Wer nach Arbeitsunfähigkeit Recht sucht, will meist keine juristische Theorie, sondern klare Antworten: Wann muss der Arbeitgeber weiterzahlen, wie schnell muss die Krankmeldung raus und darf der Chef eine AU kontrollieren lassen? 2026 bleibt vor allem die Sechs-Wochen-Regel entscheidend, doch bei eAU, wiederholten Erkrankungen und den ersten Wochen eines neuen Jobs liegen einige Fallstricke, die monrose.de berichtet.
Eine ärztliche Krankschreibung ersetzt die Meldung im Betrieb nicht. Wer arbeitsunfähig ist, muss den Arbeitgeber weiterhin unverzüglich über den Ausfall und die voraussichtliche Dauer informieren.
Was bedeutet Arbeitsunfähigkeit Recht 2026?
Arbeitsunfähigkeit liegt vor, wenn du deine vertraglich geschuldete Tätigkeit wegen einer Krankheit nicht ausüben kannst oder die Arbeit deine Erkrankung voraussichtlich verschlimmern würde. Entscheidend ist deshalb nicht allein die Diagnose. Ein gebrochener Finger kann für eine Büroangestellte anders zu bewerten sein als für einen Handwerker, der täglich Maschinen bedient.
Das Arbeitsunfähigkeit Recht verteilt dabei Pflichten auf mehrere Beteiligte. Die Ärztin oder der Arzt stellt die AU medizinisch fest, der Arbeitnehmer meldet den Ausfall im Betrieb, die Krankenkasse verarbeitet bei gesetzlich Versicherten die eAU-Daten und der Arbeitgeber zahlt bei erfüllten Voraussetzungen das Arbeitsentgelt weiter.

Für die organisatorischen Fristen lohnt sich der ausführliche Monrose-Ratgeber zur Krankmeldung beim Arbeitgeber mit Fristen und häufigen Irrtümern. Dort wird auch der Unterschied zwischen Krankmeldung und ärztlicher Krankschreibung erklärt.
Die Grundregel für die Lohnfortzahlung bei Krankheit steht in § 3 Entgeltfortzahlungsgesetz. Nach vier Wochen ununterbrochener Beschäftigung besteht bei unverschuldeter krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit grundsätzlich Anspruch auf Fortzahlung des Arbeitsentgelts für bis zu sechs Wochen.
„… Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall … bis zur Dauer von sechs Wochen.“
§ 3 Abs. 1 Entgeltfortzahlungsgesetz
Damit sind nicht sechs Arbeitswochen gemeint. Der Zeitraum wird grundsätzlich nach Kalendertagen betrachtet. Auch Wochenenden können daher innerhalb des Sechs-Wochen-Zeitraums liegen.
Lohnfortzahlung, eAU und Fristen im Überblick
Die häufigsten Konflikte entstehen nicht bei der Frage, ob jemand tatsächlich krank war, sondern bei Fristen und Nachweisen. 2026 müssen gesetzlich Versicherte in vielen Standardfällen keinen Papier-Krankenschein mehr an den Arbeitgeber schicken. Die ärztliche Feststellung bleibt trotzdem erforderlich.
Mehr zur digitalen Feststellung erklärt der Beitrag Krankschreibung online 2026 mit Regeln für Video und eAU.
| Situation | Was gilt für Arbeitnehmer? | Finanzielle Folge |
|---|---|---|
| Erster Krankheitstag | Arbeitgeber unverzüglich informieren | Anspruch bleibt bei erfüllten Voraussetzungen bestehen |
| AU länger als drei Kalendertage | Ärztliche Feststellung spätestens am folgenden Arbeitstag; Arbeitgeber darf sie früher verlangen | Fehlender Nachweis kann Zahlungen gefährden |
| Erste vier Wochen im neuen Job | Noch kein gesetzlicher EFZG-Anspruch gegen den Arbeitgeber | Bei GKV kann Krankengeld in Betracht kommen |
| Krankheit bis sechs Wochen | Arbeitgeber zahlt grundsätzlich reguläres Entgelt weiter | Normale Entgeltfortzahlung |
| Krankheit länger als sechs Wochen | Arbeitgeberzahlung endet bei derselben AU grundsätzlich | Krankengeld der gesetzlichen Krankenkasse kann einsetzen |
| Erneut dieselbe Erkrankung | Neuer Sechs-Wochen-Anspruch nur unter gesetzlichen Voraussetzungen | Vorzeiten können angerechnet werden |
Was die eAU tatsächlich verändert
Bei gesetzlich Krankenversicherten ruft der Arbeitgeber die für ihn bestimmten AU-Daten normalerweise elektronisch bei der Krankenkasse ab. Die eAU 2026 schafft damit vor allem den Papiertransport ab. Sie schafft aber weder die Meldepflicht noch den Arztkontakt ab.
Du musst dem Arbeitgeber deshalb weiterhin mitteilen, dass du arbeitsunfähig bist und wie lange der Ausfall voraussichtlich dauert. Welche betriebliche Stelle zuständig ist, kann sich aus Arbeitsvertrag, Betriebsvereinbarung oder internen Vorgaben ergeben.
