Das Gewürz Abido Sumak, 50 Gramm wird zurückgerufen: Bei Kontrollen wurden erhöhte Werte des Insektizids Chlorpyrifos und der in diesem Produkt unzulässige Farbstoff E 122 festgestellt. Betroffen ist eine einzige Charge, die inzwischen in 13 Bundesländern verkauft wurde.
Die Meldung hat Schleswig-Holstein am 26. Oktober erstellt, zuletzt wurde sie am 28. Oktober um Hessen und Niedersachsen erweitert. Alle Angaben stammen aus der offiziellen Warnung auf lebensmittelwarnung.de.
Welches Produkt ist betroffen?
| Produkt | Charge | MHD | Händler |
|---|---|---|---|
| Abido Sumak, 50 Gramm | 10-3-2618952 OH | 10.03.2029 | Großhändler: Orient Gate GmbH, Fahrenberg 8, 22885 Barsbüttel |
Hersteller ist laut Meldung die Abido Company for Trade and Industry, Importeur die Tema Fine Foods BV. Andere Chargen oder Packungsgrößen werden in der Warnung nicht genannt.
Warum ist das Gewürz riskant?
- Chlorpyrifos steht laut Behörde im Verdacht, genotoxisch und entwicklungstoxisch zu wirken.
- Der Farbstoff E 122 (Azorubin) ist in diesem Produkt nicht zulässig.
- Gemeldet in: Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen.
Sumach war schon vor einer Woche Thema: Damals ging es um ein anderes Produkt mit verbotenen Sudan-Farbstoffen – mehr dazu im Beitrag Rückruf von Sumach-Gewürz wegen Sudan-Farbstoffen. Wer das säuerliche Gewürz häufig kauft, etwa für Salate oder Fleischgerichte, sollte daher beide Warnungen abgleichen.
Was Sie jetzt tun sollten
- Prüfen Sie die Packung: Los-Kennzeichnung 10-3-2618952 OH und Haltbarkeit 10.03.2029.
- Verwenden Sie das Gewürz nicht weiter, auch nicht in kleinen Mengen.
- Bringen Sie es in das Geschäft zurück, in dem Sie es gekauft haben. Der Kaufpreis wird laut Meldung auch ohne Kassenbon erstattet.
- Fragen beantwortet die Orient Gate GmbH unter 040 411 88 30 80 (Montag bis Freitag, 09:30 bis 17:00 Uhr).
- Wenn Sie gesundheitliche Bedenken haben, wenden Sie sich an Ihre Hausarztpraxis oder an die Lebensmittelüberwachung Ihres Bundeslandes.
Foto: Gemahlener Sumach (Symbolbild). Miansari66, Public Domain, Wikimedia Commons.