Die Erste Hilfe Auffrischung ist 2026 für Arbeitgeber kein freiwilliges Extra, sobald betriebliche Ersthelfende erforderlich sind. Nicht jeder Beschäftigte braucht alle zwei Jahre einen neuen Kurs; der Betrieb muss vielmehr dafür sorgen, dass die notwendige Zahl an Ersthelfern qualifiziert bleibt und in der Regel im Zwei-Jahres-Rhythmus fortgebildet wird, die monrose.de berichtet.
Urlaub, Krankheit, Schichtbetrieb und Homeoffice können dazu führen, dass rechnerisch genug Ersthelfer vorhanden sind, praktisch aber niemand verfügbar ist. Ergänzend erklärt Monrose den Arbeitsweg-Unfall 2026; bei längeren Ausfällen gelten zusätzlich die Regeln zur Arbeitsunfähigkeit 2026.
Was bedeutet Erste Hilfe Auffrischung im Betrieb?
Die Auffrischung erneuert die Qualifikation von Beschäftigten, die als Ersthelfer im Betrieb eingesetzt werden. Der reguläre Kurs umfasst neun Unterrichtseinheiten zu jeweils 45 Minuten und trainiert praktische Maßnahmen für typische Notfälle.
Die rechtliche Grundlage liegt in § 26 der DGUV Vorschrift 1. Dort geht es nicht um eine pauschale Schulungspflicht für die ganze Belegschaft, sondern um die ausreichende Zahl verfügbarer Ersthelfender und deren regelmäßige Fortbildung.
„Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass die Ersthelfer in der Regel in Zeitabständen von zwei Jahren fortgebildet werden.“
Die Zwei-Jahres-Frist ist damit vor allem eine Organisationspflicht des Unternehmens und keine private Erinnerungsaufgabe der Beschäftigten.
Ein Betrieb mit zwei bis 20 anwesenden Versicherten braucht grundsätzlich mindestens einen Ersthelfer. Bei mehr als 20 Anwesenden gelten je nach Betriebsart Prozentwerte.

Arbeitgeber?
Wer braucht 2026 eine Auffrischung und wie oft?
Die Erste-Hilfe-Fortbildung betrifft die Personen, die der Arbeitgeber als betriebliche Ersthelfende einsetzt. Nach Ausbildung oder letzter Fortbildung soll der nächste Termin in der Regel innerhalb von zwei Jahren liegen. Für die Berechnung der Mindestzahl zählt die Anwesenheit im Betrieb, nicht bloß die Gesamtzahl aller Beschäftigten.
| Betriebssituation | Mindestanforderung | Planung 2026 |
|---|---|---|
| 2 bis 20 anwesende Versicherte | 1 Ersthelfer | Vertretung mitdenken |
| Mehr als 20, Verwaltung/Handel | 5 % der Anwesenden | je Schicht prüfen |
| Mehr als 20, sonstige Betriebe | 10 % der Anwesenden | Reserve einplanen |
| Kindertageseinrichtung | 1 je Kindergruppe | Gruppen abdecken |
| Hochschule | 10 % der Beschäftigten | Anwesenheit beachten |
| Allein im Homeoffice | kein Ersthelfer nötig | Notruf muss möglich sein |
Bei 60 gleichzeitig anwesenden Versicherten in einer Verwaltung ergeben fünf Prozent rechnerisch drei Ersthelfende. Eine zusätzliche Reserve verhindert Lücken durch Urlaub oder Krankheit.
Sonderfall medizinische Qualifikation
Personen mit sanitätsdienstlicher oder rettungsdienstlicher Ausbildung sowie bestimmten Gesundheitsberufen können ohne den üblichen Grundkurs eingesetzt werden. Vergleichbare Fortbildungen oder regelmäßige Erste-Hilfe-Praxis können die Aktualität sichern; sonst wird ebenfalls eine Auffrischung nötig.
Ein alter Führerschein-Erste-Hilfe-Kurs macht eine Person dagegen nicht automatisch zum betrieblichen Ersthelfer. Entscheidend ist die nach den DGUV-Regeln anerkannte Qualifikation.
Wer zahlt den Erste-Hilfe-Kurs 2026?
Bei den Kosten des Erste-Hilfe-Kurses werden Kursgebühr und betriebliche Nebenkosten oft vermischt. Die pauschale Lehrgangsgebühr für die erforderliche Zahl an Ersthelfenden übernimmt grundsätzlich der zuständige gesetzliche Unfallversicherungsträger. Die ermächtigte Ausbildungsstelle rechnet im Regelfall direkt mit Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse ab.
Für Lehrgänge ab 1. Januar 2026 beträgt diese Pauschale 46,31 Euro pro teilnehmender Person. Sie gilt für Ausbildung, Fortbildung und die entsprechende Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder.
