Die Einkommensteuerreform 2027 soll für viele Beschäftigte und Familien niedrigere Belastungen bringen. Neben einem höheren Grundfreibetrag, mehr Kindergeld und einem höheren Arbeitnehmer-Pauschbetrag enthält der Regierungsentwurf allerdings auch eine Kürzung, die Eigentümer und Mieter mit geplanten Renovierungsarbeiten treffen kann: Der Steuervorteil für Handwerkerleistungen soll kleiner werden, die monrose.de berichtet mit finanz.de.
Statt bislang 20 Prozent der begünstigten Kosten sollen ab 2027 nur noch 15 Prozent direkt von der Einkommensteuer abgezogen werden können. Gleichzeitig ist vorgesehen, den jährlichen Höchstbetrag von 1.200 Euro auf 900 Euro zu reduzieren. Bei größeren Rechnungen kann das einen Unterschied von bis zu 300 Euro pro Jahr ausmachen.
Die geplante Änderung betrifft nicht den gesamten Rechnungsbetrag eines Handwerkers. Entscheidend bleiben die steuerlich begünstigten Arbeits-, Fahrt- und Maschinenkosten. Material wird grundsätzlich nicht über diese Steuerermäßigung berücksichtigt.
Handwerkerbonus soll von 20 auf 15 Prozent sinken
Wer einen Handwerksbetrieb für Arbeiten im eigenen Haushalt beauftragt, kann nach der bisherigen Regelung einen Teil der Kosten direkt von seiner festgesetzten Einkommensteuer abziehen. Das macht die Vergünstigung besonders interessant: Sie reduziert nicht lediglich das zu versteuernde Einkommen, sondern unmittelbar die zu zahlende Steuer.

Bisher beträgt die Ermäßigung 20 Prozent der berücksichtigungsfähigen Aufwendungen. Maximal können 6.000 Euro solcher Kosten in die Berechnung einfließen. Daraus ergibt sich ein höchstmöglicher Steuervorteil von 1.200 Euro.
Mit der geplanten Reform soll sich genau diese Rechnung verändern. Der Satz fällt auf 15 Prozent, während der maximale Steuervorteil auf 900 Euro begrenzt werden soll.
| Begünstigte Handwerkerkosten | Bisher 20 % | Geplant ab 2027 mit 15 % |
|---|---|---|
| 1.000 Euro | 200 Euro | 150 Euro |
| 2.000 Euro | 400 Euro | 300 Euro |
| 4.000 Euro | 800 Euro | 600 Euro |
| 5.000 Euro | 1.000 Euro | 750 Euro |
| 6.000 Euro | 1.200 Euro | 900 Euro |
Je größer der steuerlich relevante Teil einer Rechnung ist, desto deutlicher wird die Differenz. Wer die bisherige Höchstgrenze vollständig ausschöpft, verliert nach dem vorgesehenen Modell 300 Euro Steuerermäßigung.
Praxis-Kommentar: Für eine einzelne kleinere Reparatur bleibt die absolute Differenz überschaubar. Bei mehreren Maßnahmen in einem Jahr, etwa Malerarbeiten, Heizungsreparatur und Arbeiten an Fenstern, kann die niedrigere Obergrenze dagegen vollständig zum Tragen kommen.
Beispiel zeigt 200 Euro Unterschied bei 4.000 Euro Kosten
Besonders leicht lässt sich die geplante Änderung anhand einer Handwerkerrechnung mit 4.000 Euro begünstigten Kosten nachvollziehen.
Nach der derzeitigen Regelung können davon 20 Prozent berücksichtigt werden. Die Einkommensteuer reduziert sich damit um 800 Euro.
Mit dem für 2027 vorgesehenen Satz wären es nur noch 15 Prozent. Der gleiche Haushalt käme bei unveränderten Kosten nur noch auf eine Ermäßigung von 600 Euro. Die Differenz beträgt 200 Euro.
Bei 6.000 Euro berücksichtigungsfähigen Aufwendungen wird die maximale Kürzung erreicht. Aus bislang 1.200 Euro werden nach dem Regierungsentwurf 900 Euro. Höhere Kosten erhöhen den Bonus anschließend nicht weiter.
Für Haushalte, die ohnehin eine größere Renovierung planen, kann deshalb der Zeitpunkt einer Maßnahme steuerlich relevant werden. Eine vorgezogene Rechnung allein genügt jedoch nicht: Für die steuerliche Zuordnung sind die gesetzlichen Voraussetzungen und insbesondere der tatsächliche Zahlungszeitpunkt entscheidend.
