BAföG 2026: Höhe, Antrag, alle Voraussetzungen

Bis zu 992 Euro sind 2026 möglich. Erfahren Sie, wer BAföG erhält, welche Freibeträge gelten und wie Sie den Antrag richtig stellen.

20 Min lesen
BAföG 2026: Höhe, Antrag, alle Voraussetzungen

BAföG 2026 kann Studierenden sowie bestimmten Schülerinnen und Schülern monatlich mehrere Hundert Euro für Ausbildung, Wohnung und Lebensunterhalt sichern. Der Höchstsatz liegt derzeit bei 992 Euro, doch der tatsächliche Betrag hängt von Wohnsituation, Krankenversicherung, eigenem Vermögen und dem anrechenbaren Einkommen der Familie ab, die  monrose.de berichtet.

Viele potenziell Berechtigte verzichten auf einen Antrag, weil sie das Einkommen ihrer Eltern vorschnell für zu hoch halten oder die Formulare kompliziert wirken. Dabei lohnt sich eine individuelle Prüfung fast immer: Geschwister, Werbungskosten, Sozialabgaben und weitere Freibeträge können die Berechnung deutlich verändern.

Was bedeutet BAföG 2026?

BAföG ist die Abkürzung für Bundesausbildungsförderungsgesetz. Die staatliche Leistung soll ermöglichen, dass eine Ausbildung oder ein Studium nicht allein an den finanziellen Möglichkeiten der Eltern scheitert. Gefördert werden können unter anderem Studierende an Hochschulen sowie Schüler bestimmter weiterführender Schulen, Berufsfachschulen, Fachschulen, Abendgymnasien und Kollegs.

BAföG 2026: Höhe, Antrag, alle Voraussetzungen
BAföG 2026: Höhe, Antrag, alle Voraussetzungen

Die Förderung besteht bei Studierenden grundsätzlich zur Hälfte aus einem Zuschuss und zur Hälfte aus einem zinslosen Staatsdarlehen. Schüler-BAföG wird dagegen in vielen Fällen vollständig als Zuschuss ausgezahlt und muss dann nicht zurückgezahlt werden. Welche Regel gilt, hängt von der Ausbildungsart ab.

BAföG ist keine pauschale Zahlung für alle Studierenden. Das Amt berechnet den Anspruch für jede Person anhand des gesetzlich festgelegten Bedarfs und der individuellen finanziellen Verhältnisse.

Maßgeblich ist außerdem der Bewilligungszeitraum. Dieser umfasst häufig zwölf Monate. Danach muss ein Folgeantrag gestellt werden, damit die Förderung weiterläuft. Ein einmal bewilligter Betrag gilt daher nicht automatisch bis zum Ende des Studiums.

Was hat sich durch die jüngste Reform verbessert?

Die seit dem Wintersemester 2024/2025 geltenden Verbesserungen prägen auch das BAföG-Jahr 2026. Der Grundbedarf, die Unterkunftspauschale und die Zuschläge zur Kranken- und Pflegeversicherung wurden erhöht. Für förderberechtigte Studierende, die nicht bei den Eltern wohnen und ihre Krankenversicherung selbst zahlen, sind dadurch bis zu 992 Euro monatlich möglich.

Neu eingeführt wurden außerdem ein Flexibilitätssemester und eine einmalige Studienstarthilfe. Das Flexibilitätssemester kann Studierenden grundsätzlich ermöglichen, die Förderung einmalig für ein Semester über die reguläre Förderungshöchstdauer hinaus zu erhalten, ohne einen besonderen Verzögerungsgrund nachweisen zu müssen.

Die Studienstarthilfe von 1.000 Euro richtet sich an Studienanfänger unter 25 Jahren aus Haushalten, die vor Studienbeginn bestimmte Sozialleistungen bezogen haben. Sie ist ein einmaliger Zuschuss für typische Anfangsausgaben wie Laptop, Lernmittel, Mietkaution oder Umzug und wird nicht auf das reguläre BAföG angerechnet.

Wie hoch ist BAföG 2026?

Der BAföG-Bedarf besteht aus mehreren Bausteinen. Bei Studierenden an Hochschulen beträgt der Grundbedarf 475 Euro. Wer nicht bei den Eltern wohnt, erhält zusätzlich eine Unterkunftspauschale von 380 Euro. Daraus ergibt sich ein Bedarf von bis zu 855 Euro, solange keine eigenen Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung anfallen.

