Führerschein-Umtausch 2026: Fristen, Kosten und Regeln

Alte Führerscheine müssen schrittweise in den neuen EU-Führerschein umgetauscht werden. Hier erfahren Autofahrer, welche Fristen 2026 wichtig sind, was der Umtausch kostet und was bei verpassten Terminen passiert.

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Führerschein-Umtausch 2026: Fristen, Kosten und Regeln

Der Führerschein-Umtausch 2026 betrifft viele Autofahrer in Deutschland, auch wenn der wichtigste Stichtag des Jahres bereits abgelaufen ist. Wer einen Kartenführerschein aus den Jahren 1999 bis 2001 besitzt, musste diesen bis zum 19. Januar 2026 umtauschen. Die nächste große Gruppe sind Inhaber von Kartenführerscheinen aus den Jahren 2002 bis 2004; für sie endet die Frist am 19. Januar 2027. Bis zum 19. Januar 2033 sollen alle vor 2013 ausgestellten Pkw- und Motorradführerscheine in den neuen EU-Führerschein umgetauscht sein. Das Ziel ist ein einheitliches und fälschungssichereres Führerscheindokument in der EU, die  monrose.de berichtet.

Wichtig ist: Es geht beim Pflichtumtausch grundsätzlich um das Dokument, nicht um die Fahrerlaubnis selbst. Wer die Frist verpasst, fährt bei Pkw- und Motorradklassen nicht automatisch “ohne Fahrerlaubnis”, riskiert aber ein Verwarnungsgeld und kann im Ausland oder bei Mietwagen Probleme bekommen. Der neue Führerschein ist 15 Jahre gültig, danach muss das Dokument erneuert werden. Eine neue Fahrprüfung oder ein Gesundheitscheck ist beim regulären Umtausch nicht vorgesehen.

Wer seinen alten Führerschein seit Jahren nur noch in der Geldbörse mitführt, sollte jetzt einmal bewusst nachsehen: Entscheidend ist bei alten Kartenführerscheinen das Ausstellungsjahr im Feld 4a, nicht das Jahr der bestandenen Fahrprüfung.

Führerschein-Umtausch 2026: Fristen, Kosten und Regeln
Führerschein-Umtausch 2026: Fristen, Kosten und Regeln

Warum der Führerschein-Umtausch überhaupt nötig ist

Der EU-Führerschein soll langfristig einheitlicher, aktueller und fälschungssicherer werden. Deshalb müssen alte Papierführerscheine und alte Kartenführerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, schrittweise ersetzt werden. Hintergrund ist die EU-weite Vereinheitlichung der Führerscheindokumente. Deutschland setzt den Umtausch nach einem Stufenplan um, damit Behörden und Bundesdruckerei nicht von Millionen Anträgen gleichzeitig überlastet werden. Nach Angaben des Bundesverkehrsministeriums geht es in Deutschland um rund 42 Millionen Führerscheine.

Für Autofahrer bedeutet das: Der alte graue oder rosa Papierführerschein, aber auch viele ältere Kartenführerscheine bleiben nicht unbegrenzt als Dokument gültig. Wer betroffen ist, muss den alten Führerschein gegen einen neuen Kartenführerschein im EU-Format tauschen. Die Fahrerlaubnis als solche bleibt dabei grundsätzlich bestehen. Das ist ein wichtiger Unterschied, denn viele Menschen verwechseln die Gültigkeit des Dokuments mit dem Recht, ein Fahrzeug zu führen. Mehr praktische Verbraucherthemen rund um Alltag und Regeln in Deutschland finden Leser auch im Bereich Deutschland von Monrose.

Einschätzung aus der Verkehrspraxis: “Viele Autofahrer reagieren erst, wenn sie von der Frist in den Nachrichten hören. Besser ist es, den Führerschein frühzeitig zu prüfen, weil Termine bei Behörden knapp werden können.”

