Zuckersteuer beschlossen: Bis zu 32 Cent pro Liter ab Juli 2027 – diese Getränke werden teurer

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Das Bundeskabinett hat am 14. Oktober 2026 die Zuckergetränkesteuer auf den Weg gebracht: Ab dem 1. Juli 2027 sollen gezuckerte Getränke mit mindestens 5 Gramm Zucker pro 100 Milliliter 26 oder 32 Cent pro Liter Steuer kosten. Beschlossen ist sie damit noch nicht – zuerst muss der Bundestag zustimmen.

Das geht aus der Pressemitteilung des Bundesfinanzministeriums vom 14. Oktober 2026 hervor. Das Kabinett hat formal eine sogenannte Formulierungshilfe für die Regierungsfraktionen beschlossen. Gegenüber früheren Plänen fällt eine dritte, noch höhere Steuerstufe weg. Wie die Debatte vor zwei Wochen aussah, lesen Sie in unserem Beitrag Wird eine Zuckersteuer in Deutschland eingeführt?

Wie hoch ist die Zuckersteuer pro Liter?

Der Entwurf sieht zwei Stufen vor. Maßgeblich ist der Gesamtzuckergehalt des Getränks:

Zuckergehalt je 100 ml Steuer je Liter 0,33-l-Dose* 0,5-l-Flasche* 1,5-l-Flasche*
unter 5 g keine Steuer – – –
5 g bis unter 8 g 0,26 Euro ca. 8,6 Cent 13 Cent 39 Cent
ab 8 g 0,32 Euro ca. 10,6 Cent 16 Cent 48 Cent

* Eigene Rechnung von Monrose Aktuell auf Basis der Steuersätze. Ob und in welcher Höhe Hersteller und Handel die Steuer an Kunden weitergeben, ist offen; die Mehrwertsteuer ist nicht eingerechnet.

Steuerschuldner sind laut Ministerium Hersteller bzw. Großhandel – nicht der Supermarkt und nicht Sie an der Kasse. Erfahrungsgemäß landen solche Verbrauchsteuern aber ganz oder teilweise im Ladenpreis.

Welche Getränke werden teurer – und welche nicht?

Das Finanzministerium nennt ausdrücklich diese Produkte als steuerpflichtig:

  • Limonaden wie Cola, Orangenlimonade und gesüßte Fruchtschorlen
  • Eistees und Energydrinks
  • Fruchtnektar und Saftkonzentrate mit Zuckerzusatz
  • zuckerhaltiger Sirup und Konzentrate, etwa Sirup für Trinkwassersprudler oder Postmix-Konzentrate in der Gastronomie

Ausgenommen bleiben laut Entwurf:

  • alkoholische Getränke, weil für sie bereits andere Verbrauchsteuern gelten
  • alkoholfreies Bier, alkoholfreier Wein und Sekt, alkoholfreie Liköre und Cocktails sowie Mischgetränke daraus
  • Milch, Hafer- und Reisdrinks und entsprechende Mischgetränke
  • reine Frucht- und Gemüsesäfte, reine Saftkonzentrate und ungesüßte Schorlen
  • Getränke, die mit Süßungsmitteln statt Zucker gesüßt sind

Für kleine, unabhängige Hersteller mit bis zu 70.000 Litern Jahresproduktion sind Ausnahmen geplant. Zusätzlich soll es eine Befreiung für Betriebe bis 1 Million Liter geben – sie braucht aber noch die Zustimmung der EU-Kommission.

Wofür ist das Geld gedacht?

Der Bund rechnet mit Mehreinnahmen von 690 Millionen Euro im Jahr 2027 und 925 Millionen Euro im Jahr 2028, danach mit 875 bis 890 Millionen Euro jährlich bis 2031. Das Geld soll helfen, die Beiträge der gesetzlichen Krankenversicherung stabil zu halten. Die Versorgungskosten durch den hohen Konsum gezuckerter Getränke beziffert das Ministerium auf etwa 2,1 Milliarden Euro pro Jahr. Was sich 2027 sonst bei den Sozialabgaben ändert, zeigt unser Überblick zur Beitragsbemessungsgrenze 2027.

Ist der Starttermin sicher?

Nein. Der 1. Juli 2027 gilt nur, wenn der Bundestag das Gesetz so beschließt. Laut Deutscher Handwerks Zeitung drängt die CSU auf einen späteren Start zum 1. Januar 2028, Handwerk und Brauer-Bund kritisieren die Steuer. Nach einem Bericht der Volksstimme hatten sich zuvor neun Agrar- und Verbraucherschutzminister der Union aus den Ländern in einem Brief an Kanzler Merz gegen die Steuer gestellt. Änderungen im parlamentarischen Verfahren sind daher möglich.

Was Sie jetzt tun sollten

  1. Etikett lesen: In der Nährwerttabelle steht „Zucker“ je 100 ml. Ab 5 g fällt künftig Steuer an, ab 8 g die höhere Stufe.
  2. Keine Vorräte anlegen: Bis Mitte 2027 ändert sich am Preis durch die Steuer nichts – Hamsterkäufe lohnen sich nicht.
  3. Alternativen prüfen: Wasser, ungesüßte Schorlen oder selbst verdünnte reine Säfte sind von der Steuer nicht betroffen.
  4. Gastronomie und Vereine: Wer Sirup oder Postmix-Konzentrate einkauft, sollte die Preiskalkulation für 2027 im Blick behalten und sich bei Lieferanten informieren.

Hinweis: Der Gesetzentwurf kann sich noch ändern. Verbindlich ist erst die im Bundesgesetzblatt veröffentlichte Fassung; aktuelle Informationen gibt das Bundesfinanzministerium.

Foto: Getränkeregal mit Limonadenflaschen im Supermarkt. SMC at English Wikipedia, gemeinfrei (Public Domain), Wikimedia Commons.