Wer bei Temu, Shein, AliExpress oder anderen Shops außerhalb der EU bestellt, muss ab November mit höheren Kosten rechnen: Die EU führt eine Bearbeitungsgebühr von 2 Euro pro Warenposition ein. Sie kommt zum Pauschalzoll von 3 Euro hinzu, der bereits seit dem 1. Juli 2026 gilt.
Der Rat der EU hat die Zollreform Anfang September gebilligt; die Gebühr soll laut Pressemitteilung des Rates der EU bis zum 1. November 2026 eingeführt werden. Die Höhe von 2 Euro steht im Entwurf der delegierten Verordnung der EU-Kommission C(2026) 6694 (Ratsdokument ST 13480/26).
- Seit 1. Juli 2026: 3 Euro Zoll pro Warenposition bei Sendungen bis 150 Euro.
- Ab November 2026: zusätzlich 2 Euro EU-Bearbeitungsgebühr pro Warenposition.
- Für Sie: Händler zahlen zuerst, dürften die Kosten aber auf die Preise umlegen.
Was genau zählt als „Warenposition“?
Abgerechnet wird nicht pro Paket und nicht pro Stück, sondern nach Zolltarif-Einordnung. Die EU-Kommission nennt dazu ein Beispiel: Fünf T-Shirts in einer Sendung sind eine Position, ein T-Shirt und eine Uhr sind zwei Positionen. Gemischte Warenkörbe werden damit spürbar teurer als Bestellungen gleicher Artikel.
| Bestellung (eine Sendung) | Positionen | Zoll (3 €) | Gebühr (2 €) | Aufschlag gesamt |
|---|---|---|---|---|
| 5 gleiche T-Shirts | 1 | 3 € | 2 € | 5 € |
| 1 T-Shirt + 1 Uhr | 2 | 6 € | 4 € | 10 € |
| Handyhülle, Kabel, Lampe, Socken | 4 | 12 € | 8 € | 20 € |
Die Tabelle zeigt die Höchstbelastung, wenn der Händler beide Beträge vollständig weitergibt. Die Einfuhrumsatzsteuer fällt wie bisher zusätzlich an.
Wer zahlt – und ab wann genau?
Für den 3-Euro-Zoll haftet laut EU-Kommission der Anmelder, also meist Verkäufer oder Plattform; Verbraucher nur in Ausnahmefällen. Auch die Bearbeitungsgebühr soll nach Angaben der IHK Regensburg bei den Plattformen ansetzen. Sie gilt ab dem zehnten Tag nach Veröffentlichung der Verordnung im EU-Amtsblatt. Die Veröffentlichung stand bei Redaktionsschluss noch aus, der 1. November 2026 ist das von der EU genannte Zieldatum. Der Pauschalzoll ist bis 1. Juli 2028 befristet; danach gelten reguläre Zollsätze je nach Ware.
Die EU begründet die Reform mit der Flut an Billigpaketen und Produkten, die oft nicht den EU-Vorgaben entsprechen. Gegen Temu hatte Brüssel bereits zuvor eine Millionenstrafe wegen gefährlicher Produkte verhängt.
Was Sie jetzt tun sollten
- Endpreis prüfen: Achten Sie im Warenkorb auf neue Posten wie „Zoll“, „Gebühren“ oder höhere Versandkosten.
- Bestellungen bündeln: Mehrere gleiche Artikel in einer Sendung kosten weniger Aufschlag als viele verschiedene.
- Vergleichen: Gleiche Produkte bei EU-Händlern sind nach dem Aufschlag oft nicht mehr teurer.
- Bei Nachforderungen: Verlangt der Zusteller unerwartet Geld, wenden Sie sich an den Händler oder die Verbraucherzentrale, bevor Sie zahlen.
- Ratenzahlung meiden: Für Käufe auf Rechnung und in Raten gelten ab 20. November neue Regeln für Ratenkauf und Buy now, pay later.
Angaben ohne Gewähr; maßgeblich ist der im EU-Amtsblatt veröffentlichte Verordnungstext. Bei Fragen zu einer konkreten Sendung hilft der deutsche Zoll.
Foto: Paketzentrum in Neuwied, Luftaufnahme. Wolkenkratzer, CC BY-SA 4.0, Wikimedia Commons.