Welche Handwerkerarbeiten steuerlich begünstigt sein können
Die Regelung für Handwerkerleistungen steuerlich absetzen betrifft Arbeiten in einem bestehenden Haushalt. Typischerweise kommen Renovierungs-, Modernisierungs- und Erhaltungsmaßnahmen infrage.
Dazu können unter anderem gehören:
- Maler- und Tapezierarbeiten in der Wohnung oder im Haus
- Reparaturen an Heizungsanlagen
- Arbeiten an Fenstern und Türen
- Reparatur und Wartung bestimmter technischer Anlagen
- Renovierungsarbeiten an bestehenden Räumen
- Arbeitskosten bei bestimmten Boden- oder Fliesenarbeiten
- Fahrt- und Maschinenkosten des Handwerksbetriebs
Nicht automatisch steuerlich berücksichtigt wird dagegen alles, was auf einer Handwerkerrechnung steht. Vor allem Materialkosten fallen grundsätzlich nicht unter diese Steuerermäßigung.
Kostet eine Renovierung beispielsweise insgesamt 8.000 Euro, davon entfallen aber 3.500 Euro auf Material, können nicht einfach 8.000 Euro als Grundlage angesetzt werden. Entscheidend ist der separat ausgewiesene begünstigte Teil der Rechnung.
Rechnung und Überweisung bleiben entscheidend
Auch nach der geplanten Reform reicht es nicht, lediglich nachzuweisen, dass tatsächlich ein Handwerker im Haushalt gearbeitet hat. Für die Steuerermäßigung für Handwerker gelten formale Bedingungen.
Benötigt wird grundsätzlich eine nachvollziehbare Rechnung. Darin sollten Arbeits-, Fahrt-, Maschinen- und Materialkosten getrennt oder zumindest eindeutig zuordenbar ausgewiesen sein.
Ebenso entscheidend ist die Zahlung. Wer eine Rechnung bar begleicht, kann den Handwerkerbonus in der Regel nicht beanspruchen. Die Zahlung muss unbar auf das Konto des Leistungserbringers erfolgen, sodass sie dokumentiert werden kann.
Das bedeutet für Haushalte praktisch:
- Vor Auftragserteilung nach einer ordnungsgemäßen Rechnung fragen.
- Arbeits- und Materialkosten möglichst getrennt ausweisen lassen.
- Die Rechnung nicht bar bezahlen.
- Überweisungsbeleg beziehungsweise Kontoauszug aufbewahren.
- Den begünstigten Kostenanteil für die Steuererklärung dokumentieren.
- Bei mehreren Rechnungen im selben Jahr die jährliche Höchstgrenze im Blick behalten.
Steuerpraxis-Kommentar: Ein häufiger Fehler liegt nicht bei der ausgeführten Arbeit, sondern bei der Dokumentation. Wer Arbeitskosten nicht nachvollziehbar belegen kann oder bar bezahlt, riskiert den Steuervorteil unabhängig von der Höhe der Rechnung.
Steuerreform bringt gleichzeitig mehrere Entlastungen
Die Kürzung beim Handwerkerbonus 2027 ist Teil eines größeren Reformpakets. Die Bundesregierung plant nicht nur geringere Vergünstigungen an einzelnen Stellen, sondern zugleich Entlastungen für breite Einkommensgruppen.
Nach dem Regierungsentwurf soll der Grundfreibetrag 2027 auf 12.564 Euro steigen. Für 2028 sind 12.900 Euro vorgesehen. Auch beim Kindergeld ist eine Erhöhung geplant: von derzeit 259 Euro je Kind und Monat auf 267 Euro im Jahr 2027 und anschließend 272 Euro im Jahr 2028.
Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag soll ebenfalls steigen. Vorgesehen ist eine Erhöhung von 1.230 auf 1.430 Euro.
Zu den geplanten Veränderungen zählen damit unter anderem:
- höherer Grundfreibetrag 2027
- höheres Kindergeld 2027
- Anhebung des Arbeitnehmer-Pauschbetrags
- Anpassungen am Einkommensteuertarif
- Änderungen bei hohen Einkommen
- Kürzung der steuerlichen Förderung von Handwerkerleistungen
- Änderungen bei der Pauschalbesteuerung von Minijobs
Die Reform enthält damit bewusst sowohl Entlastungen als auch Maßnahmen zur Gegenfinanzierung. Für den einzelnen Haushalt hängt die tatsächliche Wirkung davon ab, welche Regelungen persönlich relevant sind.

