Krankschreibung online 2026 bedeutet in Deutschland nicht, dass Beschäftigte im Internet einen Fragebogen ausfüllen und anschließend automatisch einen Krankenschein erhalten. Eine Arbeitsunfähigkeit kann aber nach einer ärztlichen Videosprechstunde festgestellt werden, bei bereits bekannten Patienten unter bestimmten Voraussetzungen auch telefonisch, die monrose.de berichtet.
Entscheidend ist deshalb weniger, ob der Kontakt digital stattfindet, sondern ob eine Ärztin oder ein Arzt die Arbeitsunfähigkeit medizinisch beurteilen kann. Gleichzeitig bleiben die Pflichten gegenüber dem Arbeitgeber bestehen. Die eAU digitalisiert den Nachweis, nicht die Krankmeldung im Betrieb.
Was bedeutet Krankschreibung online 2026?
Unter einer Online-Krankschreibung werden mehrere sehr unterschiedliche Verfahren zusammengefasst. Dazu gehören reguläre Videosprechstunden bei einer Hausarztpraxis, telemedizinische Angebote anderer Vertragsarztpraxen und kommerzielle Plattformen, die Patienten an Ärzte vermitteln. Ein bloßer Online-Fragebogen ist davon klar zu unterscheiden.

Für eine reguläre AU per Videosprechstunde muss die Erkrankung überhaupt aus der Ferne beurteilt werden können. Ein leichter Atemwegsinfekt, eine unkomplizierte Magen-Darm-Erkrankung oder andere eindeutig einzuordnende Beschwerden können dafür infrage kommen. Bei starken Schmerzen, Atemnot, neurologischen Auffälligkeiten, schweren Verletzungen oder unklaren Symptomen kann eine körperliche Untersuchung notwendig werden.
Ob eine Videosprechstunde genügt, entscheidet die behandelnde Ärztin oder der behandelnde Arzt. Es besteht kein Anspruch darauf, für jede Erkrankung digital krankgeschrieben zu werden.
Wer die organisatorischen Pflichten im Betrieb getrennt davon prüfen möchte, findet sie im Monrose-Ratgeber zur Krankmeldung beim Arbeitgeber mit Fristen und häufigen Irrtümern.
„Das Feststellen einer Arbeitsunfähigkeit wird nun generell per Videosprechstunde möglich, sofern die Symptomatik eine solche Abklärung zulässt.“
Dr. Monika Lelgemann, unparteiisches Mitglied des Gemeinsamen Bundesausschusses
Eine Online-AU ist keine Bestellung eines Attests, sondern das mögliche Ergebnis einer ärztlichen Untersuchung, die in geeigneten Fällen per Video stattfinden kann.
Welche Regeln gelten für Video, Telefon und eAU?
Für die Krankschreibung kommt es 2026 darauf an, auf welchem Weg der ärztliche Kontakt stattfindet und ob der Patient der Praxis bereits bekannt ist. Gerade zwischen Video und Telefon bestehen deutliche Unterschiede.
| Verfahren | Voraussetzung | Maximale erstmalige AU |
|---|---|---|
| Persönliche Untersuchung | Untersuchung in Praxis oder Hausbesuch | nach medizinischer Beurteilung |
| Videosprechstunde, Patient bekannt | Symptome per Video ausreichend beurteilbar | bis zu 7 Kalendertage |
| Videosprechstunde, Patient unbekannt | Symptome per Video ausreichend beurteilbar | bis zu 3 Kalendertage |
| Telefonische Anamnese | Patient persönlich bekannt, keine schwere Symptomatik, Video nicht möglich | bis zu 5 Kalendertage |
| Reiner Online-Fragebogen | kein regulärer Video- oder Telefonkontakt | kein verlässlicher Ersatz für eine ärztliche AU-Feststellung |
Was bedeutet „in der Praxis bekannt“?
Bekannt ist ein Versicherter nicht allein deshalb, weil Name, Versichertennummer oder E-Mail-Adresse in einem System gespeichert sind. Für die telefonische Krankschreibung muss ein vorheriger unmittelbarer persönlicher Kontakt in der Praxis oder bei einem Hausbesuch bestanden haben.
Bei der Videosprechstunde gelten großzügigere Regeln. Auch ein bislang unbekannter Patient kann grundsätzlich eine AU erhalten, allerdings bei einer erstmaligen Krankschreibung nur für bis zu drei Kalendertage. Bei einem bereits bekannten Patienten sind bis zu sieben Kalendertage möglich.
Eine Folgebescheinigung per Video ist stärker eingeschränkt. Wegen derselben Erkrankung muss zuvor eine unmittelbare persönliche Untersuchung erfolgt sein. Bei bislang unbekannten Patienten ist eine Folgebescheinigung allein über die Videosprechstunde nicht vorgesehen.
Für die parallel weiterhin geltende Krankschreibung per Telefon gelten eigene Voraussetzungen. Details dazu stehen im Beitrag Krankmeldung per Telefon: Welche Regeln Arbeitnehmer kennen sollten.
Was passiert mit der eAU?
