Steuerklassen für Ehepaare 2026: 3/5 oder 4/4 — waslohnt sich?

Ehepaare können 2026 weiterhin zwischen III/V, IV/IV und IV/IV mit Faktor wählen. Entscheidend sind Einkommensverteilung, monatliche Liquidität und das Risiko späterer Nachzahlungen.

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Steuerklassen für Ehepaare 2026: 3/5 oder 4/4 — waslohnt sich?

Die Steuerklassen Ehepaar 2026 entscheiden darüber, wie die Lohnsteuer während des Jahres zwischen zwei Ehepartnern verteilt wird. Die häufigste Frage lautet deshalb weiterhin: 3/5 oder 4/4, und bei welchem Einkommensunterschied lohnt sich welche Kombination, die  monrose.de berichtet.

Die Antwort hängt weniger von einer magischen Gehaltsgrenze als vom Verhältnis der beiden Arbeitslöhne ab. Wer 4.500 Euro und 4.000 Euro brutto verdient, steht vor einer anderen Entscheidung als ein Paar mit 6.500 und 3.000 Euro. Hinzu kommt das Faktorverfahren, das bei unterschiedlich hohen Einkommen häufig näher an der späteren gemeinsamen Steuerbelastung liegt.

Was bedeuten die Steuerklassen für Ehepaare 2026?

Nach einer Eheschließung werden Ehepartner grundsätzlich zunächst in Steuerklasse IV/IV eingeordnet, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind und sie nicht dauerhaft getrennt leben. Einen breiteren Überblick über alle Klassen bietet der Monrose-Ratgeber zur Lohnsteuerklasse 2026.

Steuerklassen für Ehepaare 2026: 3/5 oder 4/4 — waslohnt sich?
Steuerklassen für Ehepaare 2026: 3/5 oder 4/4 — waslohnt sich?

Ehepaare können 2026 anschließend zwischen drei Varianten wählen: IV/IV, III/V und IV/IV mit Faktor. Die Kombination III/V ist weiterhin verfügbar. Meldungen über eine bereits erfolgte Abschaffung sind für 2026 falsch: Der frühere Gesetzentwurf zur Überführung von III/V in das Faktorverfahren wurde Ende 2024 in diesem Punkt nicht verabschiedet.

Das ändert den Kern der Entscheidung. Die Steuerklasse bestimmt hauptsächlich den laufenden Lohnsteuerabzug auf der Gehaltsabrechnung. Die endgültige gemeinsame Einkommensteuer ergibt sich dagegen erst aus den tatsächlichen Jahreseinkünften, Abzügen und der gewählten Veranlagung.

„Die Jahres-Einkommensteuer wird auch nicht durch die Steuerklassenwahl bei Ehegatten oder Lebenspartnern beeinflusst.“

Eine höhere Auszahlung durch Steuerklasse III ist deshalb nicht automatisch eine Steuerersparnis: Häufig wird lediglich weniger Einkommensteuer während des Jahres vorausgezahlt.

Steuerklasse 3/5 oder 4/4: Die wichtigsten Unterschiede

Die klassische Steuerklasse 3 und 5 verteilt die laufende Belastung stark zwischen beiden Personen. Der Partner in III erhält bei gleichem Bruttolohn ein höheres Netto als in IV, während der Partner in V einen vergleichsweise hohen Lohnsteuerabzug trägt.

IV/IV funktioniert anders. Beide Partner werden beim Lohnsteuerabzug grundsätzlich nach Steuerklasse IV behandelt. Das passt besonders gut zu Paaren, deren Arbeitslöhne relativ ähnlich sind.

KombinationTypischer AusgangspunktPraktische Wirkung
IV/IVEinkommen etwa 50/50Lohnsteuer relativ gleichmäßig verteilt
III/VEinkommen ungefähr 60/40Person mit höherem Einkommen meist in III
IV/IV mit Faktorunterschiedliche EinkommenSplittingvorteil wird genauer verteilt
III/V bei 70/30 oder stärkergroße Einkommensdifferenzhöheres Risiko unpassender Vorauszahlungen
IV/IV bei großer Differenzetwa 70/30häufig höhere laufende Vorauszahlung als nötig

Die bekannte 60/40-Regel ist keine gesetzliche Zugangsschwelle. Ein Paar verliert also nicht plötzlich das Recht auf III/V, nur weil das Verhältnis 63/37 beträgt.

