Ab dem 1. Januar 2027 dürfen Minijobber 633 Euro im Monat verdienen, 30 Euro mehr als bisher. Grund ist der gesetzliche Mindestlohn, der zum Jahreswechsel von 13,90 auf 14,60 Euro pro Stunde steigt – die Verdienstgrenze ist seit 2022 direkt an ihn gekoppelt und zieht automatisch mit.
Die neuen Werte hat die Minijob-Zentrale Anfang Oktober veröffentlicht. Die Erhöhung des Mindestlohns in zwei Stufen geht auf den einstimmigen Beschluss der Mindestlohnkommission vom Juni 2025 zurück, über den auch das Portal Ihre Vorsorge der Deutschen Rentenversicherung berichtete.
- Neue Monatsgrenze: 633 Euro statt 603 Euro.
- Neue Jahresgrenze: 7.596 Euro statt 7.236 Euro.
- Stundenzahl: Bei Mindestlohn bleibt es bei rund 43 Stunden im Monat.
Was ändert sich 2027 im Vergleich zu 2026?
| Wert | 2026 | ab 1. Januar 2027 |
|---|---|---|
| Gesetzlicher Mindestlohn | 13,90 Euro/Stunde | 14,60 Euro/Stunde |
| Minijob-Grenze pro Monat | 603 Euro | 633 Euro |
| Minijob-Grenze pro Jahr | 7.236 Euro | 7.596 Euro |
| Höchstverdienst im Ausnahmemonat | 1.206 Euro | 1.266 Euro |
| Übergangsbereich (Midijob) | 603,01 bis 2.000 Euro | 633,01 bis 2.000 Euro |
Die Rechenformel ist gesetzlich festgelegt: Mindestlohn mal 130, geteilt durch 3, gerundet auf volle Euro. Das entspricht einer Arbeitszeit von zehn Wochenstunden zum Mindestlohn. Für 2027 ergibt sich 14,60 × 130 ÷ 3 = 632,67 Euro, aufgerundet also 633 Euro. Die Obergrenze des Übergangsbereichs für Midijobs liegt weiter bei 2.000 Euro; seine Untergrenze verschiebt sich mit der Minijob-Grenze nach oben.
Wie viele Stunden darf ich 2027 im Minijob arbeiten?
Das hängt vom Stundenlohn ab. Wer genau den Mindestlohn bekommt, kann laut Minijob-Zentrale rund 43 Stunden im Monat arbeiten, ohne die Grenze zu reißen. An der Stundenzahl ändert sich damit praktisch nichts – mehr Geld gibt es aber für dieselbe Arbeit.
| Stundenlohn 2027 | Maximal etwa pro Monat | Beispiel: Verdienst bei 43 Stunden |
|---|---|---|
| 14,60 Euro (Mindestlohn) | 43 Stunden | 627,80 Euro – passt |
| 15,00 Euro | 42 Stunden | 645,00 Euro – zu viel |
| 16,00 Euro | 39 Stunden | 688,00 Euro – zu viel |
Zum Vergleich: 43 Stunden zum heutigen Mindestlohn ergeben 597,70 Euro. Ab Januar sind es 627,80 Euro – ein Plus von gut 30 Euro im Monat. Wer mehr als den Mindestlohn verdient, muss die Stunden entsprechend reduzieren, sonst rutscht der Job über die Grenze.
Was passiert, wenn ich in einem Monat mehr verdiene?
Entscheidend ist die Jahresgrenze von 7.596 Euro. Der Verdienst darf von Monat zu Monat schwanken, solange die Summe über zwölf Monate darunter bleibt. Wer etwa im Sommer mehr arbeitet und im Winter weniger, bleibt Minijobber.
Für unvorhersehbare Mehrarbeit gibt es eine Ausnahme: Springt eine Aushilfe zum Beispiel für eine erkrankte Kollegin ein, darf die Grenze in höchstens zwei Kalendermonaten innerhalb von zwölf Monaten überschritten werden. In diesen Monaten sind dann bis zu 1.266 Euro erlaubt. Geplante Mehrarbeit – etwa feste Zusatzschichten im Weihnachtsgeschäft – fällt nicht darunter. Wird die Grenze regelmäßig überschritten, endet der Minijob, und es wird ein sozialversicherungspflichtiger Job daraus, in der Regel im Übergangsbereich.
Was bleibt gleich?
An den Grundregeln ändert die neue Grenze nichts. Minijobs im gewerblichen Bereich sind weiterhin grundsätzlich rentenversicherungspflichtig. Wer darauf verzichten möchte, kann sich mit einem schriftlichen Antrag beim Arbeitgeber befreien lassen – verzichtet damit aber auf Rentenansprüche aus dieser Zeit, etwa für die Wartezeit oder Reha-Leistungen. Ob sich die Befreiung lohnt, sollte jeder für sich prüfen; die Deutsche Rentenversicherung berät dazu kostenlos. Auch die Pauschalabgaben trägt wie bisher der Arbeitgeber.
Muss mein Arbeitsvertrag geändert werden?
Nicht zwingend. Der Mindestlohn gilt automatisch, auch wenn im Vertrag noch 13,90 Euro stehen. Arbeitgeber müssen ab Januar mindestens 14,60 Euro zahlen. Kritisch wird es bei Verträgen mit fester Stundenzahl und einem Lohn über dem Mindestlohn: Hier kann der Monatsverdienst die neue Grenze schon übersteigen, wenn zusätzlich eine Lohnerhöhung kommt. Arbeitgeber sollten deshalb die Monats- und die Jahresgrenze im Blick behalten, wie die Minijob-Zentrale betont.
Die Erhöhung reiht sich in eine Reihe von Änderungen zum Jahreswechsel ein. Welche neuen Beitragsgrenzen für Gutverdiener gelten, lesen Sie in unserem Beitrag zur Beitragsbemessungsgrenze 2027; einen Überblick über die geplanten neuen Steuerregeln ab 2027 finden Sie hier.
Was Sie jetzt tun sollten
- Stundenlohn prüfen: Liegt Ihr Lohn ab Januar unter 14,60 Euro, sprechen Sie Ihren Arbeitgeber an. Die Lohnabrechnung für Januar 2027 zeigt, ob die Erhöhung angekommen ist.
- Stunden nachrechnen: Teilen Sie 633 durch Ihren Stundenlohn. Das Ergebnis ist Ihre maximale Monatsstundenzahl.
- Jahressumme im Blick behalten: Notieren Sie Ihre Monatsverdienste. Über zwölf Monate dürfen es höchstens 7.596 Euro sein.
- Mehrere Minijobs addieren: Mehrere Minijobs nebeneinander werden zusammengerechnet. Liegt die Summe über 633 Euro, sind sie nicht mehr abgabenfrei für Sie.
- Im Zweifel nachfragen: Bei Fragen zu Ihrem konkreten Fall hilft die Minijob-Zentrale, für steuerliche Fragen ein Lohnsteuerhilfeverein oder eine Steuerberatung. Dieser Beitrag ersetzt keine individuelle Beratung.
Foto: Kellnerin auf einer Café-Terrasse. zoetnet, CC BY 2.0, Wikimedia Commons.