Bei gesetzlich Versicherten erstellt die Praxis normalerweise eine eAU 2026 und übermittelt die Arbeitsunfähigkeitsdaten elektronisch an die Krankenkasse. Der Arbeitgeber kann die erforderlichen Daten anschließend bei der Krankenkasse abrufen.
Das funktioniert auch nach einer zulässigen Video- oder Telefonkonsultation. Digitaler Arztkontakt und elektronische Übermittlung sind zwei getrennte Schritte: Die Videosprechstunde betrifft die medizinische Feststellung, die eAU den technischen Nachweis.
Die eigene Krankmeldung beim Arbeitgeber entfällt dadurch nicht.
Online krankschreiben lassen in fünf Schritten
Wer wegen leichter Beschwerden nicht in die Praxis gehen möchte oder kann, sollte keinen Anbieter allein nach dem Versprechen „AU in wenigen Minuten“ auswählen. Sinnvoller ist ein Ablauf, bei dem medizinische Behandlung und Krankschreibung klar zusammengehören.
- Zuerst prüfen, ob die eigene Hausarztpraxis eine Videosprechstunde anbietet. Bei einer bekannten Praxis kann die erstmalige AU per Video bis zu sieben Kalendertage umfassen.
- Vor dem Termin Beschwerden, Beginn der Symptome, Medikamente und relevante Vorerkrankungen bereithalten. Die Ärztin oder der Arzt muss einschätzen können, ob die konkrete Tätigkeit krankheitsbedingt nicht ausgeübt werden kann.
- Beim Video- oder Telefontermin die Symptome vollständig schildern. Eine bestimmte Dauer der AU lässt sich nicht bestellen; sie richtet sich nach der medizinischen Einschätzung.
- Den Arbeitgeber unabhängig vom Arztkontakt unverzüglich über die Arbeitsunfähigkeit und die voraussichtliche Dauer informieren.
- Bei anhaltenden oder zunehmenden Beschwerden rechtzeitig klären, ob ein persönlicher Termin oder eine Folgebescheinigung erforderlich ist.
Ein seriöser Telearzt behandelt nicht nur den Wunsch nach einem Attest. Er muss auch entscheiden können, wann die Grenzen einer Fernbehandlung erreicht sind und eine Untersuchung vor Ort notwendig wird.
Bei längeren Ausfällen gewinnen zusätzlich Entgeltfortzahlung und Krankengeld an Bedeutung. Einen breiteren Überblick dazu bietet der Ratgeber Krankenversicherung in Deutschland 2026.
Was darf der Arbeitgeber bei einer Online-Krankschreibung verlangen?
Online bedeutet arbeitsrechtlich nicht unsichtbar. Auch nach einer Videosprechstunde muss der Beschäftigte seinen Arbeitgeber unverzüglich informieren, wenn er arbeitsunfähig ist. Außerdem muss die voraussichtliche Dauer mitgeteilt werden.
„Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, dem Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich mitzuteilen.“
Die gesetzliche Grundregel sieht vor, dass bei einer Arbeitsunfähigkeit von mehr als drei Kalendertagen eine ärztliche Feststellung erforderlich ist. Arbeitgeber dürfen jedoch verlangen, dass dieser Nachweis früher erbracht wird. Damit kann eine betriebliche Regelung auch heute schon ein Attest ab dem ersten Krankheitstag vorsehen.
Der Arbeitgeber bekommt durch die elektronische AU nicht automatisch Zugriff auf die Diagnose. Für die Personalplanung ist entscheidend, dass eine Arbeitsunfähigkeit besteht und welcher Zeitraum bescheinigt wurde. Medizinische Details gehören grundsätzlich nicht in die Krankmeldung.
Für Beschäftigte ist die wichtigste Trennung simpel: Die Arztpraxis stellt die AU fest, aber die Nachricht an den Arbeitgeber bleibt die eigene Aufgabe.
Auch beim Datenschutz sollte „online“ nicht mit einem beliebigen Messenger oder ungeschütztem Videochat verwechselt werden. Für reguläre Videosprechstunden gelten technische Anforderungen an sichere Übertragung und Identifikation. Gesundheitsdaten gehören zu den besonders geschützten Daten nach der DSGVO.
Was sich 2026 bei der Krankschreibung ändern könnte
Rund um Krankschreibungen läuft 2026 eine politische Debatte, die leicht mit bereits geltendem Recht verwechselt wird. Die Regierungskoalition hat sich darauf verständigt, die telefonische Krankschreibung künftig abzuschaffen und eine ärztliche AU grundsätzlich schon ab dem ersten Krankheitstag zu verlangen.

Am 24. August 2026 sind diese politischen Pläne jedoch nicht mit einer vollständig umgesetzten neuen Alltagsregel gleichzusetzen. Die telefonische Krankschreibung ist nach den weiterhin veröffentlichten geltenden Voraussetzungen noch möglich. Auch die Videosprechstunde soll nach den bisher kommunizierten Reformplänen nicht abgeschafft werden.
