Stromanbieter wechseln 2026: Anleitung in 5 Schritten

In fünf Schritten zum neuen Stromtarif: Der Ratgeber erklärt Vergleichsportale, Kündigungsfristen, Bonusbedingungen und die 24-Stunden-Regel.

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Stromanbieter wechseln 2026: Anleitung in 5 Schritten

Den Stromanbieter wechseln können Haushalte 2026 grundsätzlich kostenlos und ohne Unterbrechung ihrer Stromversorgung. Seit dem 6. Juni 2025 muss der technische Wechsel an Werktagen innerhalb von 24 Stunden möglich sein, doch bestehende Vertragslaufzeiten und Kündigungsfristen bleiben weiterhin gültig. Ein überstürzter Abschluss über Check24, Verivox oder ein anderes Vergleichsportal kann deshalb trotz eines niedrigen angezeigten Preises teuer werden. Entscheidend sind nicht nur Arbeitspreis und Bonus, sondern auch Grundpreis, Preisgarantie, Vertragsdauer und Kosten im zweiten Vertragsjahr. Diese Anleitung zeigt, wie Sie einen passenden Tarif finden und typische Fehler vermeiden,die  monrose.de berichtet.

Warum sich ein Stromanbieterwechsel 2026 lohnen kann

Der durchschnittliche Haushaltsstrompreis lag nach der BDEW-Strompreisanalyse vom April 2026 bei rund 37,0 Cent je Kilowattstunde. Die Bundesnetzagentur berechnete für Neukunden im Januar 2026 dagegen einen modellierten Preis von 34,9 Cent je Kilowattstunde. Bei einem Verbrauch von 3.500 Kilowattstunden ergab sich daraus im Durchschnitt ein Einsparpotenzial von ungefähr 95 Euro pro Jahr. Die tatsächliche Ersparnis hängt jedoch stark von Postleitzahl, aktuellem Tarif, Verbrauch und angebotenen Wechselboni ab. Haushalte in einer teuren Grundversorgung können deutlich mehr sparen als Kunden mit einem bereits günstigen Sondervertrag.

Ein Tarifwechsel senkt nicht den Stromverbrauch, sondern den Preis für die bezogene Energie. Beide Maßnahmen lassen sich jedoch sinnvoll miteinander verbinden. Wer zunächst seinen Verbrauch reduziert und anschließend den Tarif optimiert, verringert sowohl die benötigten Kilowattstunden als auch die Kosten pro Einheit. Praktische Möglichkeiten dafür beschreibt der Monrose-Ratgeber mit 25 Tipps zum Stromsparen im Haushalt. Auch der Beitrag zum Geldsparen bei Energie und Verträgen hilft dabei, wiederkehrende Ausgaben systematisch zu prüfen.

Stromanbieter wechseln 2026: Anleitung in 5 Schritten
Stromanbieter wechseln 2026: Anleitung in 5 Schritten

Ein niedriger Preis im ersten Vertragsjahr ist nicht automatisch ein günstiger Tarif. Manche Angebote erscheinen nur deshalb weit oben in der Ergebnisliste, weil ein einmaliger Neukundenbonus vollständig eingerechnet wird. Im zweiten Jahr können Grund- und Arbeitspreis deutlich höher ausfallen. Vergleichen Sie deshalb immer die Kosten mit und ohne Bonus. Ein guter Vertrag muss auch dann nachvollziehbar bleiben, wenn die einmalige Prämie wegfällt.

Welche Regeln gelten beim Stromanbieterwechsel?

Die 24-Stunden-Regel richtig verstehen

Der technische Wechsel muss seit Juni 2025 an einem Werktag innerhalb von 24 Stunden abgewickelt werden können. Das bedeutet jedoch nicht, dass Sie einen Vertrag mit zwölf Monaten Restlaufzeit innerhalb eines Tages beenden dürfen. Zuerst muss der bisherige Stromvertrag wirksam gekündigt oder regulär ausgelaufen sein. Erst anschließend kann die Belieferungsstelle technisch kurzfristig dem neuen Lieferanten zugeordnet werden. Die aktuellen Erläuterungen finden Sie bei der Bundesnetzagentur zum Lieferantenwechsel.

„Der technische Vorgang des Stromlieferantenwechsels muss binnen 24 Stunden vollzogen und an jedem Werktag möglich sein.“

— Bundesnetzagentur

Rückwirkende An- und Abmeldungen sind nicht mehr möglich. Das ist besonders bei einem Umzug wichtig, weil der Vertrag für die neue Wohnung vor der ersten Stromentnahme abgeschlossen werden sollte. Wer bereits eingezogen ist und noch keinen Wunschvertrag abgeschlossen hat, fällt grundsätzlich in die örtliche Grundversorgung. Der Wechsel aus der Grundversorgung ist anschließend weiterhin möglich, gilt aber nur für die Zukunft. Beim Auszug sollten Zählerstand, Zählernummer und Übergabedatum fotografiert und schriftlich festgehalten werden.