Sonderfälle bleiben möglich. Bei bestimmten Beschäftigungen in Privathaushalten oder einer AU-Feststellung durch einen Arzt außerhalb der vertragsärztlichen Versorgung gelten nicht automatisch dieselben elektronischen Abläufe. Privatversicherte sollten ebenfalls prüfen, welchen Nachweis ihr Arbeitgeber konkret benötigt.
Die praktische Trennung ist einfach: Du meldest dich beim Arbeitgeber krank, die Praxis stellt die AU fest, und bei der üblichen eAU ruft der Arbeitgeber anschließend die notwendigen Daten bei der Krankenkasse ab.
Wie du dich bei Arbeitsunfähigkeit richtig verhältst
Eine Erkrankung lässt sich nicht planen. Die administrativen Schritte dagegen schon. Wer sie in der richtigen Reihenfolge erledigt, verhindert viele unnötige Auseinandersetzungen über verspätete Meldungen oder fehlende Nachweise.
- Melde den Ausfall sofort. Sobald feststeht, dass du nicht arbeiten kannst, informierst du die zuständige Stelle im Betrieb. Nicht erst nach dem Arzttermin.
- Nenne die voraussichtliche Dauer. Ist sie morgens noch unbekannt, kann die Information nach dem Arztkontakt ergänzt werden.
- Prüfe die Attestregel im Betrieb. Gesetzlich wird die ärztliche Feststellung bei einer längeren AU relevant, der Arbeitgeber darf sie jedoch schon ab dem ersten Tag verlangen.
- Vermeide Lücken bei längerer Krankheit. Wenn eine AU weiterbesteht, sollte die weitere ärztliche Feststellung rechtzeitig erfolgen. Das wird spätestens beim Krankengeld finanziell relevant.
- Dokumentiere wichtige Meldungen. Bei Konflikten ist es hilfreich, Zeitpunkt und Empfänger einer Krankmeldung nachvollziehen zu können.
Eine Diagnose musst du dem Arbeitgeber bei einer gewöhnlichen Krankmeldung grundsätzlich nicht mitteilen. Die für den Betrieb entscheidenden Informationen sind deine Arbeitsunfähigkeit und die voraussichtliche Dauer.
Bei einer längeren Erkrankung wird die finanzielle Seite wichtiger. Der Monrose-Überblick zur Krankenversicherung in Deutschland 2026 erklärt Beiträge, Leistungen und den Übergang zum Krankengeld ausführlicher.
Sechs Wochen krank: Wer zahlt danach?
Die sechs Wochen aus § 3 EFZG sind kein pauschales persönliches Jahreskonto. Entscheidend ist, wegen welcher Erkrankung Arbeitsunfähigkeit besteht und ob es sich bei späteren Ausfällen um dieselbe Krankheit handelt.
Nach Ende der Entgeltfortzahlung kann für gesetzlich Versicherte Krankengeld nach sechs Wochen relevant werden. Die gesetzliche Berechnung orientiert sich grundsätzlich an 70 Prozent des regelmäßigen beitragspflichtigen Bruttoarbeitsentgelts, darf aber 90 Prozent des entsprechenden Nettoarbeitsentgelts nicht überschreiten. Zusätzlich greifen gesetzliche Höchstgrenzen und Abzüge.
Besonders genau muss gerechnet werden, wenn dieselbe Krankheit erneut zur AU führt. Ein neuer Anspruch auf bis zu sechs Wochen Entgeltfortzahlung entsteht trotz derselben Erkrankung insbesondere dann wieder, wenn du mindestens sechs Monate nicht wegen dieser Krankheit arbeitsunfähig warst oder seit dem Beginn der ersten AU wegen derselben Krankheit zwölf Monate vergangen sind.
Eine neue Diagnose führt umgekehrt nicht automatisch zu einem zweiten Sechs-Wochen-Zeitraum, wenn während einer bereits laufenden Arbeitsunfähigkeit eine weitere Krankheit hinzukommt. Für solche Überschneidungen kann die rechtliche Einordnung des konkreten Krankheitsverlaufs entscheidend werden.
Auch Minijobber sind beim arbeitsrechtlichen Anspruch auf Entgeltfortzahlung nicht Beschäftigte zweiter Klasse. Wer geringfügig beschäftigt ist, findet die aktuellen Rahmenbedingungen im Ratgeber Minijob 2026: Grenze, Steuern und Rechte.
Darf der Arbeitgeber deine Arbeitsunfähigkeit kontrollieren?
Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung hat erhebliches Gewicht. Der Arbeitgeber muss jedoch nicht jede Situation ungeprüft hinnehmen. Das Gesetz sieht einen geregelten Weg für Zweifel an einer AU vor.

Nach § 275 SGB V kann der Arbeitgeber von der gesetzlichen Krankenkasse verlangen, eine gutachtliche Stellungnahme des Medizinischen Dienstes zur Überprüfung der Arbeitsunfähigkeit einzuholen. Typische gesetzliche Anhaltspunkte sind auffällig häufige kurze Erkrankungen oder wiederkehrende AU-Zeiten am Anfang oder Ende einer Arbeitswoche.
