Neue Regeln für Kosmetik ab August: Was Kunden über Shampoo und Pflegeprodukte wissen müssen

Längere Zutatenlisten bei Kosmetik: Neue Kennzeichnungspflichten informieren Verbraucher genauer über allergieauslösende Duftstoffe.

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Neue Regeln für Kosmetik ab August: Was Kunden über Shampoo und Pflegeprodukte wissen müssen

Seit dem 1. August 2026 gelten in Deutschland neue Vorgaben für die Kennzeichnung von Kosmetikprodukten. Hersteller von Shampoo, Creme, Seife und Parfüm müssen künftig deutlich mehr allergieauslösende Duftstoffe auf der Verpackung angeben, die  monrose.de berichtet.

Die Änderungen betreffen Millionen Produkte im Handel. Für die meisten Kunden werden die längeren Listen zunächst nur eine kleine Veränderung auf der Verpackung sein. Menschen mit Duftstoffallergien erhalten dadurch jedoch bessere Möglichkeiten, problematische Inhaltsstoffe schneller zu erkennen.

Warum sich die Kennzeichnung von Kosmetik verändert

Kosmetikprodukte enthalten häufig Duftstoffe, die für Geruch und Produkterlebnis sorgen. Einige dieser Stoffe können bei empfindlichen Personen allergische Reaktionen auslösen.

Bisher mussten Hersteller lediglich 24 bekannte Duftstoff-Allergene einzeln aufführen. Andere Duftstoffe konnten unter Sammelbegriffen wie „Parfum“ oder „Aroma“ zusammengefasst werden.

Neue Regeln für Kosmetik ab August: Was Kunden über Shampoo und Pflegeprodukte wissen müssen
Neue Regeln für Kosmetik ab August: Was Kunden über Shampoo und Pflegeprodukte wissen müssen

Mit den neuen Vorgaben erweitert sich diese Pflicht deutlich. Insgesamt müssen nun 80 Duftstoffe einzeln angegeben werden, wenn bestimmte Grenzwerte überschritten werden.

Die längeren Zutatenlisten verändern nicht automatisch die Zusammensetzung der Produkte. Sie schaffen vor allem mehr Transparenz darüber, welche Stoffe tatsächlich enthalten sind.

Die Regelung betrifft viele alltägliche Produkte:

  • Shampoo und Haarpflege;
  • Cremes und Körperlotionen;
  • Seifen und Duschprodukte;
  • Parfüms und Duftsprays;
  • verschiedene Pflegeprodukte für Haut und Haare.

Für Verbraucher bedeutet die Änderung vor allem, dass die Rückseite von Verpackungen künftig mehr Informationen enthalten kann.

Diese Duftstoffe müssen jetzt angegeben werden

Die neue Kennzeichnungspflicht konzentriert sich auf Stoffe, die besonders häufig mit Kontaktallergien verbunden werden. Zu den betroffenen Substanzen gehören unter anderem:

StoffVerwendung in Kosmetik
SantalolDuftstoff mit holziger Note
SclareolBestandteil verschiedener Duftmischungen
CarvoneAroma- und Duftstoff
BenzaldehydDuftkomponente mit mandelähnlichem Geruch
TurpentineBestandteil bestimmter Duftmischungen
CoumarinSüßlicher Duftstoff

Die Angabe auf der Verpackung hängt von der Konzentration des jeweiligen Stoffes ab. Bei Produkten, die auf der Haut bleiben, gelten strengere Grenzen als bei Produkten, die wieder abgespült werden.

Dazu zählen beispielsweise Cremes, Parfüms oder Körperöle. Hier müssen allergieauslösende Duftstoffe bereits ab einer Konzentration von mehr als 0,001 Prozent genannt werden.

Bei Produkten wie Shampoo, Duschgel oder Seife liegt die Grenze bei 0,01 Prozent, da diese Produkte normalerweise nach kurzer Zeit wieder abgewaschen werden.

„Mehr Informationen auf der Verpackung helfen besonders empfindlichen Verbrauchern dabei, allergieauslösende Stoffe besser zu vermeiden“, erklären Verbraucherschützer zur neuen Regelung.

Was die neuen Regeln für Allergiker bedeuten

Menschen mit einer Duftstoffallergie müssen besonders aufmerksam auf Inhaltsstoffe achten. Eine allergische Reaktion kann durch wiederholten Kontakt mit bestimmten Substanzen entstehen.

Typische Beschwerden können sein:

  • Rötungen der Haut;
  • Juckreiz;
  • trockene oder gereizte Stellen;
  • Brennen nach dem Auftragen eines Produkts;
  • Kontaktentzündungen.

Die neue Kosmetik Kennzeichnung erleichtert es Betroffenen, bekannte Auslöser zu vermeiden. Statt hinter einer allgemeinen Bezeichnung wie „Parfum“ nach möglichen Problemen zu suchen, können bestimmte Stoffe direkt erkannt werden.

Eine Duftstoffallergie lässt sich nicht einfach durch Medikamente dauerhaft entfernen. Entscheidend ist häufig, den auslösenden Stoff zu identifizieren und anschließend möglichst zu vermeiden.

Wer regelmäßig Hautprobleme nach der Verwendung neuer Pflegeprodukte bemerkt, sollte die Inhaltsstoffe genauer prüfen. Ein Allergietest beim Hautarzt kann helfen, einzelne Auslöser festzustellen. Die richtige Produktwahl kann Beschwerden reduzieren.

Übergangsfrist für ältere Produkte gilt bis 2028

Nicht alle Kosmetikprodukte mit alter Verpackung verschwinden sofort aus den Geschäften. Für bereits hergestellte und gekennzeichnete Waren gilt eine Übergangsregelung.

Produkte, die noch nach den bisherigen Vorschriften beschriftet wurden und sich bereits im Handel befinden, dürfen bis zum 31. August 2028 verkauft werden.

ZeitraumRegelung
Bis 31. Juli 2026bisherige Kennzeichnung
Ab 1. August 2026neue Vorgaben für Duftstoffe
Bis 31. August 2028Abverkauf alter Bestände möglich

Für Kunden bedeutet das, dass in Drogerien wie dm, Rossmann oder anderen Geschäften noch mehrere Jahre unterschiedliche Verpackungen nebeneinander stehen können.

Die neue Regel betrifft vor allem die Herstellung und Kennzeichnung neuer Produkte. Bereits produzierte Ware muss nicht sofort aus den Regalen entfernt werden.

Worauf Verbraucher beim Einkauf achten sollten

Längere Zutatenlisten können zunächst komplizierter wirken. Gleichzeitig bieten sie mehr Möglichkeiten, Produkte gezielt auszuwählen.

Beim Kauf von Kosmetik können folgende Punkte helfen:

  • bekannte Allergene auf der Verpackung prüfen;
  • neue Produkte zunächst vorsichtig testen;
  • bei Hautreaktionen die Nutzung stoppen;
  • Inhaltsstoffe verschiedener Produkte vergleichen;
  • bei wiederkehrenden Beschwerden ärztlichen Rat suchen.

Besonders wichtig ist die Kennzeichnung für Menschen, die bereits wissen, dass sie auf bestimmte Duftstoffe reagieren.

Auch Naturkosmetik ist nicht automatisch frei von allergieauslösenden Stoffen. Pflanzliche Duftstoffe können ebenfalls Reaktionen hervorrufen.

„Natürlich bedeutet nicht automatisch allergiefrei. Entscheidend ist immer der konkrete Inhaltsstoff“, weisen Hautexperten auf einen häufigen Irrtum hin.

Auswirkungen auf Hersteller und Handel

Für Kosmetikunternehmen bedeutet die neue Regelung zusätzlichen Aufwand. Verpackungen müssen angepasst, Zutatenlisten überprüft und Produktionsprozesse teilweise neu organisiert werden.

Neue Regeln für Kosmetik ab August: Was Kunden über Shampoo und Pflegeprodukte wissen müssen
Neue Regeln für Kosmetik ab August: Was Kunden über Shampoo und Pflegeprodukte wissen müssen

Betroffen sind große Marken ebenso wie kleinere Hersteller von Pflegeprodukten. Besonders Unternehmen mit vielen unterschiedlichen Duftvarianten müssen zahlreiche Produktinformationen aktualisieren.

Die wichtigsten Änderungen für Hersteller:

  • längere Inhaltsstofflisten auf Verpackungen;
  • Anpassung von Produktetiketten;
  • Überprüfung bestehender Rezepturen;
  • neue Informationen für Verbraucher.

Für den Handel verändert sich vor allem die Übergangsphase. Während alte Produkte noch verkauft werden dürfen, kommen gleichzeitig neue Verpackungen mit erweiterten Angaben in die Regale.

Häufige Fragen zu den neuen Kosmetik-Regeln

Warum werden die Inhaltsstofflisten bei Kosmetik länger?

Die Kennzeichnung wird erweitert, damit Verbraucher allergieauslösende Duftstoffe leichter erkennen können.

Wie viele Duftstoffe müssen jetzt angegeben werden?

Bisher waren 24 Stoffe kennzeichnungspflichtig. Seit August 2026 müssen insgesamt 80 Duftstoffe berücksichtigt werden.

Sind alle Duftstoffe in Kosmetik gefährlich?

Nein. Die Kennzeichnung bedeutet nicht automatisch eine Gefahr. Sie soll vor allem Menschen mit bekannten Allergien helfen.

Gelten die neuen Regeln auch für Shampoo?

Ja. Die Vorgaben betreffen viele Kosmetikprodukte, darunter Shampoo, Seife, Duschgel, Cremes und Parfüms.

Kann eine Duftstoffallergie geheilt werden?

Eine Duftstoffallergie verschwindet in der Regel nicht dauerhaft. Wichtig ist, den auslösenden Stoff zu kennen und Kontakt möglichst zu vermeiden.

Die neuen Vorgaben für Kosmetikverpackungen verändern vor allem die Informationspflicht der Hersteller. Verbraucher erhalten künftig detailliertere Angaben zu Duftstoffen und können Pflegeprodukte gezielter auswählen. Alte Produkte bleiben noch bis 2028 im Verkauf, während neue Verpackungen schrittweise mit erweiterten Inhaltsstofflisten erscheinen.