Sie erklärt vielmehr, für welche Einkommensverteilung die Kombination ursprünglich rechnerisch ausgelegt ist. Erwirtschaftet die Person in Steuerklasse III ungefähr 60 Prozent und die Person in V ungefähr 40 Prozent der gemeinsamen Arbeitseinkommen, kann die Summe der laufenden Abzüge vergleichsweise nah an der späteren Jahressteuer liegen. Je stärker das tatsächliche Verhältnis davon abweicht, desto größer kann die Differenz werden.

Wann passt Steuerklasse 4/4?

Die Steuerklasse 4/4 ist der naheliegende Ausgangspunkt, wenn beide Partner ähnlich verdienen. Bei 52/48, 55/45 oder vergleichbaren Konstellationen gibt es meist wenig Anlass, die laufende Steuerbelastung künstlich stark zwischen beiden Gehältern zu verschieben.

Ein Beispiel: Partner A erhält 4.500 Euro brutto im Monat, Partner B 4.000 Euro. Das gemeinsame Brutto beträgt 8.500 Euro. A erzielt rund 52,9 Prozent, B rund 47,1 Prozent. III/V wäre hier zwar grundsätzlich wählbar, passt aber deutlich schlechter zur 60/40-Logik als IV/IV.

Wann kommt 3/5 infrage?

Interessanter wird III/V bei einem Verhältnis um 60/40. Verdient eine Person 6.000 Euro und die andere 4.000 Euro brutto im Monat, entspricht die Verteilung exakt 60 zu 40.

In dieser Konstellation kann III/V beim laufenden Steuerabzug vergleichsweise gut funktionieren. Trotzdem sollte nicht nur das gemeinsame Haushaltsnetto betrachtet werden. Steuerklasse V reduziert das eigene Auszahlungsnetto der geringer verdienenden Person erheblich und kann dadurch auch für finanzielle Planung, Einkommensnachweise und bestimmte Lohnersatzleistungen relevant werden.

Steuerfachliche Praxisregel: Je weiter das tatsächliche Einkommen von 60/40 entfernt ist, desto interessanter wird der Vergleich mit dem Faktorverfahren.

Wer einen Wechsel erwägt, findet die Antragswege und den Termin im Ratgeber zum Steuerklassenwechsel 2026.

Steuerklassen-Rechner für Ehepaare: Der schnelle 60/40-Check

Ein einfacher Steuerklassen Rechner Ehepaar braucht zunächst keine komplizierte Steuerformel. Für eine erste Einordnung reicht das erwartete Jahresbrutto aus beiden ersten Arbeitsverhältnissen.

Die Formel lautet:

Anteil Partner A = Jahresbrutto A / gemeinsames Jahresbrutto × 100

Angenommen, A verdient 72.000 Euro und B 48.000 Euro. Gemeinsam sind das 120.000 Euro. A erzielt 60 Prozent, B 40 Prozent.

Für die schnelle Orientierung ergeben sich folgende Fälle:

  • 50/50 bis ungefähr 55/45: IV/IV ist meist der sinnvollste Ausgangspunkt.
  • Rund 60/40: III/V passt zur klassischen Berechnungsannahme.
  • Etwa 65/35 oder 70/30: IV/IV mit Faktor sollte unbedingt mitgerechnet werden.
  • 75/25 oder stärkere Unterschiede: Ein Faktor kann die gemeinsame Belastung wesentlich realistischer auf beide Gehälter verteilen.
  • Stark schwankendes Einkommen: Nicht nur das aktuelle Monatsgehalt, sondern das erwartete Jahresbrutto verwenden.

Diese Prozentbereiche sind eine Entscheidungshilfe und keine gesetzlichen Einkommensgrenzen; die tatsächliche Lohnsteuer hängt zusätzlich von individuellen Abzugsmerkmalen ab.

