Wer getrocknetes Bohnenkraut von Lebensbaum im Gewürzregal hat, sollte jetzt die Packung prüfen: In drei Chargen der 25-Gramm-Tüte wurden Pyrrolizidinalkaloide nachgewiesen. Das Gewürz soll nicht mehr verwendet werden.
Die Warnung hat das Land Niedersachsen am 16. Oktober 2026 auf dem Behördenportal lebensmittelwarnung.de veröffentlicht und am 19. Oktober um weitere Bundesländer ergänzt. Hersteller ist die Ulrich Walter GmbH aus Diepholz, die die Bio-Marke Lebensbaum vertreibt.
Welche Packungen sind betroffen?
Betroffen ist ausschließlich „Bohnenkraut, gerebelt und getrocknet, 25 Gramm“ (Artikelnummer 1546, EAN 4012346154695) mit diesen Angaben:
| Produkt | Charge | MHD | Händler |
|---|---|---|---|
| Bohnenkraut, gerebelt und getrocknet, 25 g | 103150 | 31.08.2028 | laut Meldung nicht einzeln genannt; Verkauf in 15 Bundesländern |
| Bohnenkraut, gerebelt und getrocknet, 25 g | 104062 | 31.12.2028 | |
| Bohnenkraut, gerebelt und getrocknet, 25 g | 104731 | 31.03.2029 |
Als betroffene Länder nennt die Meldung alle Bundesländer außer Bremen. Andere Lebensbaum-Gewürze und andere Chargen sind in der Warnung nicht aufgeführt.
Wie gefährlich sind Pyrrolizidinalkaloide?
Laut Behördenmeldung können die Pflanzenstoffe vor allem die Leber schädigen; einige gelten als erbgutschädigend und können das Krebsrisiko erhöhen. Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) erklärt, dass die Stoffe meist über Beikräuter bei der Ernte in Kräuter, Gewürze und Tees gelangen. Problematisch ist vor allem die regelmäßige Aufnahme über längere Zeit, akute Vergiftungen sind in Deutschland und Europa laut BfR selten.
Wer das Gewürz bereits verwendet hat und Beschwerden hat oder unsicher ist – etwa in der Schwangerschaft –, spricht am besten mit der Hausarztpraxis. Mehr zu Risiken von Pflanzenstoffen lesen Sie in unserem Beitrag über Nahrungsergänzungsmittel mit Pflanzenstoffen.
Bekomme ich mein Geld zurück?
Die Behörde bittet Kundinnen und Kunden, sich wegen der Rückgabe an die Verkaufsstelle zu wenden. Ob ein Kassenbon nötig ist, sagt die Meldung nicht – fragen Sie im Zweifel im Geschäft nach. Fragen beantwortet der Hersteller unter info@lebensbaum.de. Erst vor wenigen Tagen gab es einen ähnlichen Fall bei Wurzener Weißen Bohnen.
Was Sie jetzt tun sollten
- Gewürzschrank prüfen: Lebensbaum-Bohnenkraut 25 g, Charge und MHD auf der Rückseite mit der Tabelle vergleichen.
- Betroffene Packung nicht mehr verwenden, auch nicht zum Kochen.
- Packung zum Geschäft zurückbringen oder beim Hersteller nachfragen.
- Bei gesundheitlichen Fragen ärztlichen Rat einholen.
Foto: Getrocknetes Bohnenkraut. Henna, CC BY-SA 1.0, Wikimedia Commons.