Erbschaftsteuer in Deutschland: Wann fällt die Entscheidung? Was Erben jetzt wissen müssen

: Zwei Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht könnten die Erbschaftsteuer in Deutschland verändern. Dabei geht es um Freibeträge, Immobilienbewertungen und Sonderregeln für Unternehmensvermögen.

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Erbschaftsteuer in Deutschland: Wann fällt die Entscheidung? Was Erben jetzt wissen müssen

Die Erbschaftsteuer in Deutschland steht vor einer wichtigen juristischen Prüfung. Das Bundesverfassungsgericht will sich im Oktober mit zwei Verfahren beschäftigen, die zentrale Bestandteile des geltenden Steuerrechts betreffen und weitreichende Folgen für Erben, Immobilienbesitzer und Unternehmensnachfolger haben könnten, die  monrose.de berichtet mit t-online.de.

Am 12. Oktober soll zunächst über eine Klage des Freistaats Bayern verhandelt werden. Einen Tag später, am 13. Oktober, steht die steuerliche Begünstigung von Betriebsvermögen bei Erbschaften im Mittelpunkt. Beide Verfahren betreffen unterschiedliche Teile des Erbschaftsteuerrechts, berühren aber dieselbe Grundfrage: Sind die derzeitigen Regeln noch mit dem Grundgesetz vereinbar?

Erbschaftsteuer in Deutschland: Wann fällt die Entscheidung? Was Erben jetzt wissen müssen
Erbschaftsteuer in Deutschland: Wann fällt die Entscheidung? Was Erben jetzt wissen müssen

Bundesverfassungsgericht prüft zwei zentrale Streitpunkte

Die Karlsruher Richter beschäftigen sich nicht mit einer einzelnen Detailfrage. Vielmehr geht es um Regelungen, die darüber entscheiden können, wie hoch die Steuerbelastung bei Immobilien, Privatvermögen und Unternehmensnachfolgen ausfällt.

Im ersten Verfahren greift Bayern mehrere Vorschriften mit einer abstrakten Normenkontrolle an. Dabei stehen unter anderem die Freibeträge bei der Erbschaftsteuer, die Bewertung von Immobilien und die geltenden Steuersätze zur Diskussion.

Das zweite Verfahren hat einen anderen Ausgangspunkt. Hier geht ein Erbe von Privatvermögen gegen eine steuerliche Ungleichbehandlung vor und stellt damit die Privilegien für Unternehmensvermögen infrage.

VerfahrenStreitpunktMögliche Bedeutung
12. OktoberFreibeträge, Steuersätze, Immobilienbewertungmögliche Änderungen für private Erben und Immobilienbesitzer
13. OktoberBegünstigung von BetriebsvermögenFolgen für Unternehmensnachfolger
Klage BayernsGesetzgebungskompetenz und BelastungswirkungPrüfung zentraler Vorschriften
VerfassungsbeschwerdeGleichbehandlung verschiedener Vermögensartenmögliche Neubewertung von Steuerprivilegien

Die Verfahren könnten damit unterschiedliche Gruppen treffen. Wer eine Wohnung oder ein Haus erbt, verfolgt vor allem die Debatte über Freibeträge und Immobilienwerte. Bei Familienunternehmen steht dagegen die Frage im Vordergrund, ob Betriebsvermögen weiterhin in großem Umfang steuerlich verschont werden darf.

Bayern greift Freibeträge und Steuersätze an

Der Freistaat Bayern hält mehrere Regelungen des Erbschaftsteuerrechts für verfassungsrechtlich problematisch. Ein Teil der Kritik betrifft bereits die Frage, ob der Bund für bestimmte Vorschriften überhaupt die erforderliche Gesetzgebungskompetenz besitzt.

Daneben geht es um die tatsächliche Steuerbelastung. Bayerns Argument lautet, dass sich Immobilienpreise und allgemeines Preisniveau in den vergangenen Jahren deutlich verändert hätten, während persönliche Freibeträge nicht im gleichen Umfang angepasst worden seien. Dadurch könne ein wachsender Teil eines Nachlasses steuerpflichtig werden, obwohl sich an der wirtschaftlichen Situation der Erben nicht zwingend etwas verbessert habe.

Besonders deutlich zeigt sich dieses Problem bei Immobilien. Ein Haus kann allein aufgrund der Preisentwicklung wesentlich höher bewertet werden als noch vor einigen Jahren. Bleiben Freibeträge unverändert, steigt damit auch die Wahrscheinlichkeit einer Steuerbelastung.

Bayern fordert zudem eine stärkere Berücksichtigung regionaler Unterschiede. Immobilienwerte unterscheiden sich innerhalb Deutschlands erheblich. Ein vergleichbares Einfamilienhaus kann in München oder Hamburg einen wesentlich höheren Marktwert erreichen als in einer strukturschwächeren Region.

Die bayerische Position lässt sich so zusammenfassen: Stark gestiegene Immobilienwerte dürfen nicht dazu führen, dass unveränderte Freibeträge immer mehr Familien in die Erbschaftsteuer drängen.

Gerade diese Frage dürfte für Eigentümer von selbst genutzten Immobilien von Interesse sein. Denn bei einer Erbschaft entsteht die Steuer nicht auf Basis des ursprünglichen Kaufpreises, sondern nach den steuerlichen Bewertungsregeln für das übertragene Vermögen.

Warum Immobilienbesitzer besonders betroffen sein könnten

Die Erbschaftsteuer bei Immobilien gehört seit Jahren zu den umstrittensten Bereichen des Steuerrechts. Häuser und Wohnungen haben in vielen deutschen Städten und Ballungsräumen langfristig erheblich an Wert gewonnen. Ein hoher Immobilienwert bedeutet jedoch nicht automatisch, dass der Erbe über entsprechendes frei verfügbares Geld verfügt.

Das kann insbesondere dann relevant werden, wenn eine Immobilie innerhalb der Familie weitergegeben wird und der Erbe sie behalten möchte. Liegt der steuerlich ermittelte Wert oberhalb der persönlichen Freibeträge und greifen keine weiteren Befreiungen, kann eine Steuerzahlung erforderlich werden.

Bei der steuerlichen Planung spielen mehrere Faktoren zusammen:

  • Verwandtschaftsgrad zwischen Erblasser und Erbe
  • Höhe des persönlichen Freibetrags
  • steuerlicher Wert der Immobilie
  • Nutzung des geerbten Hauses oder der Wohnung
  • weiteres Vermögen im Nachlass
  • mögliche Steuerbefreiungen
  • geltender Steuersatz

Eine Entscheidung aus Karlsruhe könnte deshalb nicht nur Steuerrechtler beschäftigen. Änderungen bei Freibeträgen oder Bewertungsregeln würden unmittelbar die Nachlassplanung vieler Familien betreffen.

Betriebsvermögen steht im zweiten Verfahren im Mittelpunkt

Am 13. Oktober richtet sich der Blick auf die Begünstigung von Betriebsvermögen. Ausgangspunkt ist die Verfassungsbeschwerde eines Erben, der Privatvermögen von seiner Tante erhalten hatte. Zum Nachlass gehörten unter anderem Wertpapiere und Grundvermögen.

Auf dieses Vermögen wurde Erbschaftsteuer erhoben. Der Erbe sieht darin eine Benachteiligung gegenüber Personen, die ein Unternehmen oder Beteiligungen an einem Betrieb erben.

Erbschaftsteuer in Deutschland: Wann fällt die Entscheidung? Was Erben jetzt wissen müssen
Erbschaftsteuer in Deutschland: Wann fällt die Entscheidung? Was Erben jetzt wissen müssen

Der Hintergrund: Betriebsvermögen kann unter bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen teilweise oder sogar weitgehend von der Erbschaftsteuer verschont werden. Solche Regelungen sollen verhindern, dass Unternehmen allein wegen einer hohen Steuerforderung verkauft oder finanziell stark belastet werden müssen.

Privatvermögen profitiert von vergleichbaren Verschonungsregeln nicht in gleichem Umfang.

Im Kern steht deshalb eine Gleichheitsfrage: Darf der Gesetzgeber Unternehmensvermögen wesentlich günstiger behandeln als Wertpapiere, Immobilien oder anderes Privatvermögen?

Das Bundesverfassungsgericht muss prüfen, ob diese Differenzierung sachlich ausreichend begründet ist und mit dem Gleichheitssatz des Grundgesetzes vereinbar bleibt.

Warum Unternehmen bei der Erbschaftsteuer Sonderregeln erhalten

Bei einer Unternehmensnachfolge besteht ein praktisches Problem: Der Wert eines Betriebs kann hoch sein, ohne dass dieselbe Summe als Bargeld verfügbar ist. Maschinen, Immobilien, Warenbestände oder Unternehmensanteile lassen sich nicht ohne Weiteres zur Begleichung einer Steuerforderung verwenden.

Der Gesetzgeber hat deshalb Verschonungsregeln geschaffen. Sie sollen insbesondere Arbeitsplätze und die Fortführung von Betrieben schützen. Begünstigungen sind jedoch an Bedingungen geknüpft und gelten nicht automatisch für jedes Unternehmensvermögen.

Kritiker sehen darin dennoch ein Ungleichgewicht. Sie argumentieren, dass sehr große Betriebsvermögen teilweise erheblich niedriger besteuert werden können als vergleichbar hohe private Vermögen.

Befürworter der Regelungen warnen dagegen davor, Unternehmensnachfolger mit hohen sofortigen Steuerzahlungen zu belasten. Gerade bei mittelständischen Familienbetrieben könne eine hohe Liquiditätsbelastung Investitionen erschweren oder die Unternehmensnachfolge gefährden.

Die Karlsruher Entscheidung berührt deshalb zwei unterschiedliche Ziele. Einerseits verlangt das Grundgesetz eine nachvollziehbare Gleichbehandlung. Andererseits versucht der Gesetzgeber, wirtschaftlich aktive Unternehmen bei einem Generationenwechsel nicht durch Steuerzahlungen zu destabilisieren.

SPD bringt neue Reform der Erbschaftsteuer ins Gespräch

Parallel zu den Gerichtsverfahren wird auch politisch über eine Reform der Erbschaftsteuer diskutiert. Die SPD-Fraktion hatte bereits ein Konzept vorgelegt, das die bisherigen Regeln deutlich verändern würde.

Nach dem vorgeschlagenen Modell soll ein persönlicher Lebensfreibetrag von insgesamt einer Million Euro gelten. Davon wären 900.000 Euro für Vermögensübertragungen innerhalb der Familie vorgesehen, weitere 100.000 Euro für Zuwendungen von anderen Personen.

Zusätzlich soll ein selbst genutztes geerbtes Eigenheim unter bestimmten Voraussetzungen steuerfrei bleiben.

Für Vermögen oberhalb der Freibeträge ist eine progressive Besteuerung vorgesehen. Je höher die Erbschaft, desto stärker könnte damit die prozentuale Belastung steigen.

Bei Unternehmensvermögen sieht das Konzept einen Freibetrag von fünf Millionen Euro vor. Für darüber hinausgehende Steuerzahlungen wird eine lange Streckung diskutiert. Die Zahlung könnte nach dem Vorschlag über einen Zeitraum von bis zu 20 Jahren verteilt werden.

Welche Änderungen diskutiert werden

Die politische Debatte lässt sich auf mehrere Kernpunkte reduzieren:

  1. Höhere oder neu strukturierte persönliche Freibeträge sollen kleinere und mittlere Erbschaften entlasten.
  2. Große Vermögensübertragungen könnten stärker progressiv besteuert werden.
  3. Selbst genutztes Wohneigentum soll stärker geschützt werden.
  4. Unternehmensnachfolger sollen zwar Steuern zahlen, diese aber über längere Zeiträume verteilen können.
  5. Sonderregeln für sehr große Betriebsvermögen könnten begrenzt oder neu gestaltet werden.

Die Union und Wirtschaftsverbände stehen weitreichenden Verschärfungen bei Unternehmensvermögen kritisch gegenüber. Sie befürchten, dass zusätzliche Belastungen Investitionen erschweren und Nachfolgeregelungen in Familienunternehmen komplizierter machen könnten.

Die SPD argumentiert dagegen mit einer stärkeren Gleichbehandlung unterschiedlicher Vermögensarten und einer gezielteren Entlastung kleinerer Erbschaften.

Was ein Urteil aus Karlsruhe verändern könnte

Noch führt allein die Terminierung der Verhandlungen zu keiner Änderung der Steuerregeln. Die geltenden Vorschriften bleiben zunächst maßgeblich. Entscheidend wird sein, welche Regelungen das Bundesverfassungsgericht tatsächlich beanstandet und welchen Spielraum es dem Gesetzgeber für mögliche Nachbesserungen lässt.

Gerichte können unterschiedliche Wege wählen. Eine Vorschrift kann für unvereinbar mit dem Grundgesetz erklärt werden, während sie für eine Übergangszeit weiter gilt. In anderen Fällen muss der Gesetzgeber innerhalb einer bestimmten Frist eine Neuregelung schaffen.

Besonders relevant wären Entscheidungen zu folgenden Punkten:

  • Höhe und Struktur der Freibeträge
  • steuerliche Bewertung von Immobilien
  • unterschiedliche Behandlung regionaler Immobilienpreise
  • Verschonungsregeln für Betriebsvermögen
  • Gleichbehandlung von Privat- und Unternehmensvermögen

Ein Urteil gegen zentrale Teile des geltenden Systems könnte damit eine größere Gesetzesreform auslösen.

Wann fällt die Entscheidung zur Erbschaftsteuer?

Die mündlichen Verhandlungen sind für den 12. und 13. Oktober angesetzt. Das bedeutet jedoch nicht automatisch, dass an diesen beiden Tagen bereits das endgültige Urteil verkündet wird. Das Bundesverfassungsgericht kann seine Entscheidung nach der Verhandlung zu einem späteren Zeitpunkt bekannt geben.

Für Erben und Eigentümer bleibt daher zunächst entscheidend, zwischen Verhandlungstermin und tatsächlicher Entscheidung zu unterscheiden.

Wer aktuell eine größere Schenkung, Immobilienübertragung oder Unternehmensnachfolge plant, sollte die Verfahren dennoch beobachten. Gerade langfristige Gestaltungen können davon betroffen sein, wenn der Gesetzgeber nach einem Karlsruher Urteil Freibeträge, Verschonungsregeln oder Steuersätze neu ordnet.

Die Erbschaftsteuer wird im Oktober nicht automatisch neu geschrieben. Die beiden Verfahren könnten jedoch festlegen, an welchen Stellen der Gesetzgeber nachbessern muss. Für Familien mit Immobilien und für Unternehmensnachfolger gehört Karlsruhe deshalb zu den wichtigsten steuerpolitischen Terminen des Jahres.