Wer nicht mehr kostenlos familienversichert ist und eigene Beiträge zahlt, kann Zuschläge zur Kranken- und Pflegeversicherung erhalten. Mit den regulären Zuschlägen von zusammen 137 Euro steigt der Höchstsatz auf 992 Euro pro Monat.

Situation eines StudierendenBedarf ohne eigenes Kind
Bei den Eltern, familienversichertbis zu 534 Euro
Eigene Wohnung, familienversichertbis zu 855 Euro
Eigene Wohnung, eigene Kranken- und Pflegeversicherungbis zu 992 Euro
Kinderbetreuungszuschlagzusätzlich 160 Euro je Kind
Einmalige Studienstarthilfe1.000 Euro bei erfüllten Voraussetzungen

Der Höchstsatz ist kein garantierter Auszahlungsbetrag. Vom errechneten Bedarf zieht das Amt anrechenbares Einkommen und Vermögen ab. Auch das Einkommen eines Ehe- oder Lebenspartners kann berücksichtigt werden.

Wer während des Studiums noch kindergeldberechtigt ist, sollte zusätzlich den Beitrag zum Kindergeld 2026 mit Höhe und Antragsregeln lesen. Kindergeld wird beim BAföG grundsätzlich nicht als Einkommen des Studierenden angerechnet.

Höhere Versicherungszuschläge ab 30 Jahren

Ab dem 30. Lebensjahr endet für Studierende normalerweise der günstige studentische Krankenversicherungstarif. Wer danach freiwillig gesetzlich oder privat versichert ist, kann unter bestimmten Voraussetzungen höhere Zuschläge erhalten. Dadurch kann der individuelle Bedarf über dem üblichen Höchstsatz von 992 Euro liegen.

Die tatsächlichen Versicherungsbeiträge werden allerdings nicht unbegrenzt übernommen. Das BAföG arbeitet mit pauschalen Zuschlägen. Wer vor der Wahl zwischen gesetzlicher und privater Absicherung steht, findet im Vergleich GKV oder PKV 2026 weitere Orientierung.

Wer erfüllt die BAföG-Voraussetzungen?

Ein Anspruch hängt nicht nur von niedrigem Einkommen ab. Zunächst muss die besuchte Ausbildungsstätte förderfähig sein. Bei Studierenden ist außerdem ein Vollzeitstudium an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule erforderlich. Reine Teilzeitstudiengänge werden im Regelfall nicht nach dem klassischen BAföG gefördert.

Weitere zentrale Voraussetzungen betreffen Alter, Staatsangehörigkeit beziehungsweise Aufenthaltsstatus, Eignung und Ausbildungsweg.

Altersgrenze beim Studienbeginn

Grundsätzlich darf das 45. Lebensjahr bei Beginn des Ausbildungsabschnitts noch nicht vollendet sein. Entscheidend ist normalerweise das Alter beim Start des Bachelorstudiums oder einer anderen zu fördernden Ausbildung.

Es gibt jedoch Ausnahmen, etwa bei:

  • Absolventen des zweiten Bildungswegs;
  • Personen, die die Hochschulzugangsberechtigung später erworben haben;
  • Erziehungszeiten;
  • persönlichen oder familiären Hinderungsgründen;
  • bestimmten beruflichen Qualifikationen;
  • gesetzlich anerkannten besonderen Lebenssituationen.

Wer älter als 45 Jahre ist, sollte einen Antrag deshalb nicht automatisch ausschließen. Das zuständige Amt muss prüfen, ob ein gesetzlicher Ausnahmegrund vorliegt.

Staatsangehörigkeit und Aufenthaltsrecht

Deutsche Staatsangehörige können bei erfüllten Voraussetzungen BAföG beziehen. Für EU-Bürger, anerkannte Flüchtlinge, dauerhaft Aufenthaltsberechtigte und Menschen mit bestimmten Aufenthaltstiteln gelten differenzierte Regeln.

Nicht jeder befristete Aufenthaltstitel führt automatisch zu einem Anspruch. Entscheidend können Aufenthaltsdauer, Erwerbstätigkeit, familiäre Beziehungen und der konkrete Status sein. Internationale Studierende sollten ihre Unterlagen frühzeitig vom zuständigen Amt prüfen lassen.

