darauf hin, dass das parlamentarische Verfahren noch nicht abgeschlossen ist. Geplant ist, dass die Regeln am 1. Januar 2027 in Kraft treten.
| Punkt | Was geplant ist |
|---|---|
| Förderung | 10 Euro pro Monat und Kind |
| Zeitraum | vom 6. bis zum 18. Geburtstag, insgesamt 1.440 Euro |
| Wer zuerst | Geburtsjahrgänge 2020 und 2021 |
| Antrag | nicht erforderlich |
| Zuständig | Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) bei der DRV Bund |
| Eigene Einzahlungen | laut Gesetzentwurf bis 6.840 Euro im Jahr |
| Auszahlung | grundsätzlich nicht vor dem 65. Geburtstag |
| Erste Zahlungen | für 2027 vorgesehen |
Bekommt mein Kind die zehn Euro?
Das hängt fast nur vom Geburtsjahr ab. Nach den FAQ der Rentenversicherung startet die Förderung mit den Kindern, die 2020 oder 2021 geboren sind. Für den Jahrgang 2020 soll die Frühstart-Rente voraussichtlich rückwirkend zum 1. Januar 2026 beginnen. In jedem Folgejahr kommt der Jahrgang der dann Sechsjährigen hinzu, also 2028 die Kinder des Jahrgangs 2022 und so weiter.
Für ältere Kinder gibt es keine staatliche Förderung. Eltern können für sie zwar ebenfalls einen entsprechenden Vertrag abschließen, die zehn Euro vom Staat fließen dort aber nicht hinein. Wer also ein Kind mit Jahrgang 2019 oder früher hat, geht bei der Frühstart-Rente leer aus. Voraussetzung für die Förderung ist außerdem der erste Wohnsitz des Kindes in Deutschland.
Müssen Eltern etwas beantragen?
Nein. Einen gesonderten Antrag soll es nach den aktuellen Plänen nicht geben. Die Anspruchsvoraussetzungen prüft die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen, die bei der Deutschen Rentenversicherung Bund angesiedelt ist und schon heute die Riester-Zulagen abwickelt. Sie zahlt die monatliche Förderung auch aus.
Eltern haben aber eine Wahl zu treffen, und die hat Folgen für die Rendite und die Kosten. Es gibt zwei Wege, auf denen das Geld angelegt wird.
Was passiert mit dem Geld, wenn Eltern nichts tun?
Schließen die Eltern keinen eigenen Vertrag ab, legt der Staat die zehn Euro kollektiv am Kapitalmarkt an. Dafür soll laut Gesetzentwurf zum 1. Januar 2028 ein Sondervermögen des Bundes mit dem Namen „Frühstartrente“ entstehen, das vom übrigen Bundesvermögen getrennt geführt wird. Die Deutsche Bundesbank investiert das Geld eines Jahrgangs zunächst gemeinsam.
Der Finanzausschuss hat dazu kurz vor der Abstimmung eine wichtige Änderung eingebaut: Das Geld darf nur in breit diversifizierte globale Aktien oder Aktienfonds fließen. Damit soll verhindert werden, dass mit der Anlage andere politische Ziele verfolgt werden. Wer später doch ein eigenes Depot eröffnet, kann das zentral angelegte Guthaben abrufen. Nach derzeitigem Stand soll das bis zum 35. Geburtstag möglich sein.
Lohnt sich ein eigenes Depot für das Kind?
Alternativ können Eltern ein sogenanntes zertifiziertes Standarddepot für ihr Kind abschließen. Dann zahlt der Staat die zehn Euro direkt dort ein. Laut Gesetzentwurf soll der Abschluss elektronisch möglich sein, eine Beratung ist nicht vorgeschrieben. Der Vorteil: Eltern, Großeltern oder Paten können den Betrag mit eigenen Einzahlungen aufstocken, nach dem Entwurf um bis zu 6.840 Euro pro Jahr.
Ob sich das rechnet, hängt vor allem von den Kosten des Anbieters und vom eigenen Sparbudget ab. Bei 1.440 Euro staatlicher Förderung über zwölf Jahre fallen schon kleine Gebührenunterschiede ins Gewicht. Die Erträge sollen in der Ansparphase steuerfrei bleiben. Eine konkrete Empfehlung für ein Produkt können wir nicht geben; vor einem Abschluss lohnt sich der Vergleich bei einer Verbraucherzentrale oder einer unabhängigen Honorarberatung.
Was gilt ab dem 18. Geburtstag?
Mit der Volljährigkeit endet die staatliche Förderung. Das angesparte Kapital kann dann auf einen anderen zertifizierten Altersvorsorge-Vertrag übertragen werden, etwa in das neue Altersvorsorgedepot, das ab 2027 die Riester-Rente ergänzen soll. Welche Optionen bestehende Riester-Sparer haben, lesen Sie in unserem Beitrag Riester-Vertrag ab 2027: behalten, wechseln oder ins Altersvorsorgedepot.
Wichtig für die Erwartungen: An das Geld kommen die Kinder nicht zum Führerschein oder Studium. Eine Auszahlung soll grundsätzlich frühestens ab dem 65. Lebensjahr möglich sein. Die Frühstart-Rente ist auch keine neue Rentenart der gesetzlichen Rentenversicherung, sondern eine geförderte private Vorsorge.
Der SPD-Abgeordnete Michael Thews sagte in der Debatte: „wir beschließen heute etwas Historisches“. Die Kosten beziffert die Bundesregierung für 2027 auf 198 Millionen Euro, bis 2030 sollen sie auf 411 Millionen Euro steigen. Einen Überblick über weitere geplante Änderungen bei Steuern und Rente finden Sie in unserem Artikel zu den Reformen 2027 in Deutschland.
Was Sie jetzt tun sollten
- Geburtsjahr prüfen: Nur Kinder der Jahrgänge 2020 und 2021 sind zum Start dabei, jüngere folgen mit sechs Jahren.
- Keinen Antrag stellen: Die Förderung läuft automatisch über die ZfA. Seien Sie misstrauisch bei Anrufen oder E-Mails, die Daten oder Gebühren für einen angeblichen Antrag verlangen.
- Abwarten statt sofort abschließen: Das Gesetzgebungsverfahren ist noch nicht beendet, zertifizierte Standarddepots müssen erst angeboten werden.
- Kosten vergleichen: Wenn Sie selbst einzahlen möchten, achten Sie auf laufende Gebühren und lassen Sie sich im Zweifel unabhängig beraten.
- Offizielle Infos verfolgen: Aktuelle Details veröffentlichen das Bundesministerium der Finanzen und die Deutsche Rentenversicherung.
Hinweis: Dieser Beitrag gibt den Stand des Gesetzgebungsverfahrens vom 20. Oktober 2026 wieder und ersetzt keine Finanz- oder Rechtsberatung.
Foto: Spardose mit Münzen (Symbolbild). stevepb, CC0, Wikimedia Commons.