Beitragsbemessungsgrenze 2027 beschlossen: Wer ab Januar mehr zahlt und wer noch in die PKV wechseln darf

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Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Berlin. Foto: Jörg Zägel, CC BY-SA 3.0, Wikimedia Commons

Wer gut verdient, zahlt ab dem 1. Januar 2027 mehr Sozialabgaben: Das Bundeskabinett hat am 7. Oktober 2026 die neuen Rechengrößen beschlossen. Die Beitragsbemessungsgrenze der Kranken- und Pflegeversicherung steigt auf 6.375 Euro im Monat, die der Renten- und Arbeitslosenversicherung auf 8.850 Euro. Gleichzeitig wird der Wechsel in die private Krankenversicherung schwerer – die Versicherungspflichtgrenze klettert auf 84.150 Euro im Jahr.

Die Zahlen stammen aus der Pressemitteilung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zur Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung 2027. Die Vergleichswerte für 2026 nennt die Bundesregierung. Ganz endgültig ist das Paket noch nicht: Der Bundesrat muss der Verordnung zustimmen. Erfahrungsgemäß ist das eine Formsache, ein Termin steht aber noch aus.

Rechengröße 2026 2027 Plus
Beitragsbemessungsgrenze Kranken- und Pflegeversicherung 5.812,50 € / Monat (69.750 € / Jahr) 6.375 € / Monat (76.500 € / Jahr) +562,50 € / Monat
Beitragsbemessungsgrenze Renten- und Arbeitslosenversicherung 8.450 € / Monat (101.400 € / Jahr) 8.850 € / Monat (106.200 € / Jahr) +400 € / Monat
Versicherungspflichtgrenze (Jahresarbeitsentgeltgrenze) GKV 77.400 € / Jahr 84.150 € / Jahr +6.750 € / Jahr
Vorläufiges Durchschnittsentgelt Rentenversicherung 51.944 € / Jahr 53.452 € / Jahr +1.508 € / Jahr

Weitere Werte für 2027 laut BMAS: Die Beitragsbemessungsgrenze der knappschaftlichen Rentenversicherung liegt bei 10.900 Euro im Monat, die Bezugsgröße in der Sozialversicherung bei 4.130 Euro im Monat.

Warum steigen die Grenzen so stark?

Grundlage ist die Lohnentwicklung des Vorjahres: Die Löhne sind 2025 laut Ministerium um 4,38 Prozent gestiegen, die Grenzen folgen diesem Wert zeitversetzt. In der gesetzlichen Krankenversicherung kommt 2027 ein Sondereffekt hinzu. Wegen des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes steigen Beitragsbemessungsgrenze und Versicherungspflichtgrenze zusätzlich um 300 Euro im Monat. Deshalb fällt das Plus bei der Krankenversicherung mit fast zehn Prozent deutlich höher aus als bei der Rente.

Schon im September hatten wir über die Pläne berichtet: Sozialabgaben 2027 steigen deutlich. Mit dem Kabinettsbeschluss stehen die Werte jetzt fest, vorbehaltlich des Bundesrats.

Wer zahlt ab Januar 2027 mehr – und wie viel?

Betroffen sind nur Beschäftigte, deren Bruttogehalt über der bisherigen Grenze von 5.812,50 Euro im Monat liegt. Für die große Mehrheit der Arbeitnehmer ändert sich durch die neuen Grenzen nichts, betont das Ministerium. Wer darüber liegt, zahlt auf einen größeren Teil seines Gehalts Beiträge.

Unsere Beispielrechnung zeigt den Mehrbetrag für den Arbeitnehmeranteil pro Monat. Wir haben mit den Beitragssätzen von 2026 gerechnet: 7,3 Prozent Krankenversicherung (ohne Zusatzbeitrag), 1,8 Prozent Pflegeversicherung (mit Kindern, außer Sachsen), 9,3 Prozent Rente und 1,3 Prozent Arbeitslosenversicherung. Die Sätze für 2027 werden gesondert festgelegt, die Werte sind daher eine Orientierung.

