Wer 2027 hohe berufliche oder private Ausgaben erwartet, kann sich das Geld schon über den Monatslohn holen statt erst mit der Steuererklärung: Ab dem 1. November 2026 nehmen die Finanzämter Anträge auf einen Lohnsteuer-Freibetrag für 2027 an. Voraussetzung ist in den meisten Fällen, dass die anrechenbaren Kosten im Jahr mehr als 600 Euro betragen.
Die Regeln stehen in § 39a Einkommensteuergesetz. Den Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung können Beschäftigte auf Papier oder online über Mein ELSTER stellen. Laut ELSTER endet die Frist am 30. November des Jahres, in dem der Freibetrag gilt.
Die drei wichtigsten Daten
- 1. November 2026: Start für Anträge mit Wirkung für 2027.
- 30. November 2026: letzter Tag für einen Freibetrag, der noch 2026 gelten soll.
- 30. November 2027: Fristende für den Freibetrag 2027.
Welche Kosten zählen für die 600-Euro-Grenze?
Nicht jeder Euro wird voll angerechnet. Bei Werbungskosten zählt nur, was über den Arbeitnehmer-Pauschbetrag hinausgeht. Bei Ehepaaren werden die Beträge zusammengerechnet.
| Kostenart | Was für die Grenze zählt |
|---|---|
| Werbungskosten (z. B. Fahrtkosten, Arbeitsmittel, Fortbildung) | nur der Teil über 1.230 Euro (Arbeitnehmer-Pauschbetrag) |
| Sonderausgaben (z. B. Spenden, Kirchensteuer, Kinderbetreuung) | nur der Teil über 36 Euro, bei Ehepaaren über 72 Euro |
| Außergewöhnliche Belastungen (z. B. Krankheitskosten, Unterhalt) | anrechenbar nach den gesetzlichen Regeln |
| Pauschbetrag für Menschen mit Behinderungen, Hinterbliebene | eintragbar, ohne dass die 600-Euro-Grenze erreicht sein muss |
Wichtig für die Erwartung: Ein Freibetrag von 1.200 Euro bedeutet keine Auszahlung von 1.200 Euro. Er senkt nur den Lohn, auf den der Arbeitgeber Lohnsteuer berechnet. Wie viel netto mehr bleibt, hängt vom persönlichen Steuersatz ab. Einen Überblick über die Abzüge gibt unser Brutto-Netto-Rechner 2026.
Gilt der Freibetrag auch für 2028?
Ja, auf Wunsch. Die meisten Freibeträge kann das Finanzamt für bis zu zwei Kalenderjahre eintragen. Dafür gibt es im Hauptvordruck eine eigene Zeile. Wer dieselben Beträge wie im Vorjahr geltend macht und sich nichts Wesentliches geändert hat, kann den vereinfachten Antrag nutzen.
Sinken die Kosten später deutlich, etwa durch einen Jobwechsel mit kürzerem Arbeitsweg, muss das dem Finanzamt gemeldet werden. Steigen sie, können Sie eine Änderung beantragen.
Der Haken: Steuererklärung wird Pflicht
Wer einen Freibetrag eingetragen bekommt, muss nach Angaben von ELSTER in der Regel für das Jahr eine Einkommensteuererklärung abgeben. Ausnahmen gelten unter anderem, wenn nur der Behinderten-Pauschbetrag eingetragen wurde. Fallen die Kosten am Ende niedriger aus als angegeben, kann eine Nachzahlung drohen. Ähnliche Pflichten entstehen bei bestimmten Steuerklassen-Kombinationen für Ehepaare.
Was Sie jetzt tun sollten
- Rechnen Sie Ihre erwarteten Kosten für 2027 grob durch: Fahrtkosten, Arbeitsmittel, Kinderbetreuung, Spenden, Unterhalt.
- Prüfen Sie, ob nach Abzug der Pauschbeträge mehr als 600 Euro übrig bleiben.
- Stellen Sie den Antrag ab dem 1. November über Mein ELSTER oder beim Finanzamt und legen Sie Belege bereit.
- Planen Sie Rücklagen ein, falls die Kosten am Ende niedriger ausfallen.
- Bei Unsicherheit helfen ein Lohnsteuerhilfeverein, eine Steuerberatung oder Ihr Finanzamt. Dieser Text ersetzt keine Steuerberatung.
Foto: Finanzamt Schöneberg an der Potsdamer Straße in Berlin. Mondfreund, CC BY-SA 4.0, Wikimedia Commons.