Eine Familie mit Kindern und mittlerem Einkommen kann beispielsweise von höheren Freibeträgen und Kindergeld profitieren und gleichzeitig bei einer umfangreichen Renovierung einen Teil des bisherigen Handwerkerbonus verlieren.
Renovierung 2026 oder 2027: Kann sich ein früherer Termin lohnen?
Für geplante größere Arbeiten stellt sich deshalb eine naheliegende Frage: Kann es steuerlich günstiger sein, einen Auftrag noch 2026 erledigen und bezahlen zu lassen?
Rein rechnerisch kann das der Fall sein, wenn die aktuellen Voraussetzungen erfüllt werden und hohe begünstigte Arbeitskosten entstehen. Bei 6.000 Euro steuerlich berücksichtigungsfähigen Handwerkerkosten beträgt der Unterschied zwischen dem bisherigen und dem geplanten Modell immerhin 300 Euro.
Bei 2.000 Euro beträgt die Differenz dagegen lediglich 100 Euro. Eine ohnehin unnötige oder überteuerte Renovierung nur wegen des höheren Steuerbonus vorzuziehen, ergibt wirtschaftlich keinen Sinn.
Entscheidend ist außerdem, dass die Neuregelung am 15. September 2026 noch nicht endgültig beschlossen ist. Das Bundeskabinett hat den Gesetzentwurf am 2. September 2026 auf den Weg gebracht, das parlamentarische Gesetzgebungsverfahren steht jedoch noch aus. Bis zum endgültigen Gesetz können sich einzelne Details grundsätzlich noch verändern.
Wer für Ende 2026 oder Anfang 2027 ohnehin Arbeiten plant, sollte deshalb Rechnung, Zahlungszeitpunkt und steuerlich begünstigten Kostenanteil im Blick behalten. Drei sauber dokumentierte Zahlen können am Ende wichtiger sein als die Gesamtsumme auf der Rechnung. Vor einer allein steuerlich motivierten Terminverschiebung sollte jedoch der endgültige Gesetzesstand geprüft werden.
Materialkosten bleiben der entscheidende Unterschied
Bei hohen Renovierungsrechnungen entsteht schnell ein falscher Eindruck vom möglichen Steuervorteil. Eine Rechnung über 10.000 Euro führt nicht automatisch zu einer Berechnungsgrundlage von 10.000 Euro.
Ein Beispiel: Ein Betrieb stellt für Arbeiten insgesamt 9.000 Euro in Rechnung. Davon entfallen 4.500 Euro auf Material und 4.500 Euro auf Arbeits-, Fahrt- und Maschinenkosten. Für die steuerliche Begünstigung ist grundsätzlich nur der entsprechende Arbeits- und Leistungsanteil relevant.
Nach dem bisherigen Satz von 20 Prozent wären bei 4.500 Euro begünstigten Kosten bis zu 900 Euro Steuerermäßigung möglich. Bei 15 Prozent wären es noch 675 Euro. Die Differenz läge bei 225 Euro.
Gerade bei größeren Projekten lohnt es sich deshalb, schon vor der Zahlung darauf zu achten, dass die Rechnung die verschiedenen Kostenbestandteile verständlich trennt.
Was Haushalte für 2027 einplanen sollten
Die geplante Reform macht Handwerkerleistungen steuerlich nicht wertlos. Auch mit 15 Prozent bleibt ein direkter Abzug von der Einkommensteuer vorgesehen. Der finanzielle Vorteil fällt lediglich kleiner aus.
Wer 2027 beispielsweise 3.000 Euro an begünstigten Arbeits- und Nebenkosten nachweisen kann, käme nach dem vorgesehenen Modell noch auf 450 Euro Steuerermäßigung. Heute wären es bei derselben Summe 600 Euro.
Für Haushalte mit umfangreichen Arbeiten ist besonders die neue Obergrenze relevant. Statt maximal 1.200 Euro soll die Entlastung nur noch 900 Euro betragen.
Die praktische Vorbereitung bleibt deshalb überschaubar: Angebote nach Arbeits- und Materialkosten vergleichen, Rechnungen vollständig aufbewahren, ausschließlich nachvollziehbar bezahlen und größere Projekte steuerlich nicht isoliert betrachten. Noch handelt es sich um eine geplante Änderung aus dem Regierungsentwurf; sollte sie wie vorgesehen Gesetz werden, wird der Handwerkerbonus ab 2027 spürbar kleiner.