„Ob eine Ausbildung gefördert werden kann, hängt nicht allein von der Staatsangehörigkeit ab. Bei ausländischen Antragstellenden ist der konkrete Aufenthaltsstatus entscheidend.“

Leistungsnachweis nach dem vierten Fachsemester

Zu Beginn des Studiums genügt normalerweise die Einschreibung. Ab dem fünften Fachsemester verlangt das BAföG-Amt regelmäßig einen Leistungsnachweis. Er bestätigt, dass die bis dahin üblichen Studienleistungen erbracht wurden.

BAföG 2026: Höhe, Antrag, alle Voraussetzungen
BAföG 2026: Höhe, Antrag, alle Voraussetzungen

Fehlen Leistungen wegen Krankheit, Behinderung, Schwangerschaft, Kindererziehung, Gremienarbeit oder anderer anerkannter Gründe, kann eine spätere Vorlage möglich sein. Der Grund sollte unverzüglich dokumentiert werden. Wer erst Monate später reagiert, riskiert eine Unterbrechung der Förderung.

Einkommen der Eltern und BAföG 2026

Bei der üblichen Förderung wird das Einkommen der Eltern berücksichtigt. Maßgeblich ist grundsätzlich das Einkommen aus dem vorletzten Kalenderjahr vor Beginn des Bewilligungszeitraums. Für einen Antrag im Jahr 2026 sind daher häufig die Einkommensverhältnisse aus 2024 relevant.

Eine allgemeine Bruttoeinkommensgrenze, ab der BAföG sicher entfällt, gibt es nicht. Das Amt zieht vom Einkommen Steuern, Sozialpauschalen und gesetzliche Freibeträge ab. Außerdem spielen Geschwister und weitere Unterhaltspflichten eine Rolle.

Freibeträge beim Elterneinkommen

Für miteinander verheiratete und nicht dauerhaft getrennt lebende Eltern gilt ein gemeinsamer monatlicher Grundfreibetrag von 2.540 Euro des bereinigten Einkommens. Bei getrennten Eltern wird für jeden Elternteil grundsätzlich ein eigener Freibetrag von 1.690 Euro berücksichtigt.

Für weitere unterhaltsberechtigte Kinder oder Personen können zusätzliche Freibeträge von jeweils 770 Euro hinzukommen. Von dem Einkommen, das nach diesen Abzügen verbleibt, bleibt nochmals ein prozentualer Anteil anrechnungsfrei.

Familiäre SituationMonatlicher Grundfreibetrag
Verheiratete, zusammenlebende Eltern2.540 Euro gemeinsam
Getrennter oder alleinstehender Elternteil1.690 Euro je Elternteil
Ehe- oder Lebenspartner des Antragstellers1.690 Euro
Weiteres unterhaltsberechtigtes Kind770 Euro
Stiefelternteil ohne eigenes ausreichendes Einkommenbis zu 850 Euro

Diese Werte sind keine Bruttoverdienstgrenzen. Ein verheiratetes Elternpaar verliert den Anspruch des Kindes also nicht automatisch, sobald es brutto mehr als 2.540 Euro verdient. Für die Berechnung zählt das BAföG-rechtlich ermittelte Einkommen nach mehreren Abzügen.

Auch Familien mit einem scheinbar soliden Einkommen können einen Teilanspruch haben. Besonders Geschwister in Schule, Ausbildung oder Studium können die Berechnung zugunsten des Antragstellers verändern.

Aktualisierungsantrag bei gesunkenem Einkommen

Hat ein Elternteil im maßgeblichen Berechnungsjahr gut verdient, inzwischen aber Arbeitszeit reduziert, den Arbeitsplatz verloren oder ist in Rente gegangen, kann ein Aktualisierungsantrag gestellt werden. Dann berücksichtigt das Amt voraussichtlich das niedrigere Einkommen im aktuellen Bewilligungszeitraum.

Diese Variante kann die Förderung deutlich erhöhen. Sie birgt allerdings ein Risiko: Fällt das tatsächliche Einkommen später höher aus als prognostiziert, kann das Amt Geld zurückfordern. Angaben sollten deshalb realistisch und Änderungen rechtzeitig gemeldet werden.

Wann gibt es elternunabhängiges BAföG?

Elternunabhängige Förderung kommt unter anderem in Betracht, wenn Antragstellende nach dem 18. Geburtstag mindestens fünf Jahre erwerbstätig waren. Sie kann auch möglich sein, wenn nach einer mindestens dreijährigen Berufsausbildung mindestens drei Jahre gearbeitet wurde und die Erwerbszeiten zusammen mit der Ausbildung sechs Jahre ergeben.

