Am Landesgericht Innsbruck beginnt heute der Prozess Großglockner Bergsteigerin – ein Fall, der weit über Österreich hinaus Aufmerksamkeit erregt. Eine 33-jährige Frau kam im Januar des vergangenen Jahres knapp unterhalb des Gipfels des 3.798 Meter hohen Großglockners ums Leben. Ihr 36-jähriger Partner steht nun wegen grob fahrlässiger Tötung vor Gericht. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm mehrere schwerwiegende Fehlentscheidungen vor, die monrose.de berichtet mit tagesschau.de.
Der Fall berührt zentrale Fragen der Verantwortung im Bergsport und könnte laut Experten Signalwirkung für künftige alpine Touren haben.
Dramatische Tour über den Stüdlgrat
Das Paar startete frühmorgens mit dem Ziel, den Gipfel über den anspruchsvollen Stüdlgrat zu erreichen. Der Aufstieg ist technisch fordernd und erfordert Erfahrung sowie passende Ausrüstung. Laut Ermittlungsakten geriet das Duo jedoch deutlich hinter den empfohlenen Zeitplan.
Fitnessuhren und Aufnahmen einer Webcam an der Erzherzog-Johann-Hütte dokumentierten den langsamen Fortschritt. Trotz widriger Wetterbedingungen stiegen beide weiter auf.

„Umdrehen muss man können“, sagte Bergsteiger-Legende Peter Habeler. „Wenn es nicht geht, geht es nicht.“
Die Staatsanwaltschaft spricht von insgesamt neun Fehlern, die zu der tödlichen Situation beigetragen haben sollen.
Vorwürfe: Unerfahrenheit und ungeeignete Ausrüstung
Nach Ansicht der Anklage sei die Verstorbene für eine solche Hochgebirgstour nicht ausreichend erfahren gewesen. Zudem habe sie ungeeignete Schuhe getragen.
Ein erfahrener Alpinist erklärte dazu:
„Mit Snowboard-Schuhen einen Grat wie den Stüdlgrat zu gehen, ist extrem riskant.“
Besonders schwer wiegt laut Anklage, dass der Angeklagte seine Partnerin gegen zwei Uhr nachts rund 50 Meter unterhalb des Gipfelkreuzes zurückgelassen haben soll – ohne ausreichenden Schutz vor Wind und Kälte. Erst später wurde ein Notruf abgesetzt.
Erschöpfung. Kälte. Zeitdruck. In solchen Momenten geraten Entscheidungen aus dem Gleichgewicht.
Hilfe offenbar mehrfach angeboten
Während der Nacht kreiste ein Hubschrauber der Alpinpolizei über dem Berg. Mehrfach sollen Kontaktversuche erfolgt sein – darunter eine direkte Nachricht mit der Frage, ob Hilfe benötigt werde. Eine Antwort blieb laut Ermittlungen aus.
Der Angeklagte bestreitet jegliches Fehlverhalten. Es gilt die Unschuldsvermutung. Seine Verteidigung äußerte sich bislang nicht öffentlich.
Ein Bergexperte kommentierte:
„In großer Höhe und bei extremer Kälte sinkt die Entscheidungsfähigkeit. Dennoch bleibt die Frage nach der Verantwortung bestehen.“
Großglockner: Gefahr und Verantwortung im Überblick
Mehr als 7.000 Menschen versuchen jährlich den Gipfel des Großglockners zu erreichen. Trotz guter Infrastruktur bleibt die Tour anspruchsvoll und potenziell gefährlich.
| Aspekt | Details |
|---|---|
| Höhe Großglockner | 3.798 Meter |
| Route | Stüdlgrat |
| Jährliche Gipfelversuche | über 7.000 |
| Angeklagter | 36 Jahre, aus Salzburg |
| Vorwurf | grob fahrlässige Tötung |
Zu den wichtigsten Sicherheitsfaktoren im Hochgebirge zählen:
- realistische Selbsteinschätzung
- passende Ausrüstung
- rechtzeitiges Umkehren
- klare Kommunikation bei Notlagen
- Einhaltung empfohlener Zeitpläne
Signalwirkung für den Bergsport
Der Prozess wirft eine Grundsatzfrage auf: Wo endet die Eigenverantwortung und wo beginnt die strafrechtliche Verantwortung für andere? Besonders bei Seilschaften oder Partnerschaften am Berg spielt diese Frage eine zentrale Rolle.

Die Mutter der Verstorbenen sprach in einem Interview von einer tragischen Verkettung unglücklicher Umstände. Sie wolle dem Partner keine Schuld zuweisen.
Peter Habeler sieht das anders:
„Als erfahrener Bergsteiger trägt man Verantwortung für den weniger erfahrenen Partner.“
Der Prozess ist mehr als ein Einzelfall. Er steht symbolisch für die Risiken des Alpinismus. Und für die Frage, wie weit persönliche Verantwortung reicht.
Das Urteil im Großglockner-Prozess könnte Maßstäbe setzen – nicht nur juristisch, sondern auch moralisch. Für viele Bergsportler wird die Entscheidung des Gerichts richtungsweisend sein, wenn es um Sicherheitsstandards, Führungsverantwortung und den Umgang mit Extremsituationen im Hochgebirge geht.