Vertragslaufzeit und Kündigungsfrist

Energielieferverträge dürfen Verbraucher grundsätzlich höchstens zwei Jahre binden. Bei Verträgen, die seit dem 1. März 2022 geschlossen wurden, ist nach der Erstlaufzeit nur noch eine Verlängerung auf unbestimmte Zeit zulässig. Danach darf die Kündigungsfrist höchstens einen Monat betragen. In der Grundversorgung gilt eine Kündigungsfrist von zwei Wochen. Der neue Anbieter übernimmt die gewöhnliche Kündigung meistens, wenn Sie ihm dafür eine Vollmacht erteilen.

Anders verhält es sich bei einer Preiserhöhung oder einem Umzug. Ein gesetzliches Sonderkündigungsrecht muss in der Regel selbst und innerhalb der angegebenen Frist ausgeübt werden. Bei einem Umzug kann der bisherige Lieferant den Vertrag unter bestimmten Voraussetzungen am neuen Wohnort zu denselben Bedingungen fortsetzen. Deshalb endet ein Stromvertrag durch den Wohnungswechsel nicht automatisch. Weitere organisatorische Punkte für den Auszug enthält die Anleitung zum Kündigen und Übergeben einer Wohnung.

SituationTypische Frist oder RegelWer kündigt?
GrundversorgungZwei WochenNeuer Anbieter oder Kunde
Vertrag in der MindestlaufzeitFrist laut VertragMeist neuer Anbieter
Vertrag nach Erstlaufzeit, Abschluss ab März 2022Maximal ein MonatNeuer Anbieter oder Kunde
PreiserhöhungSonderfrist laut MitteilungKunde sollte selbst kündigen
UmzugBesonderes Kündigungsrecht möglichKunde sollte selbst handeln
Online- oder Telefonabschluss14 Tage WiderrufsrechtKunde erklärt den Widerruf
Technische UmstellungWerktags innerhalb von 24 StundenAnbieter und Netzbetreiber

Stromanbieter wechseln: Anleitung in 5 Schritten

Ein sicherer Wechsel beginnt nicht im Vergleichsportal, sondern mit der letzten Jahresabrechnung. Dort stehen Verbrauch, Kundennummer, Zählernummer, bisheriger Anbieter und häufig die elfstellige Marktlokations-ID. Letztere identifiziert die Verbrauchsstelle eindeutig und beschleunigt die Zuordnung. Geben Sie diese Daten nicht an unangekündigte Vertreter an der Haustür oder unbekannte Anrufer weiter. Die Verbraucherzentralen registrieren seit Einführung des schnelleren Wechselprozesses vermehrt Beschwerden über untergeschobene Stromverträge.

1. Verbrauch und Vertragsende feststellen

Nehmen Sie Ihre jüngste Jahresrechnung und notieren Sie den tatsächlichen Verbrauch in Kilowattstunden. Prüfen Sie außerdem, bis wann die Mindestlaufzeit dauert und welche Kündigungsfrist vereinbart wurde. Der monatliche Abschlag ist für den Vergleich weniger geeignet, weil er nur eine Vorauszahlung darstellt. Entscheidend sind Grundpreis, Arbeitspreis und Jahresverbrauch. Fehlt eine aktuelle Abrechnung, können Sie den Verbrauch anhand der letzten Zählerstände schätzen.

2. Tarife bei Check24, Verivox und Anbietern vergleichen

Geben Sie bei Vergleichsportalen Ihre Postleitzahl und den realen Jahresverbrauch ein. Es ist sinnvoll, mindestens zwei Portale sowie einige Angebote direkt auf den Seiten der Energieversorger zu prüfen. Check24 und Verivox können unterschiedliche Anbieter, Provisionen, Filter und Sortierungen verwenden. Aktivieren Sie nicht automatisch jede voreingestellte Option. Dokumentieren Sie interessante Angebote mit einem Bildschirmfoto, weil sich Preise und Bedingungen kurzfristig verändern können.

Für einen verbraucherfreundlichen Vergleich empfehlen sich folgende Einstellungen:

  • monatliche Abschlagszahlung statt Vorkasse;
  • keine Pakettarife mit einer fest gekauften Strommenge;
  • höchstens zwölf Monate Erstlaufzeit;
  • Kündigungsfrist von maximal einem Monat;
  • Preisgarantie möglichst für die gesamte Erstlaufzeit;
  • Kostenanzeige mit und ohne Neukundenbonus;
  • keine Sachprämien als Ersatz für einen günstigen Tarif;
  • Tarife mit klar ausgewiesenem Grund- und Arbeitspreis.