„Der Arbeitgeber kann verlangen, dass die Krankenkasse eine gutachtliche Stellungnahme des Medizinischen Dienstes zur Überprüfung der Arbeitsunfähigkeit einholt.“
§ 275 Abs. 1a SGB V
Das bedeutet nicht, dass der Arbeitgeber selbst über deine Diagnose entscheiden darf. Auch der direkte Zugriff auf medizinische Details folgt daraus nicht. Gesundheitsdaten unterliegen einem besonderen Schutz.
Eine AU ist außerdem kein Hausarrest. Entscheidend ist, ob dein Verhalten der Genesung widerspricht. Ein Spaziergang, notwendige Einkäufe oder ein Apothekenbesuch können mit einer Arbeitsunfähigkeit problemlos vereinbar sein. Wer dagegen Tätigkeiten ausübt, die offensichtlich nicht zum attestierten Gesundheitszustand passen oder die Genesung gefährden, kann Zweifel provozieren.
Häufige Fehler bei Krankheit im Job
Gerade bei einer kurzen AU verlassen sich Beschäftigte häufig auf Annahmen, die im eigenen Betrieb nicht gelten. Diese Fehler verursachen vermeidbare Probleme:
- nur zum Arzt gehen, aber die Krankmeldung beim Arbeitgeber vergessen;
- davon ausgehen, dass ein Attest grundsätzlich erst ab dem vierten Tag nötig ist, obwohl der Betrieb eine frühere Feststellung verlangt;
- die eAU mit einer automatischen Krankmeldung an den Vorgesetzten verwechseln;
- bei einer Verlängerung erst nach Ablauf der bisherigen AU reagieren;
- annehmen, dass nach jeder neuen Krankschreibung automatisch neue sechs Wochen Lohnfortzahlung beginnen;
- medizinische Details an Führungskräfte schicken, obwohl sie für die normale Krankmeldung nicht erforderlich sind;
- bei längerer AU den Übergang vom Arbeitsentgelt zum Krankengeld nicht rechtzeitig mit der Krankenkasse klären.
Ein weiterer Irrtum betrifft den <Homeoffice>-Gedanken: Wer arbeitsunfähig ist, muss nicht deshalb weiterarbeiten, weil Notebook und Diensthandy zu Hause stehen. Arbeitsunfähigkeit bezieht sich auf die geschuldete Arbeit, nicht auf den Ort, an dem sie normalerweise erledigt wird.
FAQ zu Arbeitsunfähigkeit und Arbeitnehmerrechten 2026
Wie lange zahlt der Arbeitgeber bei Arbeitsunfähigkeit?
Bei erfüllten Voraussetzungen besteht grundsätzlich Anspruch auf Entgeltfortzahlung für bis zu sechs Wochen. Der gesetzliche Anspruch entsteht nach vierwöchiger ununterbrochener Dauer des Arbeitsverhältnisses. Bei derselben wiederkehrenden Erkrankung müssen mögliche Vorerkrankungszeiten berücksichtigt werden.
Muss ich mich 2026 trotz eAU beim Arbeitgeber krankmelden?
Ja. Die eAU ersetzt im Regelfall den Papiernachweis, nicht deine Mitteilungspflicht. Du musst den Arbeitgeber unverzüglich über die Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer informieren.
Darf mein Arbeitgeber ab dem ersten Krankheitstag eine AU verlangen?
Ja. § 5 EFZG erlaubt dem Arbeitgeber, die ärztliche Feststellung beziehungsweise den entsprechenden Nachweis früher zu verlangen als nach der allgemeinen Drei-Kalendertage-Regel. Solche Vorgaben können für den gesamten Betrieb oder im Einzelfall gelten.
Kann mein Arbeitgeber die Diagnose erfahren?
Bei einer normalen Krankmeldung musst du deine konkrete Diagnose grundsätzlich nicht offenlegen. Auch die für den Arbeitgeber bestimmten eAU-Daten enthalten nicht einfach deine vollständige medizinische Diagnose. Für besondere arbeitsrechtliche oder medizinische Konstellationen können allerdings weitergehende Fragen entstehen.
Was bedeutet Arbeitsunfähigkeit Recht bei einer wiederkehrenden Krankheit?
Bei derselben Erkrankung beginnt nicht mit jeder neuen AU automatisch ein neuer Sechs-Wochen-Zeitraum. Ein neuer voller Anspruch kann insbesondere entstehen, wenn mindestens sechs Monate keine AU wegen derselben Krankheit bestand oder zwölf Monate seit Beginn der ersten entsprechenden Arbeitsunfähigkeit vergangen sind.
Wer morgens krank aufwacht, sollte zuerst den Betrieb korrekt informieren und danach den erforderlichen Arztkontakt organisieren. Für Fristen, Meldewege, eAU und typische Sonderfälle bietet der ausführliche Monrose-Ratgeberzur Krankmeldung beim Arbeitgeber die passende nächste Checkliste.