Rückruf bei Rewe: Käse Bonaparte Classic aus der Frischetheke wegen Listerien zurückgerufen

3 Min lesen
Käsetheke in einem Supermarkt. Foto: Bdx, CC0, Wikimedia Commons

Wer zwischen dem 8. und 28. Oktober 2026 an der Käsetheke eines REWE-Marktes im Süden oder Südwesten Deutschlands den Weichkäse Bonaparte Classic gekauft hat, sollte ihn nicht essen. Der Schweizer Hersteller Strähl Käse AG ruft das Produkt vorsorglich zurück, weil der Verdacht auf Listeria monocytogenes besteht.

Das geht aus der Rückrufmeldung im REWE-Pressecenter vom 27. Oktober hervor. Betroffen sind Märkte in Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Rheinland-Pfalz und dem Saarland. Der Käse wurde lose in der Frische-Theke angeboten, deshalb nennt die Meldung weder Chargennummer noch Mindesthaltbarkeitsdatum.

Welcher Käse ist betroffen?

Produkt Charge MHD Händler
Bonaparte Classic, angeboten in der Frische-Theke nicht angegeben nicht angegeben REWE-Märkte in Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Rheinland-Pfalz und Saarland; erhältlich vom 08.10. bis einschließlich 28.10.2026

Hersteller: Strähl Käse AG. Andere Händler oder Bundesländer nennt die Meldung nicht.

Warum Listerien gefährlich sein können

Laut der Rückrufmeldung, die sich auf das Robert-Koch-Institut beruft, zeigt sich eine Listerien-Erkrankung meist innerhalb von 14 Tagen mit Durchfall und Fieber. Schwangere, Senioren und Menschen mit geschwächtem Immunsystem können schwer erkranken, bis hin zu Blutvergiftung und Hirnhautentzündung. Bei Schwangeren kann das ungeborene Kind auch dann geschädigt werden, wenn die Mutter keine Symptome hat.

Gerade weil Käse von der Theke oft in Papier eingeschlagen im Kühlschrank liegt und kein Etikett trägt, lohnt ein Blick: Ein Stück aus dem genannten Zeitraum fällt unter den Rückruf. Wie ein ähnlicher Fall abläuft, zeigt der Listerien-Rückruf bei Mini Brie von Eberle aus derselben Woche.

Was Sie jetzt tun sollten

  1. Prüfen Sie Ihren Kühlschrank auf Bonaparte Classic von der REWE-Käsetheke, gekauft vom 8. bis 28. Oktober 2026.
  2. Essen Sie den Käse nicht. Bringen Sie ihn in den Markt zurück: Sie erhalten den Kaufpreis auch ohne Kassenbon erstattet.
  3. Wenn Sie den Käse gegessen haben und schwere oder anhaltende Beschwerden bekommen, gehen Sie zum Arzt und weisen Sie auf eine mögliche Listerien-Infektion hin. Schwangere sollten im Zweifel ihre Frauenärztin oder ihren Frauenarzt ansprechen.
  4. Fragen beantwortet die Strähl Käse AG werktags von 8 bis 17 Uhr unter +41 71 678 11 10 oder per E-Mail an info@straehl.ch.

Weitere aktuelle Warnungen sammelt das Portal lebensmittelwarnung.de der Bundesländer und des BVL.

Foto: Käsetheke in einem Supermarkt (Symbolbild). Bdx, CC0, Wikimedia Commons.