3. Gesamtkosten und Vertragsbedingungen kontrollieren

Berechnen Sie den Preis nicht allein anhand des Arbeitspreises. Multiplizieren Sie Ihren Jahresverbrauch mit dem Preis pro Kilowattstunde und addieren Sie anschließend den jährlichen Grundpreis. Ziehen Sie den Bonus erst am Ende ab. Wiederholen Sie die Rechnung ohne Bonus, damit die voraussichtlichen Kosten im Folgejahr sichtbar werden. Prüfen Sie außerdem, welche Bestandteile von der Preisgarantie ausgenommen sind.

Ein Rechenbeispiel zeigt die Wirkung kleiner Preisunterschiede. Tarif A verlangt 30 Cent pro Kilowattstunde und 180 Euro Grundpreis. Bei 3.500 Kilowattstunden entstehen Jahreskosten von 1.230 Euro. Tarif B verlangt nur 28 Cent, aber einen Grundpreis von 300 Euro, wodurch die Kosten auf 1.280 Euro steigen. Der niedrigere Arbeitspreis macht Tarif B in diesem Beispiel nicht günstiger.

4. Neuen Vertrag beauftragen und Kündigung klären

Haben Sie sich entschieden, schließen Sie den neuen Vertrag beim Anbieter oder über das Vergleichsportal ab. Kontrollieren Sie vor dem Absenden noch einmal Lieferadresse, Verbrauch, Zählernummer und gewünschten Lieferbeginn. Bei einer ordentlichen Kündigung übernimmt der neue Anbieter normalerweise die Kommunikation mit dem bisherigen Versorger. Kündigen Sie nicht parallel selbst, da zwei Kündigungen zu widersprüchlichen Angaben führen können. Bei Sonderkündigung wegen einer Preiserhöhung oder eines Umzugs sollten Sie dagegen selbst schriftlich handeln.

Stromanbieter wechseln 2026: Anleitung in 5 Schritten
Stromanbieter wechseln 2026: Anleitung in 5 Schritten

Die Kündigung kann grundsätzlich in Textform erfolgen, beispielsweise per E-Mail. Bietet der Energieversorger online Verträge an, muss er grundsätzlich auch einen Kündigungsbutton bereitstellen. Der Anbieter soll eine Kündigung innerhalb einer Woche bestätigen und das genaue Vertragsende nennen. Die rechtlichen Einzelheiten erklärt die Bundesnetzagentur zur Kündigung von Energieverträgen. Speichern Sie Auftrag, Tarifblatt, Vertragsbedingungen und Eingangsbestätigungen dauerhaft.

5. Lieferbeginn und Zählerstand dokumentieren

Der neue Anbieter muss bestätigen, ob und zu welchem Datum er die Belieferung übernimmt. Lesen Sie am letzten Tag des alten Vertrags beziehungsweise am ersten Tag des neuen Tarifs den Zählerstand ab. Fotografieren Sie Zählernummer, Stand und nach Möglichkeit das Datum. Übermitteln Sie den Wert an alten Anbieter, neuen Anbieter und gegebenenfalls Netz- oder Messstellenbetreiber. Kontrollieren Sie anschließend die Schlussrechnung und den ersten Abschlag des neuen Vertrags.

Beim Wechsel wird weder eine neue Stromleitung verlegt noch der Zähler ausgetauscht. Der Netzbetreiber bleibt derselbe, lediglich der Lieferant und die vertragliche Abrechnung ändern sich. Auch wenn ein Wechselprozess scheitert, wird die Wohnung nicht plötzlich stromlos. Die Versorgung übernimmt gegebenenfalls vorübergehend der Grundversorger. Dieser Übergang kann allerdings teurer sein und sollte deshalb rasch geklärt werden.

Häufige Fehler bei Check24, Verivox und Direktangeboten

Ein Vergleichsportal ist ein nützliches Werkzeug, ersetzt aber nicht die Prüfung des Vertrags. Die erste Position in der Ergebnisliste muss nicht das langfristig günstigste Angebot sein. Häufig werden einmalige Boni vollständig in den angezeigten Jahrespreis eingerechnet. Zudem können Filter oder Werbeplatzierungen beeinflussen, welche Tarife besonders sichtbar erscheinen. Lesen Sie deshalb das Preisblatt und die Vertragszusammenfassung des Versorgers.

Besonders häufig treten folgende Fehler auf:

  • Der Jahresverbrauch wird zu niedrig angesetzt, damit der Tarif günstiger erscheint.
  • Der Wechselbonus wird als dauerhafte Ersparnis betrachtet.
  • Der Grundpreis wird beim Vergleich übersehen.
  • Eine eingeschränkte Preisgarantie wird mit einer vollständigen Garantie verwechselt.
  • Vorkasse oder eine hohe Kaution werden akzeptiert.
  • Der alte Vertrag wird zusätzlich zur Kündigung durch den neuen Anbieter selbst beendet.
  • Die Widerrufsfrist wird mit der Kündigungsfrist verwechselt.
  • Beim Umzug wird der Zählerstand nicht dokumentiert.
  • Die Marktlokations-ID wird an unbekannte Werber weitergegeben.
  • Nach dem ersten Jahr wird der neue Tarif nicht erneut überprüft.