Die geplante Verschärfung richtet sich außerdem gegen Angebote, bei denen eine Krankschreibung praktisch nur über einen Online-Fragebogen ohne ausreichenden Arztkontakt zustande kommt. Eine ärztlich durchgeführte Videosprechstunde gehört ausdrücklich nicht in dieselbe Kategorie.
Der Unterschied ist für Arbeitnehmer relevant:
- Video-AU soll als telemedizinischer Arztkontakt erhalten bleiben.
- Telefonische AU steht politisch zur Abschaffung.
- Ein generelles Attest ab dem ersten Tag ist geplant, aber nicht einfach rückwirkend als bereits jahrelang geltende Standardregel zu behandeln.
- Arbeitgeber können allerdings schon nach heutiger Rechtslage individuell einen früheren Nachweis verlangen.
- Angebote, die praktisch nur ein Attest ohne echte ärztliche Behandlung verkaufen, geraten regulatorisch stärker unter Druck.
Die Hintergründe der Debatte und die Frage, ob kurze oder lange Krankheitsfälle tatsächlich die größeren Kosten verursachen, behandelt Monrose im Beitrag zur Krankschreibung ab dem ersten Tag und den langen Krankheitsausfällen.
Häufige Fehler bei der Online-AU
Die meisten Probleme entstehen nicht durch die Videosprechstunde selbst, sondern durch falsche Erwartungen an den Ablauf.
- Krankmeldung und Krankschreibung werden verwechselt. Eine ausgestellte eAU informiert den Arbeitgeber nicht anstelle des Beschäftigten.
- Ein Online-Anbieter wird nur nach Geschwindigkeit oder Werbeversprechen ausgewählt.
- Beschäftigte gehen davon aus, dass unbekannte Patienten sieben Tage per Video krankgeschrieben werden können. Die Grenze liegt bei einer erstmaligen AU grundsätzlich bei drei Kalendertagen.
- Eine telefonische AU wird mit der Video-AU gleichgesetzt. Telefonisch gelten andere Voraussetzungen und maximal fünf Kalendertage bei der Erstbescheinigung.
- Bei anhaltenden Beschwerden wird zu spät ein neuer Arzttermin vereinbart.
- Schwere oder ungewöhnliche Symptome werden nur deshalb telemedizinisch behandelt, weil der Weg zur Praxis unbequem ist.
- Es wird angenommen, der Arbeitgeber dürfe wegen der eAU automatisch die Diagnose sehen.
Auch kostenlose oder besonders schnelle Plattformen sollten nicht allein nach dem Preis beurteilt werden. Bei einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung geht es um ein medizinisches Dokument mit arbeitsrechtlicher Bedeutung.
FAQ zur Krankschreibung online 2026
Kann man sich 2026 komplett online krankschreiben lassen?
Ja, eine erstmalige Arbeitsunfähigkeit kann in geeigneten Fällen nach einer Videosprechstunde festgestellt werden. Bei bekannten Patienten sind bis zu sieben Kalendertage möglich, bei bislang unbekannten Patienten bis zu drei. Ob Video medizinisch ausreicht, entscheidet der Arzt.
Funktioniert eine Online-Krankschreibung ohne Video?
Telefonisch kann eine AU unter bestimmten Voraussetzungen weiterhin möglich sein. Der Patient muss der Praxis persönlich bekannt sein, es darf keine schwere Symptomatik vorliegen und eine Videosprechstunde muss beispielsweise aus technischen oder persönlichen Gründen nicht möglich sein. Die Erstbescheinigung ist auf maximal fünf Kalendertage begrenzt.
Reicht ein Online-Fragebogen für eine Krankschreibung?
Ein Fragebogen kann Teil der Anamnese sein, ersetzt aber nicht automatisch die erforderliche ärztliche Beurteilung. Besonders Angebote, die eine AU ohne ausreichenden Arztkontakt versprechen, stehen 2026 politisch und regulatorisch unter zunehmendem Druck.
Muss der Arbeitgeber eine Online-AU akzeptieren?
Eine ordnungsgemäß ärztlich festgestellte AU verliert nicht allein deshalb ihre Bedeutung, weil die Untersuchung zulässigerweise per Video erfolgt ist. Entscheidend sind die medizinische Feststellung und die geltenden Voraussetzungen des jeweiligen Verfahrens.
Wird die telefonische Krankschreibung 2026 abgeschafft?
Die Abschaffung ist politisch vereinbart und Teil der Reformdebatte. Stand 24. August 2026 gelten jedoch weiterhin veröffentlichte Regeln, nach denen eine telefonische AU unter bestimmten Voraussetzungen möglich ist. Video-Krankschreibungen sollen nach den bisher kommunizierten Plänen bestehen bleiben.
Wer morgens arbeitsunfähig ist, sollte deshalb zuerst den Arbeitgeber fristgerecht informieren und anschließend einen medizinisch passenden Kontaktweg wählen. Für Fristen, eAU, Attestpflicht und betriebliche Meldewege bietet der ausführliche Monrose-Ratgeber zur Krankmeldung beim Arbeitgeber die passende Grundlage.