Der durchschnittliche Zusatzbeitrag 2027 soll bei 2,9 Prozent bleiben. Das ist aber nur ein Rechenwert: Was Sie ab Januar tatsächlich zahlen, legt Ihre eigene Krankenkasse fest – und schon heute verlangen viele Kassen mehr als 2,9 Prozent. Wer eine Erhöhung bekommt, kann mit einem Sonderkündigungsrecht wechseln.
Der GKV-Schätzerkreis hat seine Prognose am 14. Oktober 2026 vorgelegt, Gesundheitsminister Carsten Linnemann (CDU) kündigte daraufhin einen stabilen Durchschnittswert an, wie ZDFheute berichtet. Ihre Rechte bei einer Beitragserhöhung stehen in § 175 SGB V.
Welche Zahlen gelten für 2027?
| Größe | 2026 | 2027 |
|---|---|---|
| Allgemeiner Beitragssatz | 14,6 % | 14,6 % |
| Durchschnittlicher Zusatzbeitrag (Rechenwert) | 2,9 % | 2,9 % (Prognose) |
| Tatsächlich erhobener Zusatzbeitrag im Schnitt | rund 3,1 % | noch offen |
| Ausgaben der Krankenkassen | rund 370 Mrd. € | rund 378 Mrd. € |
| Beitragsbemessungsgrenze KV/PV pro Monat | 5.812,50 € | 6.375 €* |
*Kabinettsbeschluss vom 7. Oktober 2026 laut Deutscher Rentenversicherung; der Bundesrat muss noch zustimmen. Werte zum Zusatzbeitrag nach ZDFheute und Apotheken Umschau.
Der offizielle Durchschnittswert wird vom Bundesgesundheitsministerium bis zum 1. November festgelegt. Er dient Kassen als Orientierung, ist aber keine Obergrenze.
Warum Ihre Kasse trotzdem erhöhen kann
Laut Apotheken Umschau reicht die Spanne derzeit von 2,18 bis 4,39 Prozent. Der GKV-Spitzenverband warnt, dass einige Kassen ihre gesetzliche Mindestrücklage zum Jahreswechsel noch nicht aufgefüllt haben dürften. Als zusätzliches Risiko nennt der Verband eine geplante Standortklausel für Pharmaunternehmen mit möglichen Mehrkosten von bis zu 1,3 Milliarden Euro.
Hinzu kommt die höhere Beitragsbemessungsgrenze: Wer gut verdient, zahlt ab Januar auf einen größeren Teil seines Gehalts Beiträge – auch wenn der Prozentsatz gleich bleibt. Details dazu lesen Sie in unserem Beitrag zur Beitragsbemessungsgrenze 2027.
Was der Unterschied zwischen Kassen in Euro bedeutet
Den Zusatzbeitrag teilen sich Beschäftigte und Arbeitgeber je zur Hälfte. Zwischen der günstigsten und der teuersten Kasse liegen 2,21 Prozentpunkte – Ihr Anteil davon beträgt rund 1,1 Punkte. Eigene Beispielrechnung auf Basis der aktuellen Spanne:
- 3.500 € brutto im Monat: rund 39 € Unterschied pro Monat, etwa 464 € im Jahr
- 6.375 € oder mehr (Bemessungsgrenze 2027): rund 70 € pro Monat, etwa 845 € im Jahr
- Rentnerinnen und Rentner: zahlen den Zusatzbeitrag ebenfalls zur Hälfte, die andere Hälfte trägt die Rentenversicherung
Wie viel Rente 2027 netto übrig bleibt, hängt deshalb auch vom Zusatzbeitrag Ihrer Kasse ab – mehr dazu in unserer Übersicht zur Rentenerhöhung 2027.
Wann gilt das Sonderkündigungsrecht?
Erhöht Ihre Kasse den Zusatzbeitrag, können Sie nach § 175 Abs. 4 SGB V bis zum Ende des Monats kündigen, ab dem der höhere Satz gilt. Die sonst übliche Bindung von zwölf Monaten spielt dann keine Rolle. Die Kündigung wird zum Ende des übernächsten Kalendermonats wirksam.
Beispiel: Steigt der Beitrag zum 1. Januar 2027, können Sie bis 31. Januar wechseln. Die neue Mitgliedschaft beginnt dann am 1. April 2027 – bis dahin zahlen Sie den höheren Satz. Den Wechsel müssen Sie nicht selbst bei der alten Kasse kündigen: Die neue Krankenkasse meldet den Wechsel, das ersetzt die Kündigung.
Was Sie jetzt tun sollten
- Achten Sie bis Ende Dezember auf Post Ihrer Krankenkasse zum Beitragssatz 2027.
- Vergleichen Sie Ihren neuen Satz mit der Krankenkassenliste des GKV-Spitzenverbands.
- Prüfen Sie neben dem Beitrag auch Zusatzleistungen und Bonusprogramme, die Sie tatsächlich nutzen.
- Beantragen Sie bei einem Wechsel die Mitgliedschaft direkt bei der neuen Kasse – spätestens bis zum Ende des Monats, in dem die Erhöhung gilt.
- Bei Fragen zu Ihrem Einzelfall, etwa bei Familienversicherung oder Krankengeldbezug, wenden Sie sich vorab an beide Kassen oder eine Verbraucherzentrale.
Foto: Gebäude des heutigen Bundesamts für Soziale Sicherung in Bonn (Aufnahme 2014). Eckhard Henkel, CC BY-SA 3.0 DE, Wikimedia Commons.