Wer 2026 besonders aufpassen muss

Für das Jahr 2026 ist vor allem eine Gruppe wichtig: Autofahrer mit Kartenführerscheinen, die zwischen 1999 und 2001 ausgestellt wurden. Deren Frist endete am 19. Januar 2026. Wer zu dieser Gruppe gehört und den Umtausch noch nicht erledigt hat, sollte nicht weiter abwarten. Der nächste reguläre Stichtag betrifft Kartenführerscheine mit Ausstellungsjahr 2002 bis 2004; sie müssen bis zum 19. Januar 2027 umgetauscht werden.

Bei Kartenführerscheinen ist das Ausstellungsdatum auf der Vorderseite im Feld 4a zu finden. Das ist wichtig, weil nicht das Geburtsjahr und auch nicht das Datum der Führerscheinprüfung zählt. Bei alten Papierführerscheinen war für die Umtauschfristen dagegen das Geburtsjahr des Inhabers entscheidend. Die letzten regulären Fristen für Papierführerscheine sind inzwischen abgelaufen, mit einer Ausnahme: Wer vor 1953 geboren wurde, muss unabhängig vom Führerscheintyp erst bis zum 19. Januar 2033 tauschen.

Wenn Sie auch andere Änderungen im Alltag im Blick behalten möchten, passt ergänzend der Überblick Änderungen 2026: neue Kosten und Entlastungen im Überblick. Dort geht es um mehrere Regeln, die Haushalte, Pendler und Verbraucher im Jahr 2026 betreffen.

Welche Fristen für alte Führerscheine gelten

Die Fristen unterscheiden sich danach, ob es sich um einen alten Papierführerschein oder einen alten Kartenführerschein handelt. Bei Papierführerscheinen, die bis Ende 1998 ausgestellt wurden, war das Geburtsjahr entscheidend. Bei Kartenführerscheinen ab 1999 bis 18. Januar 2013 zählt dagegen das Ausstellungsjahr des Dokuments. Diese Unterscheidung ist für die Praxis entscheidend, weil viele Autofahrer beim Blick auf ihren Führerschein zunächst das falsche Datum beachten.

Die wichtigsten Fristen für Kartenführerscheine sehen so aus:

Ausstellungsjahr des KartenführerscheinsSpätester Umtausch
1999 bis 200119. Januar 2026
2002 bis 200419. Januar 2027
2005 bis 200719. Januar 2028
200819. Januar 2029
200919. Januar 2030
201019. Januar 2031
201119. Januar 2032
2012 bis 18. Januar 201319. Januar 2033

Für Papierführerscheine sind die regulären Fristen für die Geburtsjahrgänge 1953 bis 1998 bereits abgelaufen. Wer vor 1953 geboren wurde, hat unabhängig vom Ausstellungsjahr oder Dokumententyp bis zum 19. Januar 2033 Zeit. Diese Sonderregel soll verhindern, dass sehr ältere Fahrerlaubnisinhaber unnötig früh tauschen müssen, obwohl unklar sein kann, ob sie nach 2033 noch aktiv fahren möchten.

Was der Führerschein-Umtausch kostet

Der Führerschein umtauschen kostet nach Angaben der Bundesregierung rund 25 Euro. Das Bundesverkehrsministerium nennt als Regelfall eine Gebühr von 25,50 Euro sowie zusätzlich 1,00 Euro; für einen Direktversand des neuen Kartenführerscheins durch die Bundesdruckerei können weitere Kosten anfallen. Je nach Kommune, Versandart oder zusätzlichem Aufwand kann der tatsächliche Betrag also etwas abweichen. Hinzu kommen meist die Kosten für ein aktuelles biometrisches Passfoto.

Wer seinen alten Papierführerschein nicht bei der Behörde des aktuellen Wohnsitzes erhalten hat, kann zusätzlich eine Karteikartenabschrift benötigen. Diese wird von der ursprünglich ausstellenden Behörde erstellt und an die aktuelle Fahrerlaubnisbehörde übermittelt. In vielen Fällen lässt sich diese Abschrift telefonisch, schriftlich oder online anfordern. Das sollte man früh genug erledigen, weil sich der Antrag sonst verzögern kann. Für Autofahrer, die ohnehin mit steigenden Mobilitätskosten rechnen, kann auch der Beitrag Teurer Sprit in Deutschland: CDU fordert gezielte Hilfe für Autofahrer interessant sein.

Die Kosten des Umtauschs sind im Vergleich zu vielen Autokosten eher überschaubar. Ärgerlich wird es vor allem dann, wenn man die Frist verpasst, kurzfristig keinen Termin bekommt oder den neuen Führerschein vor einer Auslandsreise dringend benötigt.

Führerschein-Umtausch 2026: Fristen, Kosten und Regeln
Führerschein-Umtausch 2026: Fristen, Kosten und Regeln

Welche Unterlagen Autofahrer brauchen

Für den Führerschein-Umtausch benötigen Sie in der Regel drei Dinge: einen gültigen Personalausweis oder Reisepass, ein aktuelles biometrisches Lichtbild und den bisherigen Führerschein im Original. Diese Unterlagen nennt auch die Bundesregierung in ihrem Überblick zum Pflichtumtausch. Je nach Einzelfall kann zusätzlich eine Karteikartenabschrift notwendig werden, insbesondere wenn ein alter Papierführerschein von einer anderen Behörde ausgestellt wurde.

Wichtig ist, die Anforderungen der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde vor dem Termin zu prüfen. Manche Städte und Landkreise bieten Online-Anträge oder digitale Terminbuchung an, andere verlangen weiterhin eine persönliche Vorsprache. Ob ein digitaler Antrag möglich ist, kann nur die zuständige Behörde verbindlich beantworten. Das Bundesverkehrsministerium weist ausdrücklich darauf hin, dass die konkrete Auskunft zum digitalen Antrag bei der jeweiligen Fahrerlaubnisbehörde liegt.

Praktisch ist diese kurze Checkliste:

  • alter Führerschein im Original;
  • gültiger Personalausweis oder Reisepass;
  • aktuelles biometrisches Passfoto;
  • gegebenenfalls Karteikartenabschrift;
  • Terminbestätigung oder Online-Antragsnummer;
  • Zahlungsmittel für die Gebühr;
  • bei Namensänderung eventuell Nachweis, etwa Heiratsurkunde.

So läuft der Antrag Schritt für Schritt ab

Der erste Schritt ist der Blick auf den eigenen Führerschein. Bei Kartenführerscheinen prüfen Sie das Ausstellungsdatum im Feld 4a. Bei alten Papierführerscheinen kommt es in der Regel auf das Geburtsjahr an, wobei die meisten Fristen bereits abgelaufen sind. Danach sollten Sie die Website Ihrer Stadt oder Ihres Landkreises öffnen und prüfen, ob ein Termin nötig ist oder der Antrag online gestellt werden kann. Gerade vor Stichtagen können Termine schnell ausgebucht sein.

Im zweiten Schritt bereiten Sie die Unterlagen vor. Das biometrische Foto sollte aktuell sein und den behördlichen Anforderungen entsprechen. Der alte Führerschein muss im Original vorliegen, weil er beim Umtausch entwertet oder entsprechend bearbeitet wird. Wenn eine Karteikartenabschrift erforderlich ist, sollte diese nicht erst am Tag des Termins beantragt werden. Wer eine Reise plant, sollte zusätzlich mehrere Wochen Bearbeitungszeit einplanen.

Im dritten Schritt stellen Sie den Antrag bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde oder – falls angeboten – digital. Danach wird der neue Führerschein produziert. Die Bearbeitungszeit kann je nach Region und Auslastung unterschiedlich sein. Wenn die Frist naht oder bereits abgelaufen ist, sollte man nicht darauf vertrauen, dass die Behörde kurzfristig Kapazitäten hat.

Hinweis aus der Verwaltungspraxis: “Der Antrag selbst ist meist unkompliziert. Die eigentliche Schwierigkeit entsteht oft durch fehlende Unterlagen, späte Terminbuchung oder die falsche Annahme, dass man automatisch angeschrieben wird.”

Was passiert, wenn die Frist verpasst wurde

Wer seine Frist verpasst, sollte den Umtausch schnell nachholen. Nach Angaben der Bundesregierung begeht man bei unterlassenem rechtzeitigem Umtausch eine Ordnungswidrigkeit und muss mit einem Verwarnungsgeld von zehn Euro rechnen; die Länder können in Ausnahmefällen von einer Geldbuße absehen. Wichtig ist aber: Die Fahrerlaubnis bleibt bei Pkw- und Motorradklassen grundsätzlich bestehen. Es handelt sich also nicht automatisch um Fahren ohne Fahrerlaubnis.

Trotzdem sollte man das Thema nicht kleinreden. Im Ausland kann ein abgelaufenes Führerscheindokument zu Problemen führen, besonders bei Verkehrskontrollen oder bei der Anmietung eines Mietwagens. Auch Versicherungs- oder Verwaltungsfragen können komplizierter werden, wenn das Dokument nicht mehr gültig ist. Wer regelmäßig ins Ausland fährt, sollte den Umtausch daher nicht auf die lange Bank schieben. Der ADAC weist ebenfalls darauf hin, dass es im Ausland Probleme geben kann, wenn man nach Ablauf der Frist mit dem alten Führerschein unterwegs ist.

Typische Fehler beim Führerschein-Umtausch

Der häufigste Fehler ist der Blick auf das falsche Datum. Viele Autofahrer schauen auf das Jahr der bestandenen Prüfung oder auf alte Eintragungen, statt beim Kartenführerschein das Ausstellungsdatum im Feld 4a zu prüfen. Genau dieses Datum ist aber für Kartenführerscheine ab 1999 entscheidend. Wer hier falsch schaut, kann seine Frist verpassen oder unnötig früh handeln.

Der zweite Fehler ist die Annahme, dass die Behörde jeden persönlich anschreibt. Das kann passieren, muss aber nicht. Ob eine persönliche Erinnerung verschickt wird, liegt bei den zuständigen Fahrerlaubnisbehörden. Autofahrer sollten sich deshalb nicht darauf verlassen, sondern selbst prüfen, wann sie betroffen sind.

Der dritte Fehler ist die fehlende Vorbereitung vor dem Termin. Ohne biometrisches Foto, Ausweis oder alten Führerschein kann der Antrag scheitern. Bei alten Papierführerscheinen kann eine Karteikartenabschrift zusätzlich nötig sein. Wer diese erst beim Termin bemerkt, verliert wertvolle Zeit.

Der vierte Fehler betrifft Reisen. Wer kurz vor dem Urlaub merkt, dass sein alter Führerschein nicht mehr gültig ist, kann bei Mietwagenfirmen oder ausländischen Behörden Schwierigkeiten bekommen. Deshalb sollte der Umtausch nicht erst wenige Tage vor der Abreise geplant werden. Weitere Mobilitätsthemen finden Leser auch im Beitrag zur E-Auto-Prämie 2026 und Finanzierung.

Schnelle Prüfung: Was gilt für mich?

Ihre SituationWas Sie prüfen solltenWas jetzt sinnvoll ist
Kartenführerschein 1999 bis 2001Frist war der 19. Januar 2026Umtausch sofort nachholen
Kartenführerschein 2002 bis 2004Frist endet am 19. Januar 2027Termin frühzeitig planen
Kartenführerschein 2005 bis 2007Frist endet am 19. Januar 2028Datum notieren, später beantragen
Papierführerschein, Jahrgang 1971 oder späterFrist war der 19. Januar 2025Umtausch nachholen
Geburtsjahr vor 1953Sonderfrist bis 19. Januar 2033nicht zu spät einplanen
Führerschein ab 19. Januar 2013Dokument gilt 15 JahreAblaufdatum im Blick behalten

Häufige Fragen zum Führerschein-Umtausch 2026

Muss ich den Führerschein 2026 umtauschen?

Das hängt vom Ausstellungsjahr Ihres Führerscheins ab. Kartenführerscheine aus den Jahren 1999 bis 2001 mussten bis zum 19. Januar 2026 umgetauscht werden. Kartenführerscheine aus den Jahren 2002 bis 2004 sind bis zum 19. Januar 2027 dran. Bei Papierführerscheinen sind die regulären Fristen für viele Jahrgänge bereits abgelaufen.

Wo finde ich das entscheidende Datum auf dem Führerschein?

Bei Kartenführerscheinen steht das Ausstellungsdatum auf der Vorderseite im Feld 4a. Dieses Datum ist für die Umtauschfrist entscheidend, wenn der Führerschein zwischen dem 1. Januar 1999 und dem 18. Januar 2013 ausgestellt wurde. Es geht nicht um das Jahr der bestandenen Fahrprüfung. Genau hier passieren besonders viele Fehler.

Was kostet der Führerschein-Umtausch?

Die Bundesregierung nennt eine Gebühr von rund 25 Euro. Das Bundesverkehrsministerium führt als Grundgebühren 25,50 Euro plus 1,00 Euro auf; bei Direktversand können weitere Kosten entstehen. Zusätzlich müssen Autofahrer meist ein aktuelles biometrisches Passfoto bezahlen. Die genauen Kosten können je nach Behörde etwas variieren.

Muss ich eine neue Fahrprüfung machen?

Nein, beim regulären Pflichtumtausch ist keine neue Fahrprüfung vorgesehen. Es handelt sich grundsätzlich um einen verwaltungstechnischen Austausch des Dokuments. Auch ein Gesundheitscheck ist bei Pkw- und Motorradklassen im Normalfall nicht mit dem Umtausch verbunden. Die Fahrerlaubnis bleibt unverändert bestehen.

Was passiert, wenn ich die Frist verpasst habe?

Dann sollten Sie den Umtausch zügig nachholen. Bei einer Kontrolle kann ein Verwarnungsgeld von zehn Euro drohen. Die Fahrerlaubnis selbst bleibt bei Pkw- und Motorradklassen grundsätzlich bestehen, das alte Dokument ist aber nach Fristablauf nicht mehr gültig. Im Ausland oder bei Mietwagen kann das besonders unangenehm werden.

Kann ich den Führerschein online umtauschen?

Das hängt von Ihrer zuständigen Fahrerlaubnisbehörde ab. Einige Kommunen bieten digitale Anträge oder Online-Terminbuchung an, andere verlangen eine persönliche Vorsprache. Verbindlich ist immer die Information Ihrer Stadt oder Ihres Landkreises. Prüfen Sie die Anforderungen vorab, damit Sie nicht mit unvollständigen Unterlagen erscheinen.

Wie lange ist der neue Führerschein gültig?

Der neue EU-Führerschein ist 15 Jahre gültig. Danach muss das Dokument erneuert werden, ähnlich wie bei Personalausweis oder Reisepass. Die Fahrerlaubnis selbst wird dadurch nicht automatisch neu geprüft. Ziel der Befristung ist vor allem, Foto und Personendaten regelmäßig zu aktualisieren und die Fälschungssicherheit zu erhöhen.

Werden alte Führerscheinklassen übernommen?

Beim regulären Umtausch sollen die bisherigen Fahrerlaubnisklassen grundsätzlich in die neuen Klassen übertragen werden. Man steht durch den Umtausch also nicht einfach schlechter da. Bei alten Klassen, Sonderfällen oder beruflicher Nutzung kann es aber sinnvoll sein, die Eintragungen genau zu prüfen. Das gilt besonders für frühere Klassen wie Klasse 2 oder Klasse 3.

Was Autofahrer jetzt tun sollten

Der Führerschein-Umtausch ist keine komplizierte Prüfung, aber er sollte nicht ignoriert werden. Wer einen Kartenführerschein aus den Jahren 1999 bis 2001 besitzt und noch nicht getauscht hat, sollte den Antrag zügig nachholen. Wer einen Kartenführerschein aus den Jahren 2002 bis 2004 hat, sollte sich den 19. Januar 2027 notieren und frühzeitig einen Termin oder Online-Antrag prüfen. Wichtig sind Ausweis, biometrisches Foto, alter Führerschein und gegebenenfalls eine Karteikartenabschrift. Wer regelmäßig ins Ausland fährt oder Mietwagen nutzt, sollte besonders vorsichtig sein und nicht bis kurz vor dem Stichtag warten.