Vier reale Einkommensbeispiele

Bei 48.000 und 44.000 Euro Jahresbrutto liegt das Verhältnis bei rund 52/48. IV/IV passt hier zur Einkommensstruktur. Der Vorteil eines starken Wechsels zu III/V ist gering, während die Lohnsteuer zwischen beiden Personen deutlich ungleicher verteilt würde.

Bei 60.000 und 40.000 Euro ergibt sich genau 60/40. III/V kann hier rechnerisch gut zur klassischen Systematik passen. IV/IV mit Faktor bleibt trotzdem interessant, wenn beide Partner ihre Steuerbelastung stärker am jeweils eigenen Einkommen ausrichten möchten.

Bei 78.000 und 36.000 Euro liegt die Verteilung bereits bei ungefähr 68/32. III/V kann das Monatsnetto der Person in III attraktiv aussehen lassen, doch das Verhältnis entfernt sich erheblich von der 60/40-Annahme. Das Faktorverfahren wird deshalb deutlich relevanter.

Bei 90.000 und 30.000 Euro beträgt das Verhältnis 75/25. Gerade bei einer solchen Differenz sollte die Entscheidung nicht allein anhand des höheren Nettoauszahlungsbetrags in Steuerklasse III fallen.

Warum IV/IV mit Faktor oft unterschätzt wird

Die Steuerklasse 4 mit Faktor verbindet Steuerklasse IV für beide Ehepartner mit einem vom Finanzamt ermittelten Faktor kleiner als 1. Grundlage sind die erwarteten Arbeitslöhne und die voraussichtliche gemeinsame Einkommensteuer nach dem Splittingverfahren.

Vereinfacht berechnet sich der Faktor als Verhältnis aus der voraussichtlichen gemeinsamen Einkommensteuer und der Lohnsteuer, die bei normalem IV/IV entstehen würde.

„Der Faktor ist Y : X und vom Finanzamt mit drei Nachkommastellen ohne Rundung zu berechnen.“
§ 39f EStG

Dadurch kommt der Splittingeffekt bereits im laufenden Lohnsteuerabzug an, ohne dass ein Partner den deutlich höheren Abzug der Steuerklasse V tragen muss. Besonders bei 65/35, 70/30 oder noch größeren Einkommensunterschieden kann das attraktiv sein.

Steuerklassen für Ehepaare 2026: 3/5 oder 4/4 — waslohnt sich?
Steuerklassen für Ehepaare 2026: 3/5 oder 4/4 — waslohnt sich?

Das Faktorverfahren kann grundsätzlich für zwei Kalenderjahre gelten. Ändern sich die zugrunde gelegten Arbeitslöhne deutlich, lässt sich eine Anpassung beantragen. Gerade nach Wechsel in Teilzeit, Gehaltssprung oder längerer Arbeitsunterbrechung sollte mit den neuen Jahreswerten gerechnet werden.

Für Paare mit zwei deutlich unterschiedlichen Gehältern ist der Faktor häufig die technisch sauberere Antwort auf die Frage „3/5 oder 4/4?“, weil er nicht versucht, unterschiedliche Einkommen in eine starre Kombination zu pressen.

Steuerklasse wechseln 2026: So gehen Ehepaare vor

Ein Steuerklassenwechsel 2026 kann mehrfach im Kalenderjahr beantragt werden. Soll die Änderung noch für 2026 beim Lohnsteuerabzug berücksichtigt werden, ist grundsätzlich der 30. November 2026 der entscheidende gesetzliche Termin.

  1. Ermitteln Sie für beide Partner das voraussichtliche Jahresbrutto 2026.
  2. Berechnen Sie das Verhältnis der beiden Einkommen, beispielsweise 52/48, 60/40 oder 70/30.
  3. Stellen Sie IV/IV, III/V und bei unterschiedlichen Gehältern zusätzlich IV/IV mit Faktor gegenüber.
  4. Berücksichtigen Sie absehbare Änderungen wie Teilzeit, Elternzeit, Arbeitsplatzwechsel oder längere unbezahlte Zeiten.
  5. Beantragen Sie die gewünschte Kombination elektronisch oder beim zuständigen Finanzamt.
  6. Prüfen Sie nach der Umstellung die nächsten Lohnabrechnungen und die hinterlegten ELStAM.

Die Änderung wirkt bei einem regulären Antrag grundsätzlich ab Beginn des Monats nach der Antragstellung. Wer beispielsweise im Oktober einen wirksamen Wechsel beantragt, erhält die neuen Merkmale grundsätzlich ab November.

Für den digitalen Antrag hilft die Monrose-ELSTER-Anleitung 2026 bei Registrierung, Formularen und elektronischer Übermittlung.

Häufige Fehler bei 3/5, 4/4 und Faktor

Der häufigste Denkfehler besteht darin, die Steuerklasse mit der endgültigen Steuerbelastung gleichzusetzen. Das höhere Monatsnetto einer Person kann am Ende durch geringere Erstattung oder eine Nachzahlung ausgeglichen werden.

Weitere typische Fehler sind:

  • nur das Netto der Person in Steuerklasse III vergleichen;
  • das deutlich niedrigere Netto in Steuerklasse V ignorieren;
  • die 60/40-Regel als feste gesetzliche Grenze verstehen;
  • nach einer deutlichen Gehaltsänderung mit alten Zahlen weiterplanen;
  • bei 70/30 oder 75/25 das Faktorverfahren gar nicht prüfen;
  • die spätere Pflicht zur Einkommensteuererklärung übersehen;
  • Lohnersatzleistungen bei der Entscheidung nicht berücksichtigen.

Bei III/V besteht bei zwei Arbeitslöhnen regelmäßig eine Pflicht zur Einkommensteuerveranlagung. Auch das Faktorverfahren führt grundsätzlich zur Abgabepflicht. Welche weiteren Konstellationen betroffen sind, erklärt Monrose ausführlich zur Pflichtveranlagung 2026.

Eine weitere Falle betrifft den Zeitpunkt der Berechnung. Wer im Januar mit 72.000 und 48.000 Euro plant, im Juli aber auf 72.000 und 25.000 Euro Jahresprognose kommt, hat nicht mehr dieselbe Ausgangslage. Die Steuerklasse sollte deshalb nach größeren Einkommensänderungen neu bewertet werden.

FAQ zu Steuerklassen für Ehepaare 2026

Ist Steuerklasse 3 und 5 im Jahr 2026 noch erlaubt?

Ja. III/V kann 2026 weiterhin von Ehepaaren gewählt werden, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Die 2024 diskutierte gesetzliche Abschaffung beziehungsweise automatische Überführung in das Faktorverfahren wurde in dieser Form nicht beschlossen.

Was ist besser: Steuerklasse 3/5 oder 4/4?

Bei ähnlich hohen Einkommen spricht die Struktur für IV/IV. III/V ist auf ein Verhältnis von ungefähr 60/40 zugeschnitten. Bei stärkeren Unterschieden sollte zusätzlich IV/IV mit Faktor berechnet werden.

Ab welchem Gehaltsunterschied lohnt sich Steuerklasse 3 und 5?

Es existiert keine feste Euro-Grenze. Aussagekräftiger ist das Verhältnis der Einkommen. 6.000 und 4.000 Euro monatlich ergeben genau 60/40, während 6.500 und 3.000 Euro bereits ungefähr 68/32 entsprechen.

Ist 4/4 mit Faktor besser als 3/5?

Bei unterschiedlich hohen Einkommen kann das Faktorverfahren den laufenden Steuerabzug genauer an die voraussichtliche gemeinsame Jahressteuer annähern. Es verteilt den Splittingvorteil auf beide Partner, statt einen Partner stark über Steuerklasse V zu belasten.

Muss man bei Steuerklasse 3/5 eine Steuererklärung machen?

Beziehen beide Ehepartner Arbeitslohn und wird die Kombination III/V genutzt, besteht grundsätzlich eine Pflicht zur Einkommensteuererklärung. Beim Faktorverfahren gilt ebenfalls eine Pflichtveranlagung.

Für die praktische Entscheidung sollten zuerst beide realistischen Jahresbruttolöhne addiert und in Prozent aufgeteilt werden. Liegt das Paar nahe 50/50, ist IV/IV der klare Ausgangspunkt; rund um 60/40 kann III/V passen, bei größeren Abständen gehört das Faktorverfahren zwingend in den Vergleich.