Andere Aufwendungen bleiben beim Unternehmen, insbesondere Entgeltfortzahlung und Fahrtkosten. Auch zusätzliche Inhouse-Leistungen können Kosten auslösen, wenn sie nicht von der Pauschale gedeckt sind.
„Die Teilnahmegebühren für die Standard-Erste-Hilfe-Aus- oder Fortbildung tragen die Unfallversicherungsträger.“
Kurszeit, Anfahrt und Vertretung gehören trotzdem in die Personalplanung. Ähnliche Abgrenzungen spielen auch beim Mindestlohn 2026 eine Rolle.
So organisiert der Arbeitgeber die Auffrischung richtig
Die sicherste Lösung ist eine zentrale Fristenübersicht mit Qualifikation, Kursdatum, nächster Fortbildung und Vertretung je Standort.
- Bedarf nach Standort und typischer Schicht berechnen.
- Ausbildungs- und Fortbildungsnachweise zentral erfassen.
- Den Folgetermin mehrere Monate vor Ablauf der zwei Jahre vormerken.
- Nur eine für betriebliche Ersthelfende ermächtigte Ausbildungsstelle buchen.
- Vorab das Abrechnungsverfahren der Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse klären.
- Nach Urlaub, Kündigung oder Schichtwechsel prüfen, ob genug Ersthelfer anwesend bleiben.
Eine brauchbare Fristenliste enthält nicht nur das letzte Kursdatum, sondern auch Einsatzort, Schicht, Ersatzperson und den bereits geplanten Folgetermin.
Auch Minijobber können in die betriebliche Anwesenheits- und Einsatzplanung fallen. Die aktuellen Rahmenbedingungen zu Verdienst und Arbeitszeit erklärt der Überblick zum Minijob 2026.
Häufige Fehler bei der Erste-Hilfe-Auffrischung
Typische Fehler entstehen vor allem durch zu knappe Planung:
- nur die gesetzliche Mindestzahl schulen und keine Reserve vorsehen;
- die Zwei-Jahres-Frist erst kurz vor Ablauf prüfen;
- einen Anbieter buchen, ohne dessen Ermächtigung zu kontrollieren;
- einen beliebigen Onlinekurs als betriebliche Fortbildung ansehen;
- Fahrtkosten, Arbeitszeit und mögliche Inhouse-Zuschläge vergessen;
- mit der gesamten Belegschaft statt mit den tatsächlich Anwesenden planen;
- Teilnahmebescheinigungen nicht zentral dokumentieren.
Bei Ausnahmefällen lässt die DGUV einen begrenzten Spielraum zu; eine versäumte Fortbildung muss zum nächstmöglichen Zeitpunkt nachgeholt werden. Das rechtfertigt keine systematische Fristüberschreitung.
FAQ zur Erste Hilfe Auffrischung 2026
Ist die Erste Hilfe Auffrischung für Arbeitgeber Pflicht?
Ja, soweit betriebliche Ersthelfende erforderlich sind. Der Arbeitgeber muss die nötige Zahl qualifizierter Personen sicherstellen und ihre Fortbildung in der Regel alle zwei Jahre organisieren. Eine solche Pflicht für jeden einzelnen Beschäftigten gibt es nicht.
Muss die Auffrischung exakt nach 24 Monaten stattfinden?
Die Vorschrift spricht von „in der Regel“ zwei Jahren. Bei einem begründeten Ausnahmefall kann eine kurzfristige Überschreitung möglich sein, danach ist die Fortbildung zum nächstmöglichen Zeitpunkt nachzuholen.
Wie lange dauert der Kurs?
Der reguläre betriebliche Fortbildungskurs umfasst neun Unterrichtseinheiten à 45 Minuten, also 6 Stunden und 45 Minuten Netto-Unterrichtszeit. Pausen und Organisation kommen hinzu.
Wer bezahlt die Auffrischung 2026?
Die Standard-Lehrgangsgebühr für die erforderlichen Ersthelfenden trägt grundsätzlich der zuständige Unfallversicherungsträger. 2026 beträgt die Pauschale 46,31 Euro pro Person; Entgeltfortzahlung, Fahrtkosten und nicht gedeckte Zusatzleistungen bleiben beim Unternehmen.

Arbeitgeber?
Reicht ein Onlinekurs?
Für die anerkannte betriebliche Qualifikation reicht ein beliebiger Onlinekurs nicht. Die Aus- und Fortbildung muss den DGUV-Anforderungen entsprechen und über eine ermächtigte Stelle erfolgen.
Für Arbeitgeber ist eine halbjährliche Prüfung der Ersthelferliste praktikabler als hektische Einzelbuchungen kurz vor Fristablauf. Wer die Pflichten rund um Ausfallzeiten und betriebliche Organisation breiter einordnen möchte, findet im Monrose-Ratgeber zu Arbeitsunfähigkeit und Arbeitnehmerrechten 2026 den passenden nächsten Überblick.