Daneben gelten besondere Regeln für Abendgymnasien, Kollegs und bestimmte Lebensläufe. Elternunabhängig bedeutet nicht, dass eigenes Einkommen und Vermögen unbeachtet bleiben. Nur das Einkommen der Eltern wird dann nicht berücksichtigt.

Eigenes Einkommen und Vermögen

Studierende dürfen neben der Förderung arbeiten. Seit Januar 2026 kann ein Minijob mit bis zu 603 Euro monatlich im Regelfall ohne Kürzung des BAföG ausgeübt werden. Entscheidend ist das Gesamteinkommen im Bewilligungszeitraum, nicht nur ein einzelner Monat.

Bei schwankenden Verdiensten kann in einzelnen Monaten mehr verdient werden, sofern der zulässige Gesamtbetrag nicht überschritten wird. Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld und weitere Einnahmen müssen mitgerechnet werden. Vergütungen aus Pflichtpraktika werden häufig strenger angerechnet als normales Arbeitseinkommen.

Welche Vermögensgrenzen gelten?

Für Antragstellende unter 30 Jahren bleiben 15.000 Euro Vermögen anrechnungsfrei. Ab dem vollendeten 30. Lebensjahr steigt der Freibetrag auf 45.000 Euro. Für Ehe- oder Lebenspartner und jedes eigene Kind gelten zusätzliche Freibeträge von jeweils 2.300 Euro.

Zum Vermögen können gehören:

  • Guthaben auf Giro-, Tagesgeld- und Sparkonten;
  • Bargeld;
  • Wertpapiere und Fonds;
  • Kryptowährungen;
  • Bausparguthaben;
  • der Rückkaufswert bestimmter Versicherungen;
  • Kraftfahrzeuge abzüglich eines angemessenen Freibetrags;
  • verwertbares Immobilienvermögen.

Maßgeblich ist der Stand am Tag der Antragstellung. Vermögen kurz vorher zu verschenken, zu übertragen oder bewusst zu verschweigen, kann als rechtsmissbräuchlich bewertet werden. Das Amt darf Daten abgleichen und bei falschen Angaben Rückforderungen oder weitere rechtliche Schritte einleiten.

Übliche Haushaltsgegenstände und notwendige Arbeitsmittel zählen nicht wie frei verfügbares Geld. Bei einem selbst genutzten angemessenen Kraftfahrzeug, besonderen Härten oder nicht kurzfristig verwertbaren Vermögenswerten ist eine Einzelfallprüfung möglich.

BAföG 2026 beantragen: Schritt für Schritt

Die Förderung wird frühestens ab dem Monat gezahlt, in dem der Antrag beim zuständigen Amt eingeht. Eine rückwirkende Zahlung für Monate vor der Antragstellung gibt es normalerweise nicht. Wer im Oktober mit dem Studium beginnt, sollte den Antrag daher spätestens im Oktober einreichen – besser mehrere Wochen früher.

Der Antrag kann über BAföG Digital oder mit den offiziellen Formularen gestellt werden. Zuständig ist bei Studierenden meist das Amt für Ausbildungsförderung beim Studierendenwerk der jeweiligen Hochschule.

  1. Prüfen Sie Ausbildungsstätte, Alter und grundsätzliche Förderfähigkeit.
  2. Ermitteln Sie das zuständige Amt für Ausbildungsförderung.
  3. Legen Sie ein Konto bei BAföG Digital beziehungsweise eine BundID an.
  4. Füllen Sie den Hauptantrag vollständig aus.
  5. Laden Sie Immatrikulationsbescheinigung und Identitätsnachweis hoch.
  6. Ergänzen Sie Mietnachweis und Versicherungsbescheinigung.
  7. Lassen Sie die Einkommenserklärungen der Eltern einreichen.
  8. Geben Sie eigenes Einkommen und Vermögen vollständig an.
  9. Senden Sie den Antrag spätestens im gewünschten Startmonat ab.
  10. Reichen Sie fehlende Unterlagen innerhalb der gesetzten Frist nach.

Sind noch nicht alle Nachweise verfügbar, sollte zumindest ein formloser Antrag gestellt werden. Eine kurze Erklärung mit Name, Anschrift, Ausbildungsstätte und dem eindeutigen Wunsch, ab einem bestimmten Monat BAföG zu beantragen, kann den Antragsmonat sichern. Die vollständigen Formulare müssen anschließend nachgereicht werden.

Diese Unterlagen werden häufig benötigt

Je nach Lebenssituation fordert das Amt unterschiedliche Belege an. Typischerweise gehören dazu:

  • Personalausweis oder Aufenthaltstitel;
  • Immatrikulations- oder Schulbescheinigung;
  • Mietvertrag oder Wohnungsgebernachweis;
  • Nachweis der Kranken- und Pflegeversicherung;
  • Steuerbescheide oder Einkommensnachweise der Eltern;
  • Kontoauszüge und Vermögensnachweise;
  • Nachweise über Nebenjob oder Praktikumsvergütung;
  • Geburtsurkunden eigener Kinder;
  • Leistungsnachweis ab dem fünften Fachsemester.

Unterlagen sollten gut lesbar und vollständig hochgeladen werden. Unklare Fotos, abgeschnittene Seiten oder fehlende Rückseiten führen häufig zu Rückfragen und verlängern die Bearbeitung.

Förderungsdauer, Fachwechsel und Flexibilitätssemester

BAföG wird grundsätzlich bis zum Ende der Förderungshöchstdauer gezahlt. Diese orientiert sich bei Studiengängen meist an der Regelstudienzeit. Ein Studium über die Regelstudienzeit hinaus wird nicht automatisch weiterfinanziert.

Verzögerungen können jedoch anerkannt werden, wenn sie etwa durch Krankheit, Behinderung, Schwangerschaft, Kindererziehung, Pflege naher Angehöriger oder Mitarbeit in Hochschulgremien entstanden sind. Gründe und Dauer müssen nachgewiesen werden.

Das Flexibilitätssemester bietet zusätzlich die Möglichkeit, einmalig für ein Semester über die Förderungshöchstdauer hinaus unterstützt zu werden. Es ist nicht an einen besonderen Verzögerungsgrund gebunden. Wer andere anerkannte Verlängerungsgründe hat, sollte dennoch prüfen, in welcher Reihenfolge die Ansprüche genutzt werden.

Was gilt bei einem Fachrichtungswechsel?

Ein früher Fachwechsel ist BAföG-rechtlich leichter zu begründen als ein später. Bis zum Beginn des vierten Fachsemesters kann ein wichtiger Grund genügen. Je später der Wechsel erfolgt, desto strengere Anforderungen gelten; nach einem weit fortgeschrittenen Studium ist regelmäßig ein unabweisbarer Grund erforderlich.

Vor einer Exmatrikulation sollte die neue Ausbildungsplanung mit dem BAföG-Amt besprochen werden. Eine unverbindliche Annahme, der Anspruch werde einfach weiterlaufen, kann zu einer Finanzierungslücke führen.

Rückzahlung: Wie viel muss später zurückgezahlt werden?

Studierenden-BAföG besteht normalerweise zur Hälfte aus Zuschuss und zur Hälfte aus einem zinslosen Darlehen. Die Darlehensschuld ist auf maximal 10.010 Euro begrenzt, auch wenn während des Studiums insgesamt ein höherer Darlehensanteil ausgezahlt wurde.

Die Rückzahlung beginnt üblicherweise fünf Jahre nach dem Ende der Förderungshöchstdauer. Das Bundesverwaltungsamt informiert rechtzeitig über Darlehenshöhe, Raten und Termine. Die reguläre Monatsrate beträgt 130 Euro und wird normalerweise quartalsweise eingezogen.

Wer wenig verdient, kann eine Freistellung von der Rückzahlung beantragen. Bei vorzeitiger vollständiger oder teilweiser Zahlung ist abhängig von der Restschuld ein Nachlass möglich. Vor einer Einmalzahlung sollte geprüft werden, ob ausreichend Rücklagen für Miete, Versicherungen und unerwartete Ausgaben bleiben.

Ausgaben im Zusammenhang mit Studium oder Beruf können später auch steuerlich relevant werden. Der Beitrag zur Steuererklärung 2026 für Arbeitnehmer erklärt, welche beruflichen Kosten grundsätzlich geprüft werden sollten.

Häufige Fehler beim BAföG-Antrag

Viele Verzögerungen entstehen nicht wegen komplizierter Sonderfälle, sondern durch fehlende Nachweise und einen zu spät abgeschickten Antrag. Besonders kritisch ist die Annahme, BAföG werde automatisch ab Studienbeginn nachgezahlt.

Vermeiden Sie diese typischen Fehler:

  • Antrag erst Monate nach Studienbeginn einreichen;
  • das Einkommen der Eltern anhand des Bruttolohns selbst beurteilen;
  • Bankkonten, Wertpapiere oder Kryptowährungen nicht angeben;
  • unvollständige Kontoauszüge hochladen;
  • Nebenverdienst oder Praktikumsvergütung verschweigen;
  • Änderungen der Wohn- oder Einkommenssituation nicht melden;
  • Folgeantrag erst nach Ablauf des Bewilligungszeitraums stellen;
  • Leistungsnachweis nach dem vierten Fachsemester vergessen;
  • Fachwechsel ohne vorherige Beratung durchführen;
  • auf den Antrag verzichten, weil die Eltern angeblich „zu viel“ verdienen.

„Der häufigste finanzielle Fehler ist nicht ein falsch berechneter Freibetrag, sondern ein zu spät gestellter Antrag. BAföG beginnt grundsätzlich erst mit dem Antragsmonat.“

Planen Sie den Folgeantrag zwei bis drei Monate vor Ablauf des aktuellen Bescheids ein. Auch wenn die Bearbeitung länger dauert, ist damit dokumentiert, dass die Förderung rechtzeitig weiterbeantragt wurde.

FAQ zu BAföG 2026

Wie hoch ist der BAföG-Höchstsatz 2026?

Studierende mit eigener Wohnung können bis zu 855 Euro erhalten, wenn sie familienversichert sind. Zahlen sie ihre Kranken- und Pflegeversicherung selbst und erfüllen alle Voraussetzungen, steigt der reguläre Höchstsatz auf 992 Euro monatlich.

Wie viel dürfen Studierende neben BAföG verdienen?

Ein Minijob bis zur 2026 geltenden Grenze von 603 Euro im Monat bleibt im Regelfall anrechnungsfrei. Entscheidend ist das Einkommen im gesamten Bewilligungszeitraum. Pflichtpraktika und selbstständige Tätigkeiten können anders behandelt werden.

Wie viel Vermögen darf man haben?

Unter 30-Jährige haben einen Vermögensfreibetrag von 15.000 Euro. Ab dem 30. Geburtstag beträgt er 45.000 Euro. Für einen Ehe- oder Lebenspartner sowie jedes eigene Kind kommen jeweils 2.300 Euro hinzu.

Können die Eltern für BAföG zu viel verdienen?

Ja, anrechenbares Elterneinkommen kann die Förderung reduzieren oder ausschließen. Eine feste allgemeine Bruttogrenze gibt es jedoch nicht. Familienstand, Steuern, Sozialabgaben, Geschwister und weitere Freibeträge beeinflussen die Berechnung.

Wird BAföG rückwirkend gezahlt?

Grundsätzlich frühestens ab dem Monat, in dem der Antrag eingeht. Wer noch nicht alle Unterlagen hat, sollte rechtzeitig einen formlosen Antrag stellen und die Nachweise später ergänzen.

Muss das gesamte BAföG zurückgezahlt werden?

Nein. Bei Studierenden ist normalerweise nur der Darlehensanteil zurückzuzahlen. Die Rückzahlung ist auf 10.010 Euro begrenzt. Schüler-BAföG wird in vielen Fällen vollständig als Zuschuss geleistet.

Ist BAföG auch nach Überschreiten der Regelstudienzeit möglich?

Ja, etwa bei anerkannten Verzögerungsgründen oder über das einmalige Flexibilitätssemester. Zusätzlich kann in der Abschlussphase unter bestimmten Voraussetzungen Hilfe zum Studienabschluss als Darlehen beantragt werden.

Was Antragstellende jetzt konkret tun sollten

Warten Sie mit der Prüfung nicht bis zum ersten Vorlesungstag. Sammeln Sie frühzeitig Miet-, Versicherungs-, Einkommens- und Vermögensnachweise und reichen Sie den Antrag spätestens im Monat des Ausbildungsbeginns ein. Selbst wenn das Einkommen der Eltern auf den ersten Blick hoch erscheint, kann sich zumindest ein Teilanspruch ergeben.

Nutzen Sie den Bewilligungsbescheid anschließend nicht nur als Zahlungsinformation. Kontrollieren Sie Wohnpauschale, Versicherungszuschlag, Einkommen und Freibeträge sorgfältig. Fehler oder veränderte Verhältnisse sollten dem Amt zeitnah mitgeteilt werden.

Dieser Beitrag bietet eine allgemeine Orientierung nach dem Stand vom 6. Juni 2026 und ersetzt keine individuelle Rechts-, Sozial- oder Steuerberatung