Bruttogehalt im Monat Mehrbelastung Arbeitnehmer pro Monat Grund
5.500 € 0 € unter allen Grenzen
6.000 € ca. 17,06 € + Zusatzbeitrag-Anteil KV/PV-Grenze greift für 187,50 € mehr
7.000 € ca. 51,19 € + Zusatzbeitrag-Anteil volle Anhebung KV/PV
9.000 € ca. 93,59 € + Zusatzbeitrag-Anteil volle Anhebung KV/PV und Rente/ALV

Hinzu kommt jeweils die Hälfte des Zusatzbeitrags Ihrer Krankenkasse auf den zusätzlichen Betrag. Kinderlose zahlen in der Pflegeversicherung einen Zuschlag und damit etwas mehr. Der Arbeitgeber trägt den gleichen Betrag noch einmal. Es gibt auch eine gute Seite: Höhere Rentenbeiträge bringen mehr Entgeltpunkte und damit später eine etwas höhere Rente.

Was bedeutet die neue Versicherungspflichtgrenze für den Wechsel in die PKV?

Angestellte können sich nur privat krankenversichern, wenn ihr regelmäßiges Jahresgehalt über der Versicherungspflichtgrenze liegt. Ab 2027 sind das 84.150 Euro. Die Pflicht in der gesetzlichen Kasse endet nach § 6 SGB V erst mit Ablauf des Jahres, in dem die Grenze überschritten wird – und nur, wenn das Gehalt auch über der Grenze des Folgejahres liegt.

  • Beispiel 1: Sie verdienen 2026 rund 80.000 Euro. Das liegt über der Grenze von 2026 (77.400 Euro), aber unter der von 2027. Ein Wechsel zum 1. Januar 2027 ist damit nicht möglich.
  • Beispiel 2: Sie sind bereits privat versichert, Ihr Gehalt liegt 2027 aber unter 84.150 Euro. Dann werden Sie grundsätzlich wieder versicherungspflichtig in der GKV. Für diesen Fall sieht § 8 SGB V eine Befreiung auf Antrag vor, die Frist ist kurz – lassen Sie sich frühzeitig von Ihrer Krankenkasse beraten.
  • Beispiel 3: Für Beschäftigte, die schon am 31. Dezember 2002 privat versichert waren, gelten Sonderregeln mit eigener Grenze. Fragen Sie hier Ihre Versicherung nach dem für Sie maßgeblichen Wert.

Weitere geplante Änderungen bei Steuern und Abgaben fasst unser Überblick Reformen 2027 in Deutschland zusammen.

Was Sie jetzt tun sollten

  1. Gehalt prüfen: Liegt Ihr Brutto über 5.812,50 Euro im Monat, rechnen Sie ab der Januar-Abrechnung 2027 mit weniger Netto. Planen Sie den Betrag aus der Tabelle grob ein.
  2. Zusatzbeitrag im Blick behalten: Die Krankenkassen legen ihre Zusatzbeiträge für 2027 meist im Dezember fest. Steigt der Beitrag, haben Sie ein Sonderkündigungsrecht.
  3. PKV-Pläne neu rechnen: Wer 2027 wechseln will, braucht ein regelmäßiges Jahresgehalt über 84.150 Euro. Lassen Sie sich vor einer Entscheidung unabhängig beraten, etwa bei der Verbraucherzentrale.
  4. Privatversicherte mit sinkendem Gehalt: Melden Sie sich bei einer Änderung der Versicherungspflicht sofort bei Ihrer Krankenkasse und klären Sie Fristen für eine mögliche Befreiung.
  5. Bundesrat abwarten: Die Werte gelten erst nach Zustimmung der Länderkammer. Wir aktualisieren den Artikel, wenn der Beschluss vorliegt.

Hinweis: Dieser Artikel ersetzt keine individuelle Beratung. Verbindliche Auskünfte geben Ihre Krankenkasse, die Deutsche Rentenversicherung oder ein Steuerberater.

Foto: Haupteingang des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales in Berlin. Jörg Zägel, CC BY-SA 3.0, Wikimedia Commons.