Vorkasse birgt ein besonderes Risiko. Wird der Stromanbieter zahlungsunfähig, kann bereits überwiesenes Geld verloren sein. Pakettarife sind ebenfalls problematisch, wenn der tatsächliche Verbrauch von der gekauften Menge abweicht. Nicht verbrauchte Kilowattstunden werden möglicherweise nicht erstattet, während zusätzlicher Verbrauch teuer abgerechnet werden kann. Monatliche Abschläge nach tatsächlichem Jahresverbrauch sind für die meisten Haushalte transparenter.

FAQ zum Stromanbieterwechsel 2026

Wird beim Anbieterwechsel der Strom abgeschaltet?

Nein. Der Wechsel ist ein vertraglicher und datenbasierter Vorgang. Leitungen, Stromzähler und örtlicher Netzbetreiber bleiben normalerweise unverändert. Sollte die Zuordnung zum neuen Anbieter vorübergehend nicht funktionieren, springt die gesetzlich vorgesehene Versorgung ein. Eine Unterbrechung allein wegen des Lieferantenwechsels ist daher nicht vorgesehen.

Wie lange dauert der Wechsel 2026?

Die technische Umstellung muss an Werktagen innerhalb von 24 Stunden möglich sein. Die gesamte Dauer hängt trotzdem von der Kündigungsfrist des bisherigen Vertrags ab. Läuft dieser noch mehrere Monate, beginnt der neue Tarif grundsätzlich erst danach. Reichen Sie den Auftrag daher nicht erst am letzten Tag der Kündigungsfrist ein.

Muss ich den alten Stromvertrag selbst kündigen?

Bei einer gewöhnlichen Kündigung übernimmt dies meistens der neue Anbieter. Sie erteilen ihm dafür während des Auftrags eine Vollmacht. Bei einer Preiserhöhung, einem Umzug oder einer anderen Sonderkündigung sollten Sie selbst kündigen und den Zugang nachweisen können. Eine doppelte Kündigung ohne Abstimmung kann den Prozess unnötig erschweren.

Kann ich einen online abgeschlossenen Stromvertrag widerrufen?

Bei einem online, telefonisch oder an der Haustür abgeschlossenen Energievertrag besteht für Verbraucher grundsätzlich ein 14-tägiges Widerrufsrecht. Die Frist beginnt üblicherweise mit dem Vertragsabschluss und nicht erst mit dem ersten Liefertag. Wurde der alte Vertrag bereits wirksam gekündigt, lebt er durch den Widerruf des neuen Vertrags nicht automatisch wieder auf. In diesem Fall sollten Sie sich sofort um eine neue Belieferung kümmern.

Ist Ökostrom automatisch teurer?

Nicht zwangsläufig. Preisunterschiede hängen von Anbieter, Region, Laufzeit, Beschaffungsstrategie und Tarifbedingungen ab. Entscheidend ist, ob der Tarif einen glaubwürdigen zusätzlichen Umweltnutzen bietet und wie die Herkunftsnachweise eingesetzt werden. Vergleichen Sie auch bei Ökostromangeboten Grundpreis, Arbeitspreis und Vertragsbedingungen. Ein grünes Erscheinungsbild ersetzt keine transparente Kalkulation.

Wie oft sollte man Stromtarife vergleichen?

Ein Tarifcheck einmal pro Jahr ist für viele Haushalte ausreichend. Besonders sinnvoll ist er zwei bis drei Monate vor dem Ende einer Preisgarantie oder Mindestvertragslaufzeit. Auch nach einer angekündigten Preiserhöhung, einem deutlich veränderten Verbrauch oder einem Umzug sollte neu verglichen werden. Speichern Sie den Termin direkt nach Vertragsabschluss im Kalender.

Mit einem festen Prüftermin dauerhaft sparen

Der Wechsel ist abgeschlossen, sobald der neue Lieferbeginn bestätigt, der Zählerstand übermittelt und die Schlussrechnung kontrolliert wurde. Legen Sie anschließend einen Kalendereintrag etwa zehn Monate nach Vertragsbeginn an. So bleibt genug Zeit, den Tarif vor Ablauf einer zwölfmonatigen Preisgarantie erneut zu prüfen. Vergleichen Sie dann den tatsächlichen Jahrespreis ohne Bonus mit aktuellen Angeboten. Auf diese Weise wird aus einem einmaligen Stromanbieterwechsel eine dauerhaft